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Klare Konzepte für den Hamburger Einzelhandel – Nahversorgung sichern!

Donnerstag, 02.02.2006

Das „System der zentralen Standorte“ wurde in Hamburg 1973 vom Senat beschlossen, die ergänzenden „Leitlinien für den Einzelhandel“ wurden zuletzt 1996 aktualisiert. Zusammen stellen sie den Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklungsplanung im Bereich des Einzelhandels dar.

Angesichts der für Großstädte ungewöhnlich zahlreichen Stadtzentren mit eigenem Charakter in Hamburg hat das System der zentralen Standorte weiterhin große Bedeutung für die Stadtentwicklung. Unterteilt werden die zentralen Standorte in Zentren der Kategorien A (City), B1 (Bezirkszentren), B2 (Bezirksentlastungszentren), C (Stadtteilzentren) und D (Lokale Zentren).

 

Die Einzelhandelsverkaufsfläche in Hamburg hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Dabei haben einzelne zentrale Standorte ihre Verkaufsflächen deutlich erweitern können, während die Entwicklung an anderen Standorten stagnierte. Vor allem die gewachsenen Zentren haben mit Qualitätsverlusten und Leerständen zu kämpfen. Im Vergleich zu 1985 ist die Verkaufsfläche pro Einwohner von 1,14 m2 auf 1,31 m2 (2002) angestiegen. Damit liegt Hamburg in etwa im bundesdeutschen Durchschnitt (1,4 m2 VKF/EW); auf europäischer Ebene nimmt Deutschland allerdings einen der oberen Plätze ein.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie groß ist jeweils die Verkaufsfläche in den einzelnen Zentren der Kategorien A, B1, B 2 C und D heute und im Jahre 1985?

 

2. Inwieweit entspricht die Einordnung der einzelnen zentralen Standorte in die jeweiligen Kategorien heute noch ihrer realen Bedeutung im Vergleich zu vor zwanzig Jahren?

 

3. Inwieweit ist die Entwicklung der Verkaufsflächen in den einzelnen Zentren dem System der zentralen Standorte gemäß verlaufen?

 

4. a) Enthält das Zentrenkonzept Größenangaben (z.B. in m2 Verkaufsfläche) als Richtwerte für die Verkaufsflächenentwicklung der einzelnen Standorte oder Standortkategorien?

 

b) Wenn nein, nach welchem Maßstab wird über Neuausweisungen entschieden?

 

5. Nach welchen Kriterien werden Einzelhandelsansiedlungen außerhalb der im Zentrenkonzept vorgesehenen Gebiete zugelassen?

 

6. a) Definieren sich zentrale Standorte lediglich über die Verkaufsfläche?

 

b) Wenn nein, welche weiteren Merkmale fließen in die Kategorisierung mit ein, z.B. Erreichbarkeit, Angebotsvielfalt, Sortiment, Gestaltung des öffentlichen Raums, öffentliche Einrichtungen, soziale und medizinische Infrastruktur, Anzahl der Arbeitsplätze, Sicherung der Nahversorgung etc.?

 

7. a) Wie soll der geplante zentrale Standort „Überseequartier“ in das System der zentralen Standorte aufgenommen werden?

 

b) Wie wird sich dies nach Einschätzung des Senats auf die anderen Quartiere, insbesondere auf die City auswirken? Welche verlässlichen Daten liegen dieser Einschätzung zugrunde?

 

8. a) Es ist in den letzten Jahren zu einer stetigen Erhöhung der Einzelhandelsverkaufsflächen gekommen. Auf welche Grundlage wurden diese Entscheidungen jeweils getroffen?

 

b) Zur Zeit will der Senat neue Einzelhandelsbetriebe ansiedeln wie Max Bahr in Stellingen und Möbel Höffner in Eidelstedt. Auf welcher Grundlage wurden die Entscheidungen für diese Ansiedlungen getroffen?

 

c) Gab es Potentialanalysen für die Neuansiedlungen und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen?

 

d) Wenn nein, warum nicht?

 

9. Sieht der Senat einen Zusammenhag zwischen der Erhöhung der Verkaufsfläche und der Krise des außerhalb von Einkaufscentern befindlichen Einzelhandels?

 

10. Wie haben sich die Umsätze des Hamburger Einzelhandels in den letzten 10 Jahren entwickelt?

 

11. Gibt es Erkenntnisse über Umsatzverlagerungen zwischen den einzelnen Kategorien von Zentren und wie stellen diese sich gegebenenfalls dar?

 

12. a) Gibt es Erkenntnisse über Umsatzverlagerungen durch die Ansiedlung von großen Discountern?

 

b) Wie wird sich nach Einschätzung des Senats beispielsweise die Ansiedlung des Möbeldiscounters „Möbel Höffner“ mit einer geplanten Verkaufsfläche von 42.000 qm in Eidelstedt im Bereich des sogenannten „Randsortiments“ auf den umliegenden Einzelhandel, insbesondere das Eidelstedtcenter auswirken?

