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Nachmittags- und Ferienbetreuung für Vorschul- und Ganztagsschulkinder sowie neue Leistungsarten im Kita-Gutscheinsystem

Mittwoch, 13.09.2006

Ab dem Schuljahr 2006/2007 soll allen Hamburger Vorschulkindern bei Bedarf eine zwei- bis zu siebenstündige Anschlussbetreuung (A VSK) in einer Kita sowie während der Ferienzeiten ein bis zu ganztägiges Angebot zur Verfügung stehen. Auch Kindern, die eine Ganztagsschule besuchen, steht unter bestimmten Bedingungen eine Anschlussbetreuung zu (vgl. Drs. 18/ 3609, 18/ 4671). Weiterhin sind die bisher nicht im Kita-Gutscheinsystem (KGS) integrierten Leistungsarten für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ins KGS integriert worden. In den Antworten auf die Drs. 18/4671 werden diese Entwicklungen zum Teil nicht dargestellt.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

1. In der Anlage zur Drucksache 18/4352 wurden die Anmeldungen für den Besuch von Vorschulklassen und die voraussichtlich einzurichtende Anzahl von Vorschulklassen an den jeweiligen Schulstandorten zum Schuljahr 2006/ 2007 angeführt. Wie viele Vorschulklassen mit je wie vielen Kindern an den Schulstandorten sind für das Schuljahr 2006/ 2007 tatsächlich eingerichtet worden? (Analog Anlage aus Drs. 18/4352, aber nach Bezirken und Stadtteilen geordnet)

 

2.1 Bitte in Ergänzung zu 1. darstellen: An welchen Kita-Standorten findet eine zwei- bis zu siebenstündige Anschlussbetreuung statt?

 

2.2 Wie viele Kinder welcher Vorschule/ pro Bezirk /in Hamburg insgesamt nehmen Anschlussbetreuung in jeweils welchem Umfang (2, 3, 5 oder 7 Stunden) in Anspruch?

 

3.1 Konnten alle Nachfragen berufstätiger oder in Ausbildung befindlicher Eltern nach Anschlussbetreuung in der Nähe des jeweiligen Vorschulstandortes erfüllt werden?

 

3.2 Wenn nein, an welchen Vorschulstandorten mit Nachfrage nach Anschlussbetreuung gelang dies in welchem Umfang weshalb nicht?

 

4.1 Wird Anschlussbetreuung auch aufgrund eines dringlichen sozialen oder pädagogischen Bedarfs gewährt? Wenn nein, warum nicht?

 

4.2 Wenn ja, wie viele Gutscheine sind in jeweils welchem Umfang mit dieser Begründung bewilligt worden? (Bitte pro Vorschulstandort/ pro Bezirk/ Hamburg insgesamt ausführen.)

 

5.1 Wie viele Stunden am Nachmittag (Zeitraum von/ bis Uhr) haben die jeweiligen Einrichtungen (vgl. Frage 2) geöffnet?

 

5.2 Kann die Betreuungszeit der Anschlussbetreuung auch auf ggf. am Morgen und am Nachmittag notwendige Betreuungszeiten aufgeteilt werden? Ab welcher Uhrzeit kann dann jeweils die Betreuung am frühen Morgen wo erfolgen?

 

5.3 Gewährleisten dieselben Einrichtungen jeweils auch die Ferienbetreuung? Wenn ja, in voraussichtlich welchem Umfang (Anzahl und Zeitumfang)? (Bitte pro Einrichtung/ pro Bezirk/ Hamburg insgesamt ausführen)

 

6.1 Wie wird sichergestellt, dass die Summe aus Vorschulgebühren und Gebühren für die Anschlussbetreuung den Elternbeitrag für eine vergleichbare ganztägige Elementarbetreuung nicht übersteigt?

 

6.2 Erfolgt eine gemeinsame Berechnung mit den Vorschulgebühren? Wenn ja, wie?

 

6.3 Gibt es für die Eltern dann einen Gesamtschein oder Einzelbewilligung von Vorschule und Anschlussbetreuung?

 

6.4 Fallen für die Eltern andere, separat berechnete Kosten in den Ferienwochen an? Wenn ja, welche? Wie erfolgt die Be- und Abrechnung?

 

7. Für wie viele der Kinder in Hamburger Vorschulklassen wird lediglich der ermäßigte Satz von 15 Euro berechnet? (Bitte nach Stadtteilen und Bezirken sowie Hamburg insgesamt für das Schuljahr 2006/ 2007 mit Bezug auf alle jeweils in Vorschulklassen betreuten Kinder je Stadtteil bzw. Bezirk aufschlüsseln.)

 

8. Für wie viele der in der Leistungsart Elementar 5 Stunden ohne Mittagessen in den Jahren 2005 und 2006 bis jetzt betreuten Kinder waren die Eltern 27-Euro-Mindestbeitragszahler? (Bitte nach Stadtteilen und Bezirken sowie Hamburg insgesamt für 2005 und 2006 mit Bezug auf alle jeweils in dieser Leistungsart betreuten Kinder je Stadtteil bzw. Bezirk bis jetzt aufschlüsseln)

 

9.1 Muss für das fünfstündige Elementarangebot mit Mittagessen in jedem Fall die zusätzliche 13-Euro-Essenspauschale entrichtet werden oder kann diese Pauschale auch in bestimmten Härtefällen entfallen?

