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Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus in Hamburg

Mittwoch, 07.06.2023

Die Hamburgische Bürgerschaft (Drs. 20/2169, 21/8891 und 22/4260) und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (Drs. 20/9849, 21/18643 und 22/8328) haben durch entsprechende Beschlüsse und Maßnahmen seit 2011 sehr klar Position gegen jede Form des Rechtsextremismus und die mit ihm häufig verbundene „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, bezogen. „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ bezeichnet dabei eine Haltung, die die Ablehnung und Herabwürdigung von Minderheiten und Gruppen beinhaltet, die in der Wahrnehmung der Extremisten als „schwach“ gelten. Neben alten und erneuerten Elementen rechtsextremer Ideologie wie dem Antisemitismus finden sich in dieser Ideologie auch Antiziganismus, Rassismus, die Ablehnung der Gleichberechtigung von Frauen, Homo-, Trans- und Queerfeindlichkeit ebenso wie die Verachtung und Herabwürdigung von sozial benachteiligten Gruppen wie Obdachlosen, Menschen mit Behinderung und Geflüchteten.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit einer Änderung der Hamburgischen Verfassung ihren Willen, sich rechtsextremistischen Aktivitäten entschieden entgegenzustellen, erneut Ausdruck verliehen.

Mit dem NSU hat die menschenverachtende und entwürdigende Ideologie der Rechtsextremisten eine viel zu lange unbemerkt gebliebene terroristische Wirkung entfaltet, die zehn Menschen, darunter neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin, das Leben gekostet hat. Auch die Anschläge von Halle (9.Oktober 2019: Zwei Morde und 68 Mordversuche, versuchter Anschlag auf Synagoge) und Hanau (19.2.2020: Neun Tote mit Migrationshintergrund sowie der Täter und seine Mutter) haben die Notwendigkeit der Weiterentwicklung von weiteren Schutzmaßnahmen und die Gefährlichkeit von Radikalisierungen im Verborgenen aufgezeigt.

Der Hamburger Verfassungsschutz berichtet seit einiger Zeit über veränderte Formen rechtsextremistischer Aktivität wie die „Reichsbürger“, aber auch rechte Verschwörungstheoretiker und Hass-Aktivität auf socialmedia Plattformen. Radikalisierte Einzeltäter stellen die Sicherheitsbehörden zudem vor besondere Herausforderungen, da sie anders als verfestigte Strukturen von extremistischen Gruppen schwerer aufzuspüren und zu identifizieren sind.

Wie bedrohlich die Verhetzung demokratischer Strukturen und Werte und des Minderheitenschutzes für die Demokratie werden können, haben Gewaltaktionen gegen die Institutionen der Demokratie in den USA und Brasilien gezeigt. Wie wirkungsvoll soziale Medien eingesetzt werden können und werden, um demokratische Prozesse zu beeinflussen, hat das britische Unterhaus in einem Untersuchungsbericht zu „Disinformation and ‘fake news’“ 2019 deutlich herausgearbeitet.

Zuletzt im Mai 2022 hatte der Senat über seine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem neuen behördenübergreifenden Kompetenznetzwerk gegen Rechtsextremismus berichtet (Drs. 22/8328).

Grundlegend für die Maßnahmen des Senats gegen Rechtsextremismus und „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ ist das Landesprogramm „Hamburg Stadt mit Courage“ und die vielfältigen Aktivitäten der Zivilgesellschaft, von denen einige auch im Rahmend es Bundesprogramms „Demokratie leben“ gefördert werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

Rechtsextremistische Strömungen in Hamburg

 

1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich rechtsextremistischer Netzwerke und ihrer Wirkweise bspw. über das Internet in Hamburg vor?

 

2. Welche als rechtsextrem eingestuften Organisationen sind in Hamburg bekannt? Welche Vorfeldorganisationen, Finanzquellen, Informationsströme und Strukturen sind bekannt?

 

3. Was ist dem Senat über die Mitgliederstruktur rechtsextremistischer Netzwerke in Hamburg bekannt (Mitgliederzahl, Frauenanteil, Altersstruktur etc.)?

 

4. Welche Immobilien (Ha?user, Wohneinheiten, Veranstaltungsra?ume, Gewerbera?ume, Grundstu?cke etc.) sind nach Kenntnis des Senats im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die rechtsextremen Personen oder der rechten Szene zugeordnet werden? Bitte nach Ort, Zeitpunkt des Erwerbs und/oder Nutzungsbeginns, Art und Gro?ße des Objekts, Kapazita?ten, Art des Zugriffs, derzeitiger Nutzung, Ha?ufigkeit der Nutzung, Besitzer:in und Einbindung in die rechtsextreme Szene, Nutzer:innen und Einbindung in die rechtsextreme Szene sowie beteiligte Organisationen auflisten.

 

5. Inwieweit sind nach Ansicht des Senats die Hintergründe und Netzwerkstrukturen in Hamburg im Rahmen der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum sog. „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) beim Bundestag, anderer Landesparlamente und auch im Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München 2018 ausgeleuchtet?

