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Hamburg – Stadt der Guten Arbeit. Befristete Arbeitsverhältnisse im Einflussbereich der Freien und Hansestadt Hamburg

Freitag, 12.02.2016

Die SPD-geführten Senate verfolgen seit 2011 das Ziel, die Grundsätze „Guter Arbeit“ zu verwirklichen. Bereits im Arbeitsprogramm des Senats von 2011 hieß es:

„Gute Arbeit muss in städtischen Unternehmen so selbstverständlich sein wie bei Zuwendungsempfängern und Unternehmen, die Aufträge von der Stadt erhalten.“

Im Koalitionsvertrag von 2015 haben die den Senat tragenden Parteien und Fraktionen sich erneut zu den Grundsätzen „Guter Arbeit“ bekannt und unter anderem dazu festgehalten:

„Der Senat wird (…) dafür sorgen, dass befristete Arbeitsverträge die Ausnahme bilden und für eine Befristung strenge Regularien aufgestellt werden.“

Der Senat und die ihn tragende Fraktion hat in den Jahren seit 2011 bereits eine ganze Reihe von Fortschritten auf dem Weg zur Verwirklichung der Leitidee von „Guter Arbeit“ erreicht:

• So wurde der Hamburger Mindestlohn eingeführt und damit bundesweit ein Zeichen gesetzt. Im Jahr 2015 wurde er erstmals erhöht, und zwar so, dass er 2017 gut mit dem dann uneingeschränkt geltenden bundesweiten Mindestlohn konvergieren kann.

• Die Geltung der Tariflöhne wurde gestärkt, indem die Tariftreue wieder ins Vergabegesetz eingefügt wurde und die Übernahme der Tarifabschlüsse für die Beamtinnen und Beamten garantiert wurde. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wurde erfolgreich erleichtert.

• Im neuen Personalvertretungsgesetz wurde die Interessenvertretung und Mitbestimmung der Beschäftigten wieder entscheidend gestärkt.

• Die Leiharbeit im Einflussbereich der Stadt wurde eingegrenzt, klar geregelt und „Equal Pay“ zum Grundsatz gemacht. Bundesministerin Andrea Nahles wird dazu in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundes vorlegen, den wir ebenso unterstützen wie das Vorhaben, die Rahmenfrist für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld auf 36 Monate zu verlängern.

• In den Schulen und Kitas wurde das Personal aufgestockt, um die Mehrarbeit aufgrund der großen quantitativen und qualitativen Verbesserungen nicht zulasten der Beschäftigten zu leisten, und dieser Kurs wird in den nächsten Jahren fortsetzt.

• Mit dem enormen Ausbau der Kitas und der Ganztagsschulen und der Gebührenfreiheit wurde ein entscheidender Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.

• Mit dem neuen Gleichstellungsgesetz wurde die Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben gestärkt. Es war die Hamburger Senatorin Jana Schiedek, die ganz entscheidend die Frauenquote auf Bundesebene vorangetrieben hat. Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern soll möglichst noch in dieser Legislaturperiode auf Bundesebene gesetzlich verankert werden.

• Die Einführung eines niedrigschwelligen, freiwilligen Beratungsangebotes zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz für Beschäftigte, betriebliche Interessenvertretungen und Personalverantwortliche wurde auf den Weg gebracht. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks setzt sich darüber hinaus bundesweit für die Stärkung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz ein, und ebenso für eine bessere, gesetzlich geregelte Personalbemessung in der Alten- und Krankenpflege.

• In der Arbeitsmarktpolitik wurde damit begonnen, auf sozialversicherungspflichtige Jobs umzusteuern. Mit den Jugendberufsagenturen wurde der Übergang der Jugendlichen von der Schule in Ausbildung und Arbeit gestärkt.

• Auch indirekt zieht sich das Engagement für „Gute Arbeit“ als roter Faden durch viele Politikbereiche: So ist die Industrie-und Clusterpolitik des Wirtschaftssenators explizit auf den Erhaltung und die Schaffung qualifizierter Jobs ausgerichtet, und die Fachkräftestrategie des Senats basiert zentral auf dem Angebot attraktiver Arbeitsbedingungen.

• Auf europäischer Ebene konnte im Arbeitnehmerinteresse die Entschärfung von Port Package und Bodenverkehrsdienstrichtlinie erreicht werden.

• Das Engagement bei Hapag Lloyd dient erfolgreich der Sicherung der Arbeitsplätze hier in Hamburg, und wenn auch in finanziell schwierigen Zeiten an dem Grundsatz festgehalten wird, Daseinsvorsorge, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen keinesfalls zu privatisieren, dann erfolgt dies nicht zuletzt im Interesse der dort Beschäftigten.

