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Medienkompetenzförderung in Hamburg – wird der Senat den Anforderungen der Wissensgesellschaft gerecht?

Donnerstag, 23.04.2009

Mit Medienkompetenz ist die Fähigkeit gemeint, unterschiedliche Medien eigenständig zu nutzen, zu verstehen und kritisch zu bewerten sowie selbst zu kommunizieren und Medieninhalte zu schaffen und zu verbreiten. "Medienkompetent" zu sein, teilzuhaben an den modernen Informations- und Kommunikationstechnologien, bewusst und emanzipiert damit umzugehen – das sind wichtige Voraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg in die Wissensgesellschaft. Der selbst bestimmte Umgang mit Medien ist eine der Schlüsselqualifikation für unsere Gesellschaft geworden. Es ist die vierte Kulturtechnik - so wichtig wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Medien eröffnen einerseits Chancen zu weltweiter Kommunikation, Weltoffenheit und Wissens-vermittlung; auf der anderen Seite bergen sie aber auch die Gefahr einer verstärkten Manipulation, der Sucht und des Missbrauchs und der mangelnden Teilhabe in sich. Aktuell ist nach dem Amoklauf von Winnenden die Diskussion um den richtigen Umgang mit den Medien wie z.B. den sog. „Killerspielen“ wieder neu entfacht und in der Öffentlichkeit breit debattiert worden. Es wird kritisch hinterfragt, welche Prioritäten im Umgang mit diesen Medien zu setzen sind, ob absolute Verbote etwas ausrichten oder ob die Erwachsenen in der Pflicht sind, dem eigenen Nachwuchs dabei zu helfen, sich im nicht-virtuellen Leben besser zurechtzufinden.

Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz zu fördern ist eine wichtige Aufgabe des Senats. Dies erfordert klare Zieldefinitionen, nachvollziehbare Kriterien und messbare Ergebnisse. In anderen Bundesländern ist dieses Feld eine Schwerpunktaufgabe der dortigen Landesmedienanstalten geworden. In Hamburg agiert die Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA HSH). Im Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein hat die MA HSH u.a. die Aufgabe der „Förderung von Projekten der auditiven und audiovisuellen Medienkompetenz und Medienpädagogik“ (§ 38,2.6). Die Anstalt soll Projekte mit Gesamtaufwendungen von fünf von hundert ihrer zugewiesenen Mittel unterstützen. Die MA HSH erhält nach § 55 MStV HSH lediglich 23 Prozent des Rundfunkgebührenaufkommens. Ab 2011 soll sie davon 400.000 Euro an die Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein FFHHSH abgeben. Von dem derzeitigen Budget in Höhe von 1.876 Mio. Euro würden dann aufgrund der Auflagen nur noch rund 70.000 Euro für Projekte im Bereich der Medienkompetenzförderung zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Debatte um den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag forderte der Medienrat der MA HSH, diese Beschränkungen zu streichen. Zudem kündete die MA HSH an, verstärkt Projekte im Bereich der Vermittlung von Medienkompetenz für die Nutzung des Internets fördern zu wollen. Es heißt in einer Pressemitteilung (vom 15.1.09): „Da im weltweiten und nur bedingt regulierbaren Netz präventiver Kinder- und Jugendmedienschutz, also Medienkompetenz, noch wichtiger ist als bei den traditionellen Medien, will die MA HSH hier im Jahr 2009 einen ganz klaren Schwerpunkt setzen. Die MA HSH trage damit einer von ihr im Herbst letzten Jahres veröffentlichten Studie Rechnung, die hier für Hamburg und Schleswig-Holstein erhebliche Defizite festgestellt habe.“

 

Wir fragen den Senat:

 

I. Medienkompetenz: Begriffe und Definitionen

Die Analyse der Strukturen, der Strategie, der Projekte und der einzelnen Aktivitäten zur Medienkompetenz erfordert eine eindeutige Definition des Begriffs.

