Zum Hauptinhalt springen

Personalsituation an den Polizeikommissariaten

Montag, 13.10.2008

Auf Anfrage hat der Senat eingeräumt, dass in den vergangenen Monaten wiederholt Polizeiposten infolge der hohen Einsatzbelastung der Polizei nicht besetzt werden konnten (Drs. 19/1073). Während Polizeibeamte von den Polizeikommissariaten abgezogen werden müssen, um im Objektschutz Aufgaben von Polizeiangestellten wahrzunehmen, hat sich auf der anderen Seite die Zahl der Stellen für Polizeivollzugsbeamte im Büro des Polizeipräsidenten seit dem Jahr 2002 fast verdreifacht (auf 71).

Fragen nach der personellen Mindestausstattung der einzelnen Polizeikommissariate und die tatsächliche Erreichung dieser minimal erforderlichen Personalausstattung in der Praxis hat der Senat in Drs. 19/1073 unbeantwortet gelassen, ebenso die Frage, ob „jederzeit sichergestellt“ ist, dass die „Polizeikommissariate ausreichend personell besetzt“ sind.

Wir fragen daher den Senat:

 

1. Ist die ausreichende personelle Besetzung sämtlicher Polizeikommissariate jederzeit sichergestellt?

 

2. Der Senat hat in seiner Antwort Drs. 19/1073 mitgeteilt, die personelle Ausstattung jedes einzelnen Polizeikommissariats (PK) richte sich „generell nach dem jeweiligen Aufgabenzuschnitt und dem Belastungsprofil“ und werde „dem entsprechend gegebenenfalls bedarfsorientiert angepasst. Eine für alle PK gleich gültige, festgelegte Minimalausstattung“ gebe es nicht. Welche Maßnahmen werden im Einzelnen ergriffen, um zu gewährleisten, dass die örtlichen Polizeidienststellen flächendeckend personell ausreichend besetzt sind?

a) Anhand welcher Kriterien wird genau bemessen, wie der personelle Bedarf eines Polizeikommissariats im Einzelnen aussieht? Welche Unterschiede gibt es für die unterschiedlichen Tageszeiten?

b) Inwiefern schlagen sich „Aufgabenzuschnitt und Belastungsprofil“ der PK im Einzelnen nieder? Wie stellen sich jeweils Aufgabenzuschnitt und Belastungsprofil der Polizeikommissariate 11 (Steindamm), 38 (Rahlstedt) und 21 (Mörkenstraße) dar und welche Auswirkungen hat dies auf den Personalbedarf?

c) Anhand welcher Daten wird geprüft, wie viel Personal für ein PK nötig ist? Was wird genau erfasst, um festzustellen, wie der personelle Mindestbedarf der einzelnen Polizeikommissariate ist? Welche Daten werden gesammelt und wie und von wem ausgewertet?

 

3. Wie wird beobachtet, ob ein Polizeikommissariat über ausreichendes Personal verfügt?

a) Welche Daten werden im Einzelnen erhoben, um das ´Soll` und das ´Ist` des Personaleinsatzes an Polizeikommissariaten festzustellen? An welcher Stelle werden diese Daten gesammelt? Welche Stelle ist innerhalb der Polizei für die Auswertung dieser Daten zuständig?

b) Welche Informationen müssen die einzelnen Polizeikommissariate insbesondere an übergeordnete organisatorische Ebenen melden, etwa im Hinblick auf Krankenstände, Urlaubstage und Mehrarbeit der in der Dienststelle Beschäftigten sowie hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung einzelner Stellen?

c) Wie wird sichergestellt, dass die personelle Ausstattung ggf. bedarfsorientiert angepasst wird? Anhand welcher Kriterien erfolgt eine etwaige Überprüfung, wer ist dafür zuständig und wie häufig findet sie statt?