 

9.2 Wenn ja, in wie vielen Fällen entfiel diese Pauschale in den Jahren 2005 und 2006 bis jetzt? (Bitte nach Stadtteilen und pro Bezirk und Hamburg insgesamt aufschlüsseln.)

 

10.1 In der Drucksache 18/ 3572 wurde ausgeführt, dass es für das fünfstündige Elementarangebot ohne Mittagessen anders als im Vorschulbereich keine Ermäßigung auf 15 Euro gibt. Gibt es denn für den Vorschulbereich, für im Kita-Gutscheinsystem (KGS) bzw. außerhalb des KGS (Tagespflege, PäMi usw.) in den je verschiedenen Leistungsarten betreute Kinder Härtefallregelungen aufgrund derer der Elternbeitrag ganz erlassen werden kann?

 

10.2 Wenn ja, auf jeweils welcher Rechtsgrundlage?

 

10.3 Wenn ja, für wie viele Eltern wurde der Elternbeitrag jeweils auf Null gesetzt? (Bitte für Vorschule, im KGS bzw. außerhalb des KGS betreute Kinder absolut und in Bezug auf die jeweils betreute Anzahl der Kinder in den unterschiedlichen Leistungsarten getrennt nach Stadtteilen bzw. Bezirken und Hamburg insgesamt ausführen)

 

11.1 Welche Kostenerstattungen (vgl. Anlage 18 aus Drs. 18/ 4671) erhalten bzw. erhielten die Kitas im Zeitraum 2002-2008 für die neuen bzw. neu ins KGS integrierten Angebote der folgenden unterschiedlichen Leistungsarten: Krippe 4 Stunden, behinderte Kinder, Integration, Eingliederungshilfe, Anschlussbetreuung Vorschulklasse und Anschlussbetreuung Ganztagsschule?

 

11.2 Dabei bitte nach dem Muster der Anlage 18 aus Drucksache 18/ 4671 ergänzen um die (voraussichtlich) zu betreuenden Kinder, die (voraussichtliche) durchschnittliche Kostenerstattung je Kind, den (voraussichtlichen) durchschnittlichen Eigenanteil je Kind, den (voraussichtlichen) durchschnittlichen Zuschuss je Kind und die (voraussichtliche) Jahressumme der Zuschüsse in Euro.

 

11.3 Sowie nach dem Muster aus Anlage 21 aus Drucksache 18/ 4671 den Sach- und Gebäudekostenanteil für die unter 11.1 genannten Leistungsarten an der durchschnittlichen Kostenerstattung je Kind ausführen.

 

11.4 Und nach dem Muster aus Anlage 22 aus Drucksache 18/ 4671 für die unter 11.1 genannten Leistungsarten die jeweilige Personalausstattung ausführen.

 

12. Wie liegen die Gesamtpflegesätze und die pauschalierten Teilentgelte (Personal-, Sach-, Gebäudekosten) der Leistungsarten der Anschlussbetreuung Vorschulklassen in Relation zu den gleichstündigen Leistungsarten des Hortangebotes? Wenn sich Unterschiede ergeben, womit sind diese Unterschiede begründet?

 

13. Welche Gesamtpflegesätze bzw. pauschalierten Teilentgelte (Personal-, Sach-, Gebäudekosten) ergeben sich aus dem Vorschulpflegesatz und der zwei- bis siebenstündigen Anschlussbetreuung Vorschulklassen? (Bitte getrennt nach Vorschulpflegesatz mit Teilentgelten und nach Anschlussbetreuungspflegesatz mit Teilentgelten nach Leistungsarten sowie Gesamtpflegesatz aus Vorschule und Anschlussbetreuung ausführen)

 

14. Welche Gesamtkosten (Personal/Gebäude/Sachmittel) entstehen im Schuljahr 2006/2007 für alle Vorschulklassen voraussichtlich in Hamburg? (Bitte nach Bezirken und Hamburg insgesamt aufschlüsseln und pro Vorschüler/in (durchschnittlich) darstellen)

 

15. Wie stellt sich der Pflegesatz Vorschule (Personal-/ Sach-/ Gebäudekosten) in Relation zum Pflegesatz (Personal-/ Sach-/ Gebäudekosten) für ein fünfstündiges Elementarangebot ohne Mittagessen dar?

 

16. In welcher Höhe werden Elternbeiträge (insgesamt und durchschnittlich) für Vorschule und die verschiedenen Leistungsarten der Anschlussbetreuung Vorschulklassen (A VSK) im Jahr 2006 erwartet? (Bitte nach Stadtteilen, Bezirken und Hamburg insgesamt aufschlüsseln)

 

17. Wird das Angebot Anschlussbetreuung Ganztagsschulen genau wie die Anschlussbetreuung Vorschulklassen nach verschiedenen Leistungsarten differenziert angeboten oder nur in einer, wenn ja in welcher Form und an welchen Standorten?

 

18. Wird das Angebot Anschlussbetreuung Ganztagsschulen über den in der Drs. 18/3609 angeführten Modellversuch mit dem Hamburger Schulverein von 1875 e.V. ausgeweitet? Wenn ja, in welchem Umfang von ggf. welchen Trägern an welchen Standorten?

 

19. Welche Kitas bieten in eigener Regie oder ggf. in Kooperation mit Grundschulen vorschulähnliche Angebote an? (Bitte genauen Kita-Standort, Anzahl der teilnehmenden Kinder und Art des Angebotes angeben)