1. Was versteht der Senat unter Medienkompetenz?

2. Welche Instrumente und Methoden werden angewendet, um Medienkompetenz zu messen?

3. Wie unterscheidet der Senat Medienkompetenz von Informationskompetenz und digitaler Kompetenz?

 

II. Akteure und Strukturen der Förderung der Medienkompetenz in Hamburg

In Hamburg gibt es verschiedene Institutionen und Akteure, die unterschiedliche Ansätze zur Stärkung der Medienkompetenz verfolgen. Wenn Hamburg die Herausforderungen der Wissensgesellschaft angehen will, stellt sich die Frage, ob und wie sich vorhandene Zielvorstellungen und laufende Aktivitäten bündeln lassen.

4. Wie viele und welche Akteure sind im Bereich der Förderung der Medienkompetenz in Hamburg mit welchen Zielsetzungen aktiv tätig? Wie hat sich ihre Zahl im Vergleich zu den Vorjahren (2003-2007) entwickelt?

5. Welche Organisationsformen haben diese Akteure (öffentlich/public-private-partnership/privatwirtschaftlich)?

6. Wo sind die relevanten Akteure angesiedelt und auf welche Räume erstreckt sich ihr Wirkungsbereich? Was sind ihre Hauptbetätigungsfelder?

7. Wie unterscheiden sich die Strukturen zur Stärkung der Medienkompetenz in Hamburg von den Strukturen der anderen Bundesländer? Wo liegen die Stärken? Wo sieht der Senat im Vergleich zu den anderen Bundesländern Defizite?

8. Welche Rolle kommt dem Bürger- und Ausbildungskanal „tide“ bei der Stärkung der Medienkompetenz zu?

9. Welche Rolle misst der Senat der MA HSH bei der Stärkung der Medienkompetenz bei?

10. Welche Rolle misst der Senat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der Stärkung von Medienkompetenz bei?

11. Wie und durch welche Aktivitäten werden öffentliche und private Medienunternehmen in die Förderung von Medienkompetenz eingebunden?

12. Welche Aktivitäten zur Förderung von Medienkompetenz werden von den privaten Sendern durchgeführt/gefördert?

13. Welche Rolle spielt die Filmförderung bei der Förderung von Medienkompetenz?

14. Welche Rolle spielt das Internet-Angebot des öffentlich-rechtlichen wie des privaten Rundfunks zur Stärkung von Medienkompetenz?

15. Welchen Informationsaustausch und welche Zusammenarbeit gibt es zwischen der EU und den Akteuren in Hamburg zum Thema Medienkompetenz?

16. Findet eine Koordination der landesweiten, nationalen und internationalen Projekte zur Förderung der Medienkompetenz statt, und wenn ja, wie?

 

III. Strategien, Leitprojekte und Aktivitäten des Senats

17. Was sind die Zielsetzungen des Senats zur Stärkung von Medienkompetenz?

18. Verfolgt der Senat eine Medienkompetenzstrategie? Wenn ja, in welcher Form, mit welcher Zielsetzung?

19. Welche Strategie verfolgt der Senat mit Blick auf die Themengebiete Jugendschutz, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung?

20. Welches sind die Leitprojekte der Medienkompetenzförderung in Hamburg?

21. Welche Themen und Aktivitäten haben aus Sicht des Senats im Bereich Medienkompetenz eine besonders hohe Bedeutung?

22. Welches werden die künftig relevanten Themenfelder sein und wie werden diese vom Senat vorangetrieben werden?

23. In Rheinland-Pfalz und in Bayern gibt es Stiftungen, die die Medienkompetenzvermittlung zum Ziel haben. Plant der Senat ebenfalls die Etablierung einer vergleichbaren Stiftung?

24. Wie setzt sich die Finanzierung der Förderung der Medienkompetenz in Hamburg zusammen?

25. Welchen Anteil an der Gesamtfördersumme trägt Hamburg (bitte aufgeschlüsselt für die Jahre 2000 - 2008 sowie Förderansätze 2009 und 2010)?