• Auch in einem umgekehrten Fall, beim Rückkauf der Energienetze, wurde dafür gesorgt, dass die Rechte der Beschäftigten dabei nicht unter die Räder kommen.

• Schließlich wollen wir Gute Arbeit nicht nur in Hamburg und Deutschland verwirklichen, sondern auch bei den internationalen Handelspartnern der Stadt unterstützen. Deshalb wurde die Beschaffungspolitik der Stadt auf „Fair Trade“ ausgerichtet und die „Fair Trade-Stadt“ Hamburg insgesamt gestärkt.

• Auch bei der aktuellen großen Aufgabe der Integration der Flüchtlinge wird auf die Einhaltung der Mindestanforderungen an Gute Arbeit geachtet. Das Ziel ist es, so viele Flüchtlinge wie möglich in Arbeit zu integrieren, und sie dabei zugleich vor Ausbeutung zu schützen, so wie dies im Bereich der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit schon seit mehreren Jahren mit der Beratungsstelle bei Arbeit & Leben geschieht.

• Das Arbeitsrecht, also die wesentlichen Rahmenbedingungen für Gute Arbeit, werden auf Bundesebene gestaltet. Doch das war und ist kein Grund für die FHH, sich passiv zu verhalten, im Gegenteil: Immer wieder wurden die nötigen Reformen auf Bundesebene eingefordert, zum Beispiel 2013 in einer umfassenden Entschließung des Bundesrates, die gemeinsam mit anderen SPD-regierten Ländern durchgesetzt wurde (vgl. Drs. 21/1319). Nach dem Regierungswechsel im Bund 2013 haben Olaf Scholz, Detlef Scheele und andere mit dafür gesorgt, dass zentrale Anliegen für Gute Arbeit in den Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung eingeflossen sind.

Bei der Verwirklichung Guter Arbeit zeigt sich einmal mehr die herausragende Bedeutung der Gewerkschaften für die Gesellschaft und die FHH. Die enge Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ist und bleibt daher ein grundlegendes Merkmal der Politik SPD-geführter Senate.

Ein weiteres Teilziel auf diesem Weg ist es, die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zu verringern und insbesondere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse zu vermeiden. Wie schon beim Mindestlohn und bei anderen Themen kann Hamburg den arbeitsrechtlichen Rahmen und damit die Entwicklungen in der Privatwirtschaft nicht direkt beeinflussen, sondern lediglich über Initiativen im Bundesrat.

Die FHH kann und will aber, wie schon beim Landesmindestlohn oder bei der Leiharbeit, eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie in ihrem eigenen Einflussbereich – also im öffentlichen Dienst, den öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen und bei den Zuwendungsempfängern – befristete Beschäftigungsverhältnisse auf das sachlich unabdingbar notwendige Maß beschränkt.

Um dieses Vorhaben in Angriff zu nehmen ist es erforderlich, in einem ersten Schritt ein möglichst umfassendes und differenziertes Bild über die bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisse im Einflussbereich der Stadt zu erhalten

Der Senat berichtet im Rahmen des Personalberichts auch zum Thema Befristung von Arbeitsverhältnissen. Zuletzt im Personalbericht 2015 (Drs. 21/1000). Dies jedoch nur in einer stark aggregierten Art und Weise und ohne den Bereich der Zuwendungen.

 

Daher fragen wir den Senat:

Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse gibt es

1) im Bereich der Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Stadt Hamburg (ohne Hochschulen)?

2) im Bereich der Mehrheitsbeteiligungen der Stadt (ohne die Beteiligungen des Beteiligungsbericht Abschnitt III, 3)?

3) im Bereich der Zuwendungsempfänger der Stadt Hamburg ab 250.000 Euro Zuwendung insgesamt?

Bitte jeweils tabellarisch für jede Behörde/jedes Amt (Frage1) bzw. zuständige Behörde (Fragen 2 und 3) darstellen unter Hinzufügung folgender Angaben:

a. Berufsgruppen bzw. Tätigkeitsfelder

b. Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse

c. Davon (c) Vollzeit oder Teilzeit

d. Beschäftigungsumfang in Wochenstunden

e. Durchschnittliche Dauer der Befristung

f. Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse an den Beschäftigten

g. Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse

h. Anteil der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse an den Beschäftigten

i. Sachgründe im Falle sachlich begründeter Befristungen

j. Rechtliche Grundlage der sachgrundlosen Befristungen (§14(2); §14(2a) oder §14 (3) Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG )

k. Soweit Angabe möglich: Ziele der Personalplanung hinsichtlich Abbau oder Ausweitung befristeter Beschäftigungsverhältnisse