 

4. Wie sieht die „ausreichende personelle Besetzung“ der einzelnen Polizeikommissariate aus?

a) Wie ist die definierte Minimalausstattung der Polizeikommissariate? Wie viele Vollzugsbedienstete und wie viele Verwaltungsbeschäftigte müssen für Aufgaben innerhalb des PK vor Ort sein, wie viele sind für die Bestreifung des PK-Gebiets prinzipiell nötig?

b) Wie hoch ist jeweils der personelle Mindestaufwand für die einzelnen derzeit 26 und künftig 24 Polizeikommissariate und die 4 Wasserschutzpolizeikommissariate pro Schicht? Welche Unterschiede gibt es ggf. für die verschiedenen Tageszeiten?

c) In seiner Antwort zu Drs. 19/1073 hat der Senat aufgelistet, welche minimale und welche maximale Zahl von Funkstreifenwagen an den einzelnen Polizeikommissariaten vorgesehen sind. Gibt es vergleichbare Vorgaben auch für die personelle Ausstattung der PK und wie sehen diese im Einzelnen aus? Wenn nein, warum wird festgelegt, wie viele Autos nötig sind, um die „Einsatzwahrnehmung eines PK zu gewährleisten“, aber nicht bestimmt, wie viele Menschen es dafür braucht?

d) Hat es seit Beginn der 17. Wahlperiode Änderungen hinsichtlich der Vorgaben für die personelle Mindestausstattung von Polizeikommissariaten gegeben, die noch nicht in der Senatsantwort Drs. 19/1073 beschrieben wurden? Wann wurden ggf. welche Maßgaben verändert, inwiefern und wer entscheidet darüber?

 

5. Wie stellt sich die tatsächliche personelle Besetzung der einzelnen Polizeikommissariate dar?

a) Ist es seit Beginn des Jahres 2007 vorgekommen, dass die Ist-Besetzung das Soll unterschritten hat, also die eigentlich nötige personelle Mindestausstattung an einzelnen Polizeikommissariaten vorübergehend nicht erreicht wurde? Soweit ja, inwiefern? (bitte so detailliert wie möglich angeben, welche Dienststellen wann betroffen waren, wie lange die Unterbesetzung jeweils andauerte, wie viele Bedienstete im Vergleich zur nötigen Mindeststärke fehlten und welche Gründe jeweils dazu geführt haben)?

b) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur dadurch abgewendet werden konnten, dass Bedienstete anderer Dienststellen oder anderer Dienst-/ Schichtgruppen die Beamten vor Ort unterstützen? Soweit ja, inwiefern? (bitte so detailliert wie möglich angeben, wie häufig und wann es in welchen Dienststellen zu derartigen Situationen gekommen ist, in denen Dritte ausgeholfen haben)

c) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur durch Verschiebungen eigentlich vorgesehener Urlaubstage oder anderweitig begründeter Abwesenheiten einzelner Bediensteter vermieden werden konnten? (Bitte so detailliert wie möglich angeben, wie häufig, wann und in welchen Dienststellen dies vorgekommen ist)

 

6. Wie häufig ist es im Zusammenhang mit Personalbedarfen an anderer Stelle, etwa zur Bewältigung besonderer Einsatzlagen, zum Schutz von Veranstaltungen oder gefährdeter Objekte, zu Einschränkungen der Aufgabenwahrnehmung der Präsenzgruppen und der Zivilfahndung gekommen? An wie vielen Tagen ist es jeweils in den einzelnen Monaten seit Beginn des Jahres 2007 vorgekommen, dass (einzelne, mehrere oder alle)

a) Mitarbeiter der Dienstgruppe Präsenz zu anderen Aufgaben herangezogen wurden? Bitte aufschlüsseln für die einzelnen Polizeikommissariate.

b) prinzipiell mit der Zivilfahndung betraute Bedienstete andere Aufgaben wahrnehmen mussten? Bitte für die einzelnen Polizeikommissariate aufschlüsseln

 

7. Wie hat sich die Zahl der „Personalstunden Präsenz“ in der Summe der ersten neun Monate 2008 in den einzelnen Polizeikommissariaten und insgesamt im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? (bitte absolut und prozentual angeben für die Jahre 2006, 2007 und 2008, ohne WSPK)?