 

6. Welchen Untersuchungsausschüssen, Gerichtsverfahren oder anderweitigen Aufklärungsgremien oder -instanzen standen die Hamburger Akten zum NSU zur Verfügung?

 

7. Wie viele Personen aus Hamburg werden der sog. „Reichsbürgerszene“ zugeschrieben?

 

8. Ist dem Senat über das Landeskriminalamt oder das Landesamt für Verfassungsschutz eine Verbindung der Hamburger Burschenschaft Germania zur Reichsbürgerbewegung oder rechtsextremen Gruppierungen oder Personen bekannt?

 

9. Inwieweit erachtet der Senat die Hamburger Burschenschaft Germania und deren Mitglieder selbst für rechtsextrem? Wie viele Mitglieder werden als rechtsextrem eingestuft? Ist dem Senat bekannt, ob Personen dieser Organisation als gefährlich einzustufen sind? Bitte die Anzahl angeben.

 

10. Welche Entwicklungen in der Prävention von Rechtsextremismus sind in den letzten 15 Jahren verzeichnet worden?

 

11. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu Kommunikations-, Aktions-, Strategieformen rechtsextremistischen Strömungen vor? Welche Rolle spielen beispielsweise Social Media bei der Radikalisierung von Einzelpersonen in Hamburg?

 

12. Mit welchen Strategien rekrutieren rechtsextremen Gruppierungen neue Mitglieder?

 

13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Mitglieder und Sympathisanten von als rechtsextrem eingestuften Organisationen und Vorfeldorganisationen bei Hamburger Behörden, wie bspw. der Polizei und den Verwaltungen? Bitte nach Bezirken und Behörden aufschlüsseln.

 

14. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Lehrkräften, die sich in rechtsextremen Parteien, Vereinen oder Organisationen betätigen oder anderweitig durch rechtsextreme Betätigung aufgefallen sind? Bitte nach Zahlen und Bezirken aufschlüsseln.

 

15. Rechtsextreme Organisationen werben immer wieder deutlich dafür, sich für ehrenamtliche Ämter wie das Schöffen-Amt zu bewerben, bspw. auch mit dem Slogan „Werdet Schöffen und sorgt für Gerechtigkeit in Strafprozessen“.

Wie soll nach Ansicht des Senats gesichert werden, dass die Schöff:nnen jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten?

 

16. Werden Maßnahmen ergriffen, um Personen mit rechtsextremen und/oder demokratiefeindlichem Hintergrund vom Schöffen-Amt auszuschließen?

 

17. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um rechtsextreme Personen mit demokratiefeindlichem Hintergrund aus einer behördlichen Laufbahn auszuschließen?

 

18. Wie schützt der Senat die Sicherheit gefährdeter Personen, die sich offen für unsere Demokratie engagieren?

 

19. Sind dem Senat Vorfälle bekannt, bei denen Gedenkveranstaltungen zu den Verbrechen des Nationalsozialismus‘ oder ähnliche Veranstaltungen des Gedenkens durch rechtsextreme Personen gestört oder beeinträchtigt worden sind? Wenn ja, in welcher Form und wann haben diese Vorfälle stattgefunden?

 

 

Politisch rechts motivierte Kriminalität

20. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten (PMK – Rechts) wurden in den letzten 15 Jahren in Hamburg registriert? Bitte ggfs. nach Jahr und Anteil der Gewaltdelikte aufschlüsseln.

 

21. Wie viele der politisch rechts motivierten Straftaten wurden von Personen begangen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind?

 

22. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Rechtsextreme in den letzten zehn Jahren eingeleitet? Wie viele davon wurden eingestellt?

 

23. Gegen wie viele Personen aus den Phänomenbereichen „rechts“ und „nicht zuzuordnen“ lagen zum letzten Stichtag offene Haftbefehle vor?

 

24. Wann, mit welchem Haftgrund und wegen welchen Delikts wurden die in der Vorfrage genannten Haftbefehle ausgestellt?

 

25. Was sind jeweils die Gründe, weshalb diese Haftbefehle unvollstreckt blieben?

 

26. Wie viele Rechtsextreme wurden in den vergangenen fünf Jahren als sogenannte „Gefährder“ eingestuft? Bitte nach Jahr aufschlüsseln.

 

27. Wie viele Rechtsextreme wurden in den vergangenen fünf Jahren als Intensivtäter eingestuft? Bitte nach Jahr aufschlüsseln.

 

28. In welchen Orten Hamburgs wurden die Gewalttaten registriert? Bitte nach Bezirk und Jahr aufschlüsseln.

 

29. Wie viele Hausdurchsuchungen wurden in den vergangenen fünf Jahren bei Personen, die dem rechten Milieu zugeschrieben werden, durchgeführt? Bitte ggfs. nach Erkenntnissen und Bezirken aufschlüsseln.

