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Geschwisterkindregelung - Übergangsfristen in der Kita

Dienstag, 18.07.2006

Krippenkinder, die ein Geschwisterkind bekommen, verlieren in Hamburg zur Zeit in der Regel vier Monate nach der Geburt des neuen Kindes ihren Anspruch auf einen Krippenplatz gem. § 6 Abs. 2 KibeG, wenn ein Elternteil zunächst Elternzeit nimmt.

 

Dieses geschieht unabhängig davon, ob ein Übergang des Kindes in den Elementarbereich in absehbarer Zeit bevorsteht. Ein durchgehender Bedarf wird offenbar nur anerkannt, wenn Eltern spätestens drei Monate nach Beginn der Elternzeit (also fünf Monate nach der Geburt) ihre Arbeit wieder aufnehmen.

 

In der Sitzung des Familienausschusses vom 01. Juni 2006 hat die Bürgermeisterin Schnieber-Jastram zu dieser Frage dargelegt, dass das Wichtigste die Beziehung zwischen Mutter, Vater und Kind oder Kindern sei. Wenn man Familien an dieser Stelle unterstützen wolle, sei es wichtig, dass gerade in einer solchen Phase (gemeint ist die Geburt eines Geschwisterkindes) das ältere Kind das Zuhause erlebe. Dafür sei ein richtiger Beitrag, dass eine Mutter, die neben dem noch nicht drei Jahre alten ersten Kind ein zweites Kind bekommt, vier Monate nach der Geburt das größere Kind wieder nach Hause nehmen soll.

 

Die Bürgermeisterin hat weiter ausgeführt, dass die Zahl derer, die in einer so engen Zeitspanne Kinder bekämen, sich in Grenzen halte.

 

Die nachstehenden Fragen hat der Senat in der kleinen Anfrage Drs. 18/4584 nicht beantwortet – vor allem mit dem Hinweis auf die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht ausreichende Zeit.

 

Von daher fragen wir den Senat nun erneut und im Rahmen einer Großen Anfrage:

 

1. a. Wie viele Krippenkinder waren im ganzen Jahr 2005 und im Jahr 2006 bis

 

jetzt in Hamburg von dieser sogenannten „Geschwisterkindregelung“

 

betroffen? (Bitte getrennt nach Bezirken darstellen)

 

b. Wie viele Krippenkinder von alleinerziehenden Elternteilen waren im ganzen Jahr 2005 und im Jahr 2006 bis jetzt in Hamburg von dieser sogenannten „Geschwisterkindregelung“ betroffen? (Bitte getrennt nach Bezirken darstellen)

 

2. Wie viele dieser Krippenkinder waren im ganzen Jahr 2005 und im Jahr 2006 bis jetzt jeweils

 

a. jünger als zwölf Monate?

 

b. zwischen zwölf und 18 Monaten?

 

c. zwischen 18 Monaten und 2 Jahren alt?

 

und

 

d. Wie viele sind älter als zwei Jahre?

 

3. Welche Kosten entstehen für die Stadt, wenn die Gutscheine für diese Kinder auf der Basis von vier Stunden (K 4) oder sechs Stunden inklusive Mittagessen (K 6) bis zum Erreichen des Elementaralters weiterbewilligt werden? (Bitte getrennt nach Bezirken für das Jahr 2005 und 2006 bis jetzt darstellen)

 

4. Ist der Senat der Auffassung, dass pädagogische Kontinuität auch für Geschwisterkinder ein wichtiger Bestandteil einer qualitativ hochwertigen, dem Kindeswohl gerecht werdenden Betreuung ist? (Bitte hierbei auch die in Drs. 18/ 4584 angesprochenen verschiedenen Faktoren genau erläutern)