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Fördern und Fordern in Hamburg – Wunsch und Wirklichkeit

Mittwoch, 11.01.2006

Mit dem 1. Januar 2005 erfolgte durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Damit verbunden waren eine Reform der Zuständigkeiten für Langzeitarbeitslose, die Einführung neuer Regelsätze für erwerbsfähige Hilfebedürftige sowie neuer Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Umsetzung obliegt in Hamburg einer Arbeitsgemeinschaft, die paritätisch mit Vertretern der Arbeitsagentur Hamburg und der Freien und Hansestadt Hamburg besetzt ist. Das Handeln dieser Arbeitsgemeinschaft funktioniert – nach anfänglichen, wohl nicht zu vermeidenden Anlaufschwierigkeiten – auch nach einem dreiviertel Jahr noch immer bei weitem nicht reibungslos und nicht zum Vorteile der Betroffenen, denen mit verschiedensten Angeboten und gesteigerten Vermittlungsbemühungen eine neue Perspektive im Erwerbsleben eröffnet werden sollte. Die aktive Arbeitsmarktpolitik Hamburgs insgesamt ist vor allem geprägt durch Ankündigungen, nicht aber durch Taten. Viele arbeitsmarktpolitische Instrumente, die der Senat durch Pressemitteilungen ankündigt, erweisen sich bei näherem Hinsehen als ineffizient, wenig erfolgreich und unverhältnismäßig teuer. Eine Bewertung der bisherigen Resultate erweist sich jedoch bislang als schwierig, da vielfach die Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele im Verwaltungshandeln problematisch und kontraproduktiv gewesen ist.

 

Den meisten erwerbsfähig Hilfsbedürftigen wurden Maßnahmen zugewiesen, ohne dass mit ihnen eine ausreichende Klärung ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse und eventuellen Vermittlungshemmnisse vorgenommen worden wären.

 

Die Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten erfolgte nicht maßnahmenbezogen, sondern ganze Gruppen wurden pauschal an Träger verwiesen, die dann wiederum – teilweise auf Massenveranstaltungen – den Erwerbssuchenden Maßnahmen ausschließlich aus ihrem beschränkten Kontingent zur Verfügung gestellt haben; ein Hamburger Sozialgericht hat diese beschriebene Vergabepraxis bereits gerügt

 

Sanktionen im Falle des nicht Antretens von Arbeitsgelegenheiten blieben sehr oft aus, da den Mitarbeitern eine angemessene EDV-technischer Unterstützung zur Verwaltung der Vorgänge fehlte

 

Die Stadt verweigert seit dem Jahresanfang 2005 die mit der Bundesagentur vereinbarte, unbürokratische Rücknahme von der ARGE festgestellter, nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zurück in den Rechtskreis des SGB XII. Hierbei handelte es sich nach Angaben der Senatsvertreter der BSF im Haushaltsausschuss um 2.000 bis 3.000 Personen.

 

- Die Betroffenen, oft auch psychisch durch ihre Situation vorbelastet, werden einem komplizierten bürokratischen Verfahren unterworfen, das für viele eine kaum zumutbare Belastung mit sich bringt.

 

- Für die Sachbearbeiter der ARGE, pro Standort schätzungsweise immerhin zwischen 100 bis 300 Fälle, bedeutet dieses Verfahren ebenfalls eine erheblich Ressourcenbelastung, die sie von ihren Kerntätigkeiten, der besseren Beratung und Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abbringt.

 

Die zentralisierte Vergabepraxis der Bundesagentur für den Einkauf von Dienstleistungen, z.B. die Hamburg-fernen Vergaben von zusätzlichen Vermittlungsdienstleistungen gem. § 37 durch die Agentur Berlin-Brandenburg , führte zu einem schwerfälligen, bürokratischen und starren Ablauf der viel zu aufwendig war und viel zu viel Zeit gekostet hat

 

Nach einem Jahr „Hartz IV“ ist es nun an der Zeit, eine erste arbeitsmarktpolitische Bilanz zu ziehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Arbeitsmarktpolitische Ziele

 

1.1. Der Senat hat sich in der Großen Anfrage Drs. 18/341 auf die Frage nach den arbeitsmarktpolitischen Zielen nur unzureichend geäußert. Ziel sei es demnach, „für alle Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen“. Wurde dieses Ziel erreicht? Wenn ja,

 

1.1.1. wurde mit Hilfe von Assessment-Verfahren eine bessere Einschätzung der individuellen Fähigkeiten von Arbeitslosen erreicht?