 

30. Bei welchen im Jahr 2022 durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen politisch motivierter Straftaten in den Phänomenbereichen „rechts“ und „nicht zuzuordnen“ oder bei Personen mit entsprechenden PMK-Bezügen

wurden Waffen, Munition, waffenähnliche Gegenstände oder zur Durchführung von Brand- und/oder Sprengstoffanschlägen geeignete Gegenstände gefunden? Bitte folgende Angaben machen:

a) Datum der Durchsuchung

b) Stadtteil

c) Art der Waffe beziehungsweise des Gegenstandes

d) verletzte Rechtsnormen

e) Phänomenbereich

f) Geschlecht und Alter von Beschuldigten

g) waffenrechtliche Erlaubnisse der Beschuldigten

h) Verfahrensstand bei Staatsanwaltschaft beziehungsweise Gericht

 

31. In welchen Fällen hat die Staatsanwaltschaft vor Gericht beantragt, die rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe der/des Täters unter Anwendung des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB strafverschärfend zu berücksichtigen?

 

32. Bei welchen Verurteilungen fand der § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB Anwendung und wurden die rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe der/des Täters entsprechend strafverschärfend berücksichtigt? Bitte konkret aufschlüsseln.

 

33. In welchen Fällen hat die Staatsanwaltschaft gemäß Abschnitt 207 RiStBV Abs. 2 Satz 5 die staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Abschlussentscheidung (z. B. Ur-teil mit Gründen, Strafbefehl, Einstellungsverfügung) bei politisch motivierten Straftaten aus dem Phänomenbereich „rechts“ dem Bundeskriminalamt zur Auswertung übersandt?

 

34. Wie viele als Rechtsextremisten eingestufte Personen besitzen einen Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte i. S. d. WaffG?

 

35. Wie viele von ihnen sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten?

 

36. Wie vielen Personen wurde eine Waffenbesitzkarte aufgrund ihrer o. g. Aktivität entzogen?

 

37. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Personen, denen keine Waffenbesitzkarte erteilt wurde, dennoch in Besitz von Waffen gelangt sind?

 

38. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um den illegalen Waffenbesitz in Hamburg zu verhindern?

 

Erkenntnisse im Internet

39. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur Bedeutung der Nutzung von sozialen Medien durch rechtsextreme Akteure vor?

 

40. Welche Social-Media Strategien verfolgen rechtsextreme Gruppierungen?

 

41. Welche Strategien zur Ahndung und Prävention dieser Aktivitäten im Netz hat der Senat entwickelt?

 

Bildung-/Prävention/Landesprogramm

42. Wie wird die Arbeit und Wirkungsweise der bestehenden Programme/Maßnahmen und Projekte in Hamburg zur Prävention von Rechtsextremismus bewertet?

 

43. Wie lauten die Erkenntnisse von der neu eingerichteten Hinweisstelle beim LKA? Bitte nach Anzahl der Meldungen, Anzahl der Ahndungen etc. aufschlüsseln.

 

44. Inwieweit wird das Thema Rechtsextremismus in der Ausbildung der Referendare im Justiz- und Schuldienst thematisiert? Und wie ist die Situation in der Aus- und Weiterbildung der Polizei, Verwaltung? Bitte nach Behörden aufschlüsseln.

 

45. Inwieweit werden Beamte und Bedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg in ihrem Einsatzgebiet dabei unterstützt, Aktivitäten aus dem Phänomenbereich „rechts“ früh zu erkennen und handlungssicher zu reagieren (Supervision, Ansprechpersonen, Beratung etc.)?

 

46. Wie wurden die Polizei und weitere lokale Sicherheitskräfte geschult und ausgestattet, um auf rechtsextreme Bedrohungen zu reagieren?

47. Welche Angebote im Bereich Fortbildung und Beratung für Lehrkräfte gibt es, um Rechtsextremismus in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu bekämpfen?

 

48. Wie viele Veranstaltungen wurden von der Landeszentrale für politische Bildung (LZ) mit relevanten Kooperationspartnern seit Januar 2020 bis Dezember 2022 angeboten? Bitte thematisch und inhaltlich aufschlüsseln.

 

Ombudspersonen in den Behörden

Im Landesprogramm gegen Rechtsextremismus (Drs. 21/18643) von 2019 heißt es unter Punkt 5.3 „Antidiskriminierungsarbeit stärken“ auf S. 35 f.:

„Wenn Rassismus, Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit in der Mitte der Gesellschaft nachweislich gestiegen sind, so ist dies auch in hiesigen Behörden eine Herausforderung. Zur aktiven Pra?vention und Intervention pru?fen die Beho?rden und A?mter die Etablierung von Ombudspersonen. In der BASFI wird dies modellhaft erprobt. (…) “.

 

49. Hat die Sozialbehörde (ehemals BASFI) eine Ombudsstelle modellhaft eingerichtet?

 

50. Wie wird behördenintern diese Ombudsperson bekannt gemacht?

 

51. Wie ist das Aufgabenprofil der Ombudsperson beschrieben und inwiefern wird diese fachlich angeleitet und unterstützt?

 

52. Ist eine übergeordnete