26. Wer sind die institutionell geförderten Akteure und wie hoch sind die Mittel, die sie erhalten?

27. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Ressorts, die Medienkompetenzprojekte und -akteure fördern?

28. Ist die Medienkompetenzförderung in die Clusterpolitik des Senats eingebunden?

29. Wie erfolgt die Abstimmung mit anderen relevanten Förderern von Medienkompetenz?

30. Wie erfolgt die Koordination der Hamburg weiten Medienkompetenzstrategie?

31. Wer ist daran beteiligt? Gibt es ein entsprechendes Berichtswesen? Wenn nein, warum nicht?

32. Inwieweit orientiert sich der Senat an den Handlungsfeldern der 2010-Strategie der Europäischen Kommission?

 

IV. Zielgruppe Kinder und Jugendliche

Die neuen Medien gehören längst zum beruflichen, privaten und schulischen Alltag von Kindern und Jugendlichen. Werte, Mode, Vorbilder und Alltagsrituale der Jugendlichen werden über Fernsehen, Handy und Internet vermittelt und konstruiert. Umso bedeutender ist der gelernte kritische Umgang mit den einzelnen Medien und der Fülle an Informationen, denen sich Kinder und Jugendliche gegenüber sehen. Es ist zu beobachten, dass immer mehr Kinder und Jugendliche Computer und Internet in exzessiver Form nutzen. Bis zu zwölf Prozent der Internetnutzer werden sogar als süchtig eingestuft. Um Eltern, Lehrer und Beschäftigte in der Jugendarbeit für das Thema zu sensibilisieren, sind vielfache Anstrengungen notwendig. Erwachsene sind häufig mit ihren Kindern allein gelassen und reagieren entweder übersensibel oder aber überhaupt nicht auf den medialen Alltag ihrer Kinder.

33. Welche Strategie verfolgt der Senat zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen? Unterscheidet der Senat die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen? Wird differenziert darauf eingegangen, auch nach Geschlecht, und wenn ja, wie?

 

Der Senat beansprucht für seine Bildungsempfehlungen, dass diese eine Orientierung über Inhalte und das Repertoire zeitgemäßer Kita-Pädagogik geben. Ein Bildungsbereich, in dem Kinder im vorschulischen Alter Kompetenzen erwerben sollen ist: „Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien (vgl. „Bildungsempfehlungen setzen Standards in Kindertagesstätten“, Pressestelle des Senats, 08.09.2005).

34. Wie wird dieser Bereich in den Kindertagesstätten Hamburgs umgesetzt?

35. Hält der Senat eine Förderung im Elementarbereich für notwendig? Wenn ja, warum? Welche Aktivitäten gibt es in diesem Bereich? Gibt es dort eine gezielte Förderung nach Altersgruppen?

36. Welche unentgeltlichen und entgeltlichen Zusatzangebote von externen Anbietern in den Kitas gibt es? Wie viele Kinder werden prozentual von entgeltlichen Zusatzangeboten in den Kitas erreicht?

37. Wie ist Medienkompetenzförderung in den Lehrplänen der verschiedenen Schulformen verankert?

38. Wie hat sich die Ausstattung der Schulen mit Computern, Internetzugängen und medienpädagogischen Materialien seit 2001 entwickelt?

39. Welche Aktivitäten hat der Senat seit dem Regierungswechsel 2008 ergriffen, um die Medienkompetenz von Kindern der Primarstufe zu stärken?

40. Was hat der Senat seit dem Regierungswechsel 2008 unternommen, um die Medienkompetenz von Jugendlichen der Sekundarstufe I zu stärken?

41. Was hat der Senat seit dem Regierungswechsel 2008 unternommen, um die Medienkompetenz von Jugendlichen der Sekundarstufe II zu stärken?

42. Wie hoch sind die Finanzmittel, die der Senat in den Jahren 2004 bis 2008 zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen einsetzt?