 

1.1.2. wurde durch die Ausrichtung des Angebots beschäftigungsfördernder Maßnahmen an den Beschäftigungs- und integrationsrelevanten Bedürfnissen der Wirtschaft die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen spürbar erhöht und lässt sich dies durch konkrete Vermittlungszahlen belegen?

 

1.1.3. wurde die Vermittlungstätigkeit intensiviert und lässt sich dies durch konkrete Vermittlungszahlen belegen?

 

1.2 Wenn nein, warum nicht?

 

2. Erwerbslosigkeit in Hamburg – Struktur und Dauer

 

2.1. Zur Struktur der Erwerbslosigkeit in Hamburg: Wie viele Erwerbslose gab es in Hamburg mit dem Stichtag 31.12.2005? Bitte separat für deutsche und nicht-deutsche Erwerbslose sowohl für den Rechtskreis SGB III als auch für den Rechtskreis SGB II nach folgenden Kategorien aufschlüsseln:

 

- Ohne Berufsausbildung (untergliedert in: ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss, mit Mittlerer Reife, mit Fachhochschul- bzw. Hochschulreife)

 

- Mit Berufsausbildung (untergliedert in: mit Hauptschulabschluss/ Mittlere Reife und Fachhochschul-/ Hochschulreife)

 

- Mit Berufsausbildung im dualen System (untergliedert in: mit Hauptschulabschluss/ Mittlere Reife und Fachhochschul-/ Hochschulreife)

 

- Mit Hochschulbildung (untergliedert in: Zweiter Bildungsweg und Fachhochschul-/ Hochschulreife)

 

Angaben bitte jeweils für die Altersgruppen laut Anlage 1 aufschlüsseln.

 

2.2. Zur Dauer der Erwerbslosigkeit in Hamburg: Wie viele Erwerbslose waren wie lange in Hamburg mit dem Stichtag 31.12.2005 arbeitslos (Durchschnittswerte auf Monatsbasis, s. Anlage 2)? Bitte separat für deutsche und nicht-deutsche Erwerbslose sowohl für den Rechtskreis SGB III als auch für den Rechtskreis SGB II nach folgenden Kategorien aufschlüsseln:

 

- Ohne Berufsausbildung (untergliedert in: ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss, mit Mittlerer Reife, mit Fachhochschul- bzw. Hochschulreife)

 

- Mit Berufsausbildung (untergliedert in: mit Hauptschulabschluss/ Mittlere Reife und Fachhochschul-/ Hochschulreife)

 

- Mit Berufsausbildung im dualen System (untergliedert in: mit Hauptschulabschluss/ Mittlere Reife und Fachhochschul-/ Hochschulreife)

 

- Mit Hochschulbildung (untergliedert in: Zweiter Bildungsweg und Fachhochschul-/ Hochschulreife)

 

Angaben bitte jeweils für die Altersgruppen laut Anlagen 2 und 3 aufschlüsseln.

 

2.3. Wie viele Menschen sind – Bezug nehmend auf den IAB Kurzbericht 18/2005 über vergleichbare Regionen – in Hamburg im Vergleich zu Hannover, Bremen, Köln, Wuppertal und Oberhausen vom SGB II betroffen? (Bitte monatlich für das Jahr 2005 ausweisen und nach Zahl der Bedarfsgemeinschaften, der Bezieher von Arbeitslosengeld II und der Bezieher von Sozialgeld aufschlüsseln.)

 

2.4. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I sind in Hamburg im Verlauf des Jahres 2005 in den Bezug von Arbeitslosengeld II übergewechselt?

 

2.5. Wie viele der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I sind in Hamburg im Verlauf des Jahres 2005 durch den Sondereffekt, der durch die Reduktion der Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes eingetreten ist, in den Bezug von Arbeitslosengeld II übergewechselt?

 

2.6. Wie viele der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in Hamburg durch Maßnahmen z.B. nach § 16,3 SGB II von der Statistik vor-übergehend nicht erfasst worden? (Bitte monatlich darstellen.)

 

3. Das operative Geschäft der ARGE Hamburg (team.arbeit.hamburg)

 

3.1. Personalbestand und Betreuungsschlüssel

 

3.1.1. Wie viele Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger sind in den Hamburger Jobcentern als Kunden erfasst? (Bitte nach ARGE-Standorten und Altersgruppen differenziert darstellen.)

