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Mitwirkung der Jugendämter in strittigen Sorgerechtsfällen und anderen gesetzlich begründeten Aufgaben II

Freitag, 30.06.2006

Aus der Antwort der Großen Anfrage 18/3352 geht hervor, dass die Bezirke unterschiedliche bzw. keine Statistiken darüber führen, in wie vielen Fällen die bezirklichen Jugendämter in strittigen Scheidungsfällen vom Familiengericht nach §50 SGB VIII um Stellungnahme gebeten wurden und ob es im Bericht er Trennungs- und Scheidungsberatung, der Sorgerechtsverfahren und der Regelungen zu Besuchskontakten unabgearbeitete Wartelisten gibt. Inzwischen hat der Senat die Allgemeinen Sozialen Dienste personell verstärkt, die Bearbeitungszeiten und Wartelisten müssten sich entsprechend verkürzt haben.

 

Aus diesem Anlass fragen wir den Senat:

 

1. Plant der Senat eine einheitliche statistische Erfassung und Auswertung der eingehenden und abgearbeiteten Aufgaben der bezirklichen Jugendämter (ASD) nach dem Beispiel der Jugendämter in Altona und Bergedorf? Wenn nein, wie gedenkt der Senat strukturelle Arbeitsüberlastungen der Jugendämter (ASD) zukünftig zu erkennen und rechtzeitig abzuwenden?

 

2. Wie oft wurden in 2006 bisher die bezirklichen Jugendämter in strittigen Scheidungsfällen vom Familiengericht nach §50 SGB VIII um Stellungnahme gebeten? (Stichtag 30. Juni 2006.)

 

3. Wie oft erfolgte eine Stellungnahme nach §50 SGB VIII?

 

4. Wie lange dauerte es, bis die Jugendämter in den Bezirken den Familiengerichten antworten -

 

a. durchschnittlich?

 

b. minimal?

 

c. maximal?

 

5. In wie vielen Fällen wurde das Jugendamt um Beratung und Unterstützung der Eltern bei Sorgerechts- und Umgangsproblemen nach §18 SGB VIII in 2006 bisher ersucht?

 

6. In wie vielen Fällen konnte es diesem Wunsch nicht nachkommen?

 

7. Gibt es in den bezirklichen Jugendämtern Wartelisten für

 

a) Trennungs- und Scheidungsberatung,

 

b) Beteiligung an Sorgerechtsverfahren, insbesondere bei der Einrichtung von Pflegschaften,

 

c) Regelungen von Besuchskontakten

 

7.1 Wenn ja, wie viele unbearbeitete Fälle gibt es je bezirkliches Jugendamt?

 

7.2 Welche Wartezeiten ergeben sich daraus in den verschiedenen bezirklichen Jugendämtern?