43 Wie hoch waren die Finanzmittel, die der Senat in der 18. Wahlperiode zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen eingesetzt hat?

44. Wie hoch sind die Finanzmittel, die der Senat in den Jahren 2009 und 2010 zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen einsetzen wird?

 

Seit dem Schulmassaker von Winnenden ist das totale Verbot von Computerspielen im Gespräch.

45. Wie steht der Senat zu den verschiedenen Handlungsvorschlägen, die vom Totalverbot über Schaffung von Warnhinweisen und Gesetzesregelungen bis hin zur Ausweitung der pädagogischen Hinwendung reichen?

 

V. Zielgruppe Eltern und Lehrer

Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern kommt im Umgang mit Medien eine Schlüsselfunktion zu. Eltern und Lehrer vermitteln technische und normative Kenntnisse – auch im Umgang mit Medien. Zugleich ist die Medienaffinität der Eltern und Lehrer meist weniger ausgeprägt als die der Kinder und Jugendlichen; zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden besteht und wächst eine zunehmende digitale Wissenslücke. Während PC und Internet für Kinder und Jugendliche zur Selbstverständlichkeit geworden sind, werden viele Eltern und Lehrer durch die neuen technischen Möglichkeiten verunsichert. Damit erhält die Medienerziehung für

Lehrer und Eltern eine doppelte Bedeutung. Sie müssen den Umgang der Jugendlichen mit Medien nachvollziehen und zugleich deren Medienkompetenz stärken.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung am 14.07.2008 festgestellt: "Eltern und Lehrer müssen medienkompetent sein, um den Kindern Medienkompetenz vorleben und beibringen zu können. Um dies zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Eltern und Lehrer auf diesem Gebiet verstärkt ausgebildet werden."

46. Wie steht der Senat zu einer besseren Kontrolle bei dem Einhalten des bereits bestehenden Killerspiel-Verbots?

47. Was hält der Senat von einer engeren Verzahnung zwischen Jugendschutz und Selbstkontrollstellen? Wie ist die Situation derzeit in Hamburg?

48. Hält der Senat mehr Zeit für offizielle Spieletester sinnvoll und wie kann sie durchgesetzt werden?

49. Wie will der Senat Eltern und Erzieher befähigen, den Spielkonsum ihrer Kinder besser zu kontrollieren?

50. Welche Strategie verfolgt der Senat zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern?

51. Wie werden Lehrer fortgebildet, um sachgerecht Medienkompetenz vermitteln zu können?

52. Wie hoch sind die Finanzmittel, die der Senat in den Jahren 2005 bis 2008 zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern einsetzt?

53. Wie hoch waren die Finanzmittel, die der Senat in der 18. Wahlperiode zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern eingesetzt hat?

54. Welche Weiterbildungsangebote zur Medienkompetenz gibt es?

55. Wie hoch sind die Finanzmittel, die der Senat in den Jahren 2009 und 2010 zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern einsetzen wird?

56. Gibt es ein Konzept und entsprechende Handlungen des Senats, um Vorhaben zur Förderung der Medienkompetenz und Angebote der Jugendhilfe/ außerschulische Jugendarbeit zu verzahnen?

57. Gibt es Zielvorstellungen/Vorhaben des Senats, um insbesondere Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund verstärkt in den Projekten der Förderung der Medienkompetenz einzubinden?

58. Gibt es Vorstellungen des Senats, um Medien verstärkt auch für die Stärkung der Sprachkompetenz und Berufsorientierung von Jugendlichen zu nutzen?

59. Was sind die Hintergründe der Suchtproblematik und welche Vorkehrungen sind nötig?

60. Ist exzessives Computerspielen, Surfen oder Chatten nach Einschätzung des Senats nur eine vorübergehende Phase oder bereits eine Ernst zu nehmende Verhaltenssucht?