 

3.1.2. Wie stellt sich der Stellenplan der ARGE Hamburg (team.arbeit.hamburg) zum Stichtag 31.12.2005 dar und wie ist er für 2006 geplant? (Bitte nach ARGE-Standorten aufschlüsseln und sowohl nach der Zugehörigkeit zur BA bzw. der FHH, nach Status (Beamte/ Angestellte) und nach der Eingruppierung inkl. Funktionsbezeichnung differenzieren.)

 

3.1.3. Wie gestaltet sich der Personalschlüssel der Hamburger Jobcenter in Bezug auf diese Kundenanzahl mit Stand 31.12.2005? (Bitte nach den Zielgruppen U-25 und Ü-25 differenziert darstellen.)

 

3.1.4. Wie viele Fallmanager werden derzeit jeweils für die Zielgruppen U 25 und Ü 25 eingesetzt? (Bitte nach ARGE-Standorten differenziert darstellen.) Wie viele Fallmanager haben bislang eine spezielle Schulung in ihrem Aufgabengebiet erhalten und welcher Art war diese Schulung?

 

3.2. Fallbearbeitung

 

3.2.1. Wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen? (Bitte nach ARGE-Standorten und Altersgruppen differenziert darstellen.)

 

3.2.2. Wie viele Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bislang in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt? (Bitte nach Maßnahme, ARGE-Standorten und Altersgruppen differenziert darstellen.)

 

3.2.3. Wie vielen Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern wurden bislang arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zugewiesen? (Bitte nach Maßnahme analog der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 18/2594, ARGE-Standorten, Altersgruppen und Qualifizierungsstatus (mit/ ohne Schulabschluss, mit/ ohne Berufsausbildung) differenziert darstellen.)

 

3.2.4. Wie viele Widersprüche wurden gegen Bescheide der ARGE Hamburg (team.arbeit.hamburg) gestellt? (Bitte nach inhaltlichen Kriterien – Widersprüche gegen die Ablehnung des Antrages auf Arbeitslosengeld II, Widersprüche gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II, Widersprüche gegen die Anweisung, die Mietkosten zu senken etc. – aufgeschlüsselt darstellen.)

 

3.2.5. Wie vielen dieser Widersprüche wurde stattgegeben? Wie viele dieser Widersprüche sind an den Sozialgerichten anhängig, wie viele bereits von einem Sozialgericht positiv, wie viele negativ beschieden? Was waren die Klagegründe?

 

3.3. Feststellung der Erwerbsunfähigkeit

 

3.3.1. Wie viele Anträge auf Erwerbsunfähigkeit wurden von Betroffenen gestellt?

 

3.3.2. Wie viele Prüfungen auf Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit wurden von der ARGE (team.arbeit.hamburg) eingeleitet?

 

3.3.3. Wie viele Prüfungen wurden positiv, wie viele negativ beschieden? Wie viele sind noch anhängig?

 

3.3.4. Wie viele Anträge auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit sind von Seiten der ARGE (team.arbeit.hamburg) in Vorbereitung, d.h. in wie vielen Fällen ist das Verfahren der Gutachteneinholung noch nicht eröffnet?

 

3.3.5. Wie viele Fälle sind im Jahr 2005 von der Einigungsstelle entschieden worden? In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen nach § 8,1 SGB II als erwerbsfähig eingestuft, in wie vielen als nicht erwerbsfähig? Wie viele Widersprüche hat es gegen diese Eingruppierung im Jahr 2005 gegeben?

 

3.3.6. Wie viele Fälle sind im Jahr 2005 vom Ärztegremium entschieden worden? In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen nach § 8,1 SGB II als erwerbsfähig eingestuft, in wie vielen als nicht erwerbsfähig? Wie viele Widersprüche hat es gegen diese Eingruppierung im Jahr 2005 gegeben?

 

3.4. Missbrauch von SGB II-Leistungen

 

3.4.1. Wie vielen Verdachtsfällen auf Leistungsmissbrauch wurde in Form von Hausbesuchen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE (team.arbeit.hamburg) im Jahr 2005 nachgegangen? In wie vielen Fällen wurde Leistungsmissbrauch festgestellt?

 

3.4.2. Wie viele Verdachtsfälle wurden im Rahmen der Zusammenarbeit mit der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung“ (FKS) der ARGE (team.arbeit.hamburg) gemeldet? In wie vielen Fällen wurde Leistungsmissbrauch festgestellt?