 

c) Ist diese Frage untersucht worden und wenn ja mit welchem Ergebnis?

 

d) Wenn nein, warum nicht?

 

e) Welche städtebaulichen Überlegungen liegen der Ansiedlung von Möbel Höffner in Eidelstedt zugrunde?

 

13. Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine Erhöhung der Verkaufsflächen nur sinnvoll ist, wenn entweder eine Erhöhung der Kaufkraft angenommen werden kann oder Kaufkraftzufluss aus anderen Räumen (benachbarte Zentren; Umland) erfolgt?

 

14. a) Wie hat sich die Kaufkraft in Hamburg in den letzten zehn Jahren entwickelt?

 

b) Wie verteilt sich die Kaufkraft auf den Hamburger Einzelhandel und alternative Einkaufsformen, die in den letzten Jahren stetig zugenommen haben, wie beispielsweise der Versandhandel, der Handel über das Internet oder Teleshopping?

 

15. a) Gibt es Prognosen für die Kaufkraftentwicklung in Hamburg?

 

b) Wenn ja, welche Prognosen welchen Inhalts?

 

c) Wie wird sich die Kaufkraftentwicklung laut dieser Prognosen auf den Einzelhandel niederschlagen?

 

d) Welche Entwicklungen werden für alternative Einkaufsformen prognostiziert?

 

e) Wenn keine Prognosen vorliegen, auf welcher Grundlage plant der Senat die Ausweisung von Einzelhandelsflächen?

 

16. Shoppingcenter und großflächiger Einzelhandel haben vielfach auch Auswirkungen über Hamburg hinaus und beeinflussen den Einzelhandel in der ganzen Region.

 

a) Inwieweit wird bei der Ausweisung von Einzelhandelsverkaufsflächen auf ein regionales, über Hamburg hinausgehendes Zentrenkonzept Rücksicht genommen?

 

b) Welcher Stellenwert wird Hamburg bzw. den Bezirkszentren in den Zentrenkonzepten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zugemessen?

 

c) Welche Formen der Abstimmung hinsichtlich der Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung existierender Einzelhandelszentren gibt es mit dem Umland auf administrativer Ebene?

 

17. a) Wie hat sich die Zahl der Konkurse im Hamburger Einzelhandel in den letzten 10 Jahren entwickelt?

 

b) Wie verteilen sich diese Konkurse auf die Stadtteile?

 

c) Welche Branchen sind innerhalb des Einzelhandels in welchem Ausmaß davon betroffen?

 

d) Welche Ladengrößen sind von den Konkursen in welchem Ausmaß betroffen? (bitte quantitativ)

 

18. Wie groß ist das Angebot an Verkaufsflächen in Hamburg (nach Bezirken und Stadtteilen, wenn möglich), wie groß sind die Leerstände (nach Bezirken und Stadtteilen) und welche Planungen neuer Verkaufsflächen (nach Bezirken und Stadtteilen) liegen vor?

 

19. Der Einzelhandel ist einer der größten Arbeitgeber in Hamburg.

 

a) Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen im Einzelhandel in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte Angabe jährlicher Zahlen)?

 

b) Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel (bitte Angabe jährlicher Zahlen)?

 

c) Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitarbeit im Einzelhandel (bitte Angabe jährlicher Zahlen)?

 

d) Wie viele Menschen sind im Einzelhandel als geringfügig Beschäftigte angestellt (bitte Angabe jährlicher Zahlen)? Wie hoch ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel?

 

20. Welche Zukunftsperspektiven sieht der Senat für das System der zentralen Standorte?

 

21. Die Bürgerschaft hat am 03.02.2005 den Senat einstimmig aufgefordert, die „Leitlinien für den Einzelhandel im Rahmen der Hamburger Stadtentwicklungspolitik“ zu aktualisieren (Drs. 18/1615).

 

a) Wann ist mit der Vorlage einer Aktualisierung der Leitlinien zu rechnen?

 

b) Inwieweit sieht der Senat Handlungsbedarf für eine grundsätzliche Überarbeitung des Systems der zentralen Standorte?

 

c) Inwieweit sind punktuelle Veränderungen im System der zentralen Standorte geplant?

 

22. a) Welche Initiativen hat der Senat zur Stärkung der lokalen Zentren (D) in den vergangenen vier Jahren ergriffen?

 

b) Wie beurteilt der Senat die Bedeutung der lokalen Zentren für die Grundversorgung insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen?

 

c) Welche Schritte will der Senat unternehmen, um diese Grundversorgung zu sichern?

 

23. a) Mit welchen Zielsetzungen verfolgt der Senat die Gründung sogenannter „Business Improvement Districts (BID)?

 

b) Durch welche Regelungen bleiben die normalerweise geltenden Rechte Jedermanns im öffentlichen Grund auch im Bereich eines BID gewahrt?

 

24. a) Welches städtebauliche Leitbild verfolgt der Senat für die Innenstadt?

 

b) Welche Bedeutung wird hierbei dem Wohnen beigemessen?

 

c) Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um das Wohnen in der Innenstadt zu ermöglichen?