61. Was sind die aktuellen Entwicklungen sowie die damit verbundenen medialen Anforderungen an die Erwachsenenwelt?

 

VI. Zielgruppe Verbraucherinnen und Verbraucher

Zwei Aspekte der Medienkompetenz sind im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern von besonderer Bedeutung: Zum einen das Recht informationeller Selbstbestimmung, zum anderen die Möglichkeit, die medialen Informationen einzuordnen und zu bewerten, so dass Produkte und Dienstleistungen in transparenten Märkten und Teilmärkten eingeordnet und bewertet werden können.

62. Mit welcher Strategie und mit welchen Handlungen stärkt der Senat das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung?

63. Mit welcher Strategie und mit welchen Handlungen trägt der Senat dazu bei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängige Informationen zu Märkten und Teilmärkten erhalten?

64. Welche Bedeutung kommt der Verbraucherzentrale und den Verbraucherberatungs-stellen bei der Vermittlung von Medienkompetenz zu?

65. Welche Rolle kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei dem Angebot und der Einordnung unabhängiger Informationen zu Märkten und Teilmärkten zu?

 

VII. Teilhabe und die digitale Integration aller Bürgerinnen und Bürger

Mehr als ein Drittel der Europäer partizipiert nicht in vollem Umfang an den Vorteilen der digitalen Gesellschaft. Die EU-Kommission startet eine Initiative, mit der allen Menschen durch Überwindung der Zugangs-, Breitband- und Kompetenzdefizite die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden soll. Zudem soll die effektive Teilhabe ausgrenzungsgefährdeter Gruppen gefördert und die Aktivitäten zur digitalen Integration in Europa gebündelt werden, um ihre dauerhafte Wirkung zu fördern.

66. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der Medienkompetenz der Bevölkerung aufgeschlüsselt a) nach Alter b) nach Geschlecht c) nach Migrationshintergrund?

67. Welche Barrieren und Hinderungsgründe zum Umgang mit (digitalen) Medien bestehen bei Bürgerinnen und Bürgern?

68. Welche Strategie verfolgt der Senat, um die Teilhabe aller an Medien und Information zu ermöglichen?

69. Welche Aktivitäten hat der Senat für die digitale Integration ausgrenzungs-gefährdeter Gruppen ergriffen?

70. Wie gedenkt der Senat die Initiative der EU-Kommission zur Überwindung der Zugangs-, Breitband- und Kompetenzdefizite einzelner Gruppen zu unterstützen?

 

VIII. Datenschutz und Sicherheit

Datenschutz und Datensicherheit sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, die Möglichkeiten des Internets weiterzuentwickeln und für viele nutzbar zu machen. Aber nicht nur die Internetnutzerinnen und -nutzer müssen vor unerwünschten Inhalten geschützt werden. Auch Rechner und die mit ihnen abgewickelten Prozesse wie Geldgeschäfte, Einkauf oder Behördendienste brauchen Sicherheit. Werden sie online erledigt, kann das Internet Risiken bergen: Viren, Würmer und Trojaner, Pishing und Spam sind nicht nur massives Ärgernis, sondern auch eine echte Gefahr für Nutzerinnen und Nutzer. Außerdem belasten sie die Geschäftsprozesse von und mit Unternehmen, weil sie Vertraulichkeit der Daten sowie Verbindlichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Prozessen im Internet in Frage stellen.

71. Welche Projekte beschäftigen sich mit Datenschutz und Sicherheit?

72. Wie kann und wird das Bewusstsein für Risiken und Gefährdungen beim Datenaustausch geschärft?

73. Welche Perspektiven, Handlungsvorschläge und Gestaltungsspielräume sieht der Senat?

74. Wie wurde das Problem bislang an Schulen, Jugendeinrichtungen, in der Wirtschaft und bei den Verbrauchern behandelt?

75. Welche Lösungsansätze sind erprobt worden?

76. Welche Handlungsansätze verfolgt der Senat, um auch in Zukunft die Sicherheit seiner Bürger beim Umgang mit Medien zu gewährleisten?