 

3.4.3. Wie viele Verdachtsfälle auf Doppelzahlung von Kinderzuschlägen wurden in Zusammenarbeit mit der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit der ARGE (team.arbeit.hamburg) gemeldet? In wie vielen Fällen wurde Leistungsmissbrauch festgestellt?

 

3.5. Rechtsfragen

 

3.5.1. Seit dem 1.1.2005 sind die Sozialgerichte zuständig für die Leistungen nach den Hartz IV-Gesetzen. Laut Pressemeldung des Sozialgerichts Hamburg vom 3.1.2006, mussten die dortigen Richterinnen und Richter bis Juli 2005 tendenziell stark zunehmende, in den letzen Monaten auf hohem Niveau liegende Eingangszahlen bewältigen. Wie viele Verfahren, die den Rechtskreis SGB II betreffen, sind im Jahr 2005 in Hamburg an Sozialgerichten anhängig gewesen, wie viele entschieden worden? (Bitte Fallzahlen unter Benennung der Themenschwerpunkte angeben.)

 

3.5.2. Wie viele Verfahren sind somit pro Richter anhängig gewesen? Hat sich die Befürchtung einer Klagewelle bestätigt? Liegt Hamburg im, über oder unter dem Bundesdurchschnitt der laufenden wie der abgeschlossenen Verfahren?

 

3.5.3. Wie viel der eingegangen Klagen waren Eilanträge, in denen innerhalb weniger Tage eine vorläufige Regelung herbeigeführt werden musste?

 

3.5.4. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Maßnahme nach §16,3 SGB II haben versucht, sich in ein Arbeitsverhältnis einzuklagen? Wie vielen ist dies gelungen? (Bitte die Fälle ggf. mit Aktenzeichen angeben und sowohl Hamburg als auch die anderen Bundesländer zum Vergleich berücksichtigen.)

 

3.6. Arbeitgeberservice der ARGE

 

3.6.1 Mit wie vielen Personalstellen (in Vollzeitäquivalenten) ist der Arbeitgeberservice der ARGE ausgestattet?

 

3.6.2. Wie viele Stellen hat der Arbeitgeberservice insgesamt erfolgreich aquiriert, wie viele davon wurden besetzt? (bitte aufschlüsseln nach Standorten)

 

3.6.3. In welchen Branchen aquiriert der Arbeitgeberservice aktiv Stellen für Langzeitarbeitslose? Wie groß ist überschlägig die kumulierte Mitarbeiterzahl aller aktiv seitens der ARGE angefragten Firmen? Wie viele Firmen haben 10 oder weniger Beschäftigte, 11-20 Beschäftigte, 21 bis 100 Beschäftigte, 101 bis 500 Beschäftigte, mehr als 500 Beschäftigte? (bitte nach Branchen aufschlüsseln)

 

3.6.4. Wie groß ist (kumuliert) die Mitarbeiterzahl aller erfolgreich vom Arbeitgeberservice der ARGE aquirierten Unternehmen, die Langzeitarbeitslose eingestellt haben? (bitte aufschlüsseln analog zu Frage 3.6.3.)

 

3.6.5. Wie viele erwerbsfähig Hilfsbedürftige konnten seitens des Arbeitsgeberservices erfolgreich auf Stellen vermittelt werden? (bitte unterscheiden nach Branchen und aufschlüsseln nach Betriebsgröße wie in 3.6.3., ob bei der vermittelten Person eine Berufsausbildung vorlag oder nicht, ob das Alter unter 25 oder über 25 Jahre betrug und ob eine Bescheinigung zur Lohnsubvention gem. Hamburger eingelöst wurde)

 

3.6.6. Wie viele Stellenangebote (zum vorstellig werden) in Unternehmen erhielten im Schnitt die erwerbsfähig Hilfsbedürftigen (pro Standort und Alterskategorie)?

 

(Bitte Vermittlungen unterscheiden nach Arbeitgeberservice, allgemeinen Träger arbeitsmarkpolitischer Maßnahmen oder gem. § 37 beauftragter Dienstleister)

 

3.7. Vergabe der Dienstleistungen gem. § 37

 

3.7.1. Wie viele Vergabeverfahren wurden zwischenzeitlich initiiert und jeweils durch wen bewilligt und koordiniert, wann wurde mit den Vorbereitungen für die jeweiligen Vergabeverfahren begonnen (Vorbereitung der Ausschreibung), wann wurden die Ausschreibungen veröffentlicht, wann wurden die Dienstleister ausgewählt, wie lange war jeweils die vereinbarte Laufzeit der Maßnahme?

 

3.7.2. Wie viele Dienstleister wurden jeweils mit welcher Losgröße ausgewählt?

 

3.7.3. Wie erfolgte die Zuteilung von zu vermittelnden Personen auf die Lose im Jahresverlauf? (bitte aufschlüsseln nach Personen pro Woche und Los)

 

3.7.4. Wie verteilen sich die erfolgreichen, d.h. seitens der Dienstleister abgerechneten Vermittlungen im Jahresverlauf? (bitte aufschlüsseln nach Vermittlungen pro Woche und Los)

 

4. Die Arbeit der Beiräte

 

4.1. Wann haben sich der zentrale und die bezirklichen Beiräte konstituiert?

 

4.2. Wer bzw. welche Institutionen sind Mitglied in den 8 Hamburger Beiräten? (Bitte differenziert nach dem zentralen und den einzelnen bezirklichen Beiräten darstellen.)

 

4.3. Wie oft tagen die 8 Hamburger Beiräte? (Bitte differenziert nach dem zentralen und den einzelnen bezirklichen Beiräten darstellen.)

 

4.4. Welche Aufgabenschwerpunkte haben sich die 8 Hamburger Beiräte selbst gesetzt? (Bitte differenziert nach dem zentralen und den einzelnen bezirklichen Beiräten darstellen.)

 

4.5. Welche Ergebnisse haben die 8 Hamburger Beiräte vorzuweisen, bzw. woran waren sie konkret beteiligt?

 

5. Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt

 

5.1. Wie stellt sich die Situation der Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des SGB II für Hamburg dar? (Bitte die Haushaltstitel analog der Drs. 18/997 darstellen und bei den einzelnen Finanzpositionen Haushalts-Ist 2004, Haushalts-Plan 2005, Haushalts-Ist 2005 und Haushalts-Plan 2006 angeben.)

 

5.2. Wie stellt sich der Mittelabfluss bei den einzelnen Programmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für das Jahr 2005 dar? (Bitte analog der Schriftlichen Kleinen Anfrage 18/2594 die einzelnen Maßnahmen differenziert nach Verantwortlichkeit (BA/ BWA) aufschlüsseln und sowohl Soll 2005 als auch Ist Dez. 2005 angeben.)

 

5.3. Wie hoch fiel 2005 die Erstattung der Verwaltungskostenpauschale für Hamburg aus? (bitte nach Sach- und Personalkosten differenziert darstellen.)

 

6. Die Wohnsituation der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

 

6.1. Wie viele Sozialhilfe beziehende Menschen mussten in der Vergangenheit (im Zeitraum vom 1.1.1994 bis zum 31.12.2004) in Hamburg die Wohnung wechseln, weil sie in Größe und/ oder Miethöhe nicht angemessen waren?

 

6.2. In wie vielen Fällen wurden Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II im Jahr 2005 aufgefordert, ihre Mietkosten

 

6.2.1. durch Untervermietung

 

6.2.2. durch Umzug in eine günstigere Wohnung zu senken?

 

6.3. Wie hoch waren die Kosten, die der ARGE (team.arbeit.hamburg) durch Erstattung der Umzugskosten entstanden sind?

 

6.4. Wie hoch waren die Einsparungen, die sich durch Untervermietung oder Umzug erzielen ließen?

 

6.5. In wie vielen Fällen ließen sich keine Wohnungen zum Richtwert finden, so dass die Betroffenen doch nicht umziehen mussten?

 

7. Die flankierenden Maßnahmen zur Eingliederung

 

7.1. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige sind nach § 16,2 SGB II von der ARGE (team.arbeit.hamburg) an eine Schuldnerberatungsstelle verwiesen worden, wie viele haben dieses Angebot genutzt, wie viele haben es nicht genutzt und welche Sanktionen wurden ggf. ausgesprochen? Wie lange müssen Hilfesuchende durchschnittlich auf eine Beratung warten?

 

7.2. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige sind nach § 16,2 SGB II von der ARGE (team.arbeit.hamburg) an eine Suchtberatungsstelle verwiesen worden, wie viele haben dieses Angebot genutzt, wie viele haben es nicht genutzt und welche Sanktionen wurden ggf. ausgesprochen? Wie lange müssen Hilfebedürftige durchschnittlich auf eine Beratung warten?

 

7.3. Wie vielen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist nach § 16,2 SGB II von der ARGE (team.arbeit.hamburg) geraten worden, psychosoziale Betreuung in Anspruch zu nehmen, wie viele haben dieses Angebot genutzt, wie viele haben es nicht genutzt und welche Sanktionen wurden ggf. ausgesprochen? Wie lange müssen Hilfesuchende durchschnittlich auf eine Beratung warten?

 

7.4. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige haben nach § 16,2 SGB II zusätzliche Leistungen erhalten, um minderjährige oder behinderte Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen?

 

7.5. Wie vielen erwerbsfähigen hilfebedürftigen Eltern wurde durch die Zuweisung eines Kita-Gutscheins die Aufnahme einer Beschäftigung ermöglicht, in wie vielen Fällen wurde das „Vermittlungshemmnis“ Kinderbetreuung nicht abgebaut, weil berufstätige Eltern bei der Vergabe von Kita-Gutscheinen priorisiert werden?

 

7.6. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige haben nach § 16,2 SGB II Einstiegsgeld erhalten?

 

7.7. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige haben nach § 16,2 SGB II Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz erhalten?

 

8. Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II – Die so genannten Ein-Euro-Jobs

 

8.1. Welche Träger bieten mit welchen Kooperationspartnern Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II an? (Bitte nach Regie- und Kooperationsarbeitsplätzen differenzieren und eine kurze Tätigkeitsbeschreibung angeben.)

 

8.2. Welche Träger haben welchen Besetzungsstand (Stichtag 31.12.2005) bei den Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II?

 

8.3. Wie vielen Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bislang Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II zugewiesen? (Bitte nach ARGE-Standorten und Altersgruppen differenziert darstellen.)

 

8.4. Wie viele Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger haben diese Maßnahme nicht angenommen? (Bitte Gründe angeben und nach ARGE-Standorten und Altersgruppen differenziert darstellen.)

 

8.5. Wie viele Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger haben diese Maßnahme abgebrochen? (Bitte Gründe angeben und nach ARGE-Standorten und Altersgruppen differenziert darstellen.)

 

8.6. Wie viele Fälle von Sanktionen hat es – wegen Nicht-Aufnahme oder Abbruch der Maßnahme – gegeben? (Bitte nach ARGE-Standorten und Altersgruppen differenziert darstellen.)

 

8.7. Wie hoch ist die Zahl der Abgänge bei Kooperationsarbeitsplätzen in einen festen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im Kooperationsbetrieb (so genannter Klebeeffekt)?

 

8.8. Wie hoch ist die Zahl der in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Maßnahmen nach §16,3 SGB II? (Bitte nach Trägern differenzieren und sowohl absolut als auch in Prozent der besetzten Plätze für Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II angeben.)

 

8.9. Arbeitsgelegenheiten in den Bezirken

 

8.9.1. Welche Tätigkeiten werden in welchem Bezirk über das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II abgewickelt? (Bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln.)

 

8.9.2. In welcher Weise ist der jeweilige Personalrat des Bezirksamtes an der Entscheidung beteiligt, welche Aufgaben im Bezirk über Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II abgewickelt werden?

 

8.9.3. Wie sehen die Vereinbarungen der Bezirke mit den Trägern zur Überlassung von so genannten Ein-Euro-Jobbern aus: Werden die erbrachten Leistungen seitens der Bezirke vergütet (wenn ja, in welcher Höhe) oder werden andere geldwerte Vorteile gewährt – etwa in Form einer kostenfreien Überlassung von Betriebsstätten oder Gerätschaften?

 

8.9.4. Wie wirkt sich die Bezahlung von Leistungen seitens der Bezirke auf die Höhe der Fallkostenpauschalen der Träger aus? Können sich die Träger, die sich vom Bezirk ihre Leistungen vergüten lassen, mit niedrigeren Fallkostenpauschalen an Interessenbekundungsverfahren beteiligen und werden so durch Wettbewerbsverzerrung Träger benachteiligt?

 

8.10. Die Zukunft der Arbeitsgelegenheiten nach §16,3 SGB II

 

8.10.1. Wird nach Auslaufen des Bewilligungszeitraumes am 30.6.2006 für die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung wie bei der ersten Vergabe ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt oder werden die Kontingente erneut freihändig vergeben?

 

8.10.2. Wie hoch wird das Kontingent von Zuweisungen insgesamt sein, das Hamburg für die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zur Verfügung stellt?

 

8.10.3. Wie hoch wird das Kontingent von Zuweisungen sein, das Hamburg für die Vorbereitung von Arbeitslosengeld II-Beziehern auf eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt nach § 37 SGB III zur Verfügung stellt? Wie hoch ist es mit Stand 31.12.2005 und auf welche Träger verteilt es sich?

 

8.10.4. Wie werden die Maßnahmen nach 16,3 SGB II und §37 SGB III derzeit und künftig verrechnet, wenn sich die Zuweisungen überschneiden? Wie wird eine erfolgreiche Vermittlung, die ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Arbeitsweise von Trägern darstellt, eindeutig einer Maßnahme zugeordnet, wenn Zuweisungen doppelt erfolgen?

 

 

Angaben: Im Falle von mehrfacher Berufsqualifizierung nur die höherwertigere Ausbildung angeben

 

Anlage 1: Struktur der Erwerbslosigkeit

 

Deutsche

 

Ohne Berufsausbildung Mit Berufsfachschulausbildung Mit Berufsausbildung im dualen System Mit Hochschulbildung

 

Erwerbslosen-

 

bestand Ohne Schulabschluss Mit Hauptschulabschl. Mittlere Reife FH/HS-Reife Hauptschule /Mittl. reife FH/HS-Reife Hauptschule /Mittl. reife FH/HS-Reife Zweiter Bildungsweg mit FH/HS-Reife

 

Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II

 

unter 20 Jahre

 

20 bis unter 25 Jahre

 

25 bis unter 30 Jahre

 

30 bis unter 35 Jahre

 

35 bis unter 40 Jahre

 

40 bis unter 45 Jahre

 

45 bis unter 50 Jahre

 

50 bis unter 55 Jahre

 

55 bis unter 60 Jahre (o. 428)

 

60 Jahre und älter (o. 428)

 

nach § 428 SGB III

 

Insgesamt

 

Mit nicht-deutschem Pass

 

Ohne Berufsausbildung Mit Berufsausbildung Mit Berufsausbildung im dualen System Mit Hochschulbildung

 

Erwerbslosen-

 

bestand Ohne Schulabschluss Mit Hauptschulabschl. Mittlere Reife FH/HS-Reife Hauptschule /Mittl. reife FH/HS-Reife Hauptschule /Mittl. reife FH/HS-Reife Zweiter Bildungsweg mit FH/HS-Reife

 

Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II

 

unter 20 Jahre

 

20 bis unter 25 Jahre

 

25 bis unter 30 Jahre

 

30 bis unter 35 Jahre

 

35 bis unter 40 Jahre

 

40 bis unter 45 Jahre

 

45 bis unter 50 Jahre

 

50 bis unter 55 Jahre

 

55 bis unter 60 Jahre (o. 428)

 

60 Jahre und älter (o. 428)

 

nach § 428 SGB III

 

Insgesamt

 

Anlage 2: Dauer der Erwerbslosigkeit

 

Angaben: Im Falle von mehrfacher Berufsqualifizierung nur die höherwertigere Ausbildung angeben

 

Deutsche

 

Alters-gruppe Erwerbslosen-

 

bestand Ohne Berufsausbildung Mit Berufsfachschulausbildung Mit Berufsausbildung im dualen System Mit Hochschulbildung

 

Ohne Schulabschluss Mit Hauptschulabschl. Mittlere Reife FH/HS-Reife Hauptschule /Mittl. reife FH/HS-Reife Hauptschule /Mittl. reife FH/HS-Reife Zweiter Bildungsweg mit FH/HS-Reife

 

Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II Rechtskreis

 

SGB III Rechtskreis

 

SGB II

 

unter 25 Jahre

 

davon unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

25 bis unter 35 Jahre

 

davon unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

35 bis unter 45 Jahre

 

unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

45 bis unter 50 Jahre

 

davon unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

50 bis unter 55 Jahre

 

davon unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

55 bis unter 60 Jahre (o. 428)

 

davon unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

60 Jahre und älter (o. 428)

 

davon unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

nach § 428 SGB III

 

davon unter 9 Monaten

 

9 bis unter 12 Monaten

 

12 bis unter 18 Monaten

 

18 bis unter 24 Monaten

 

24 bis unter 36 Monaten

 

über 36 Monaten

 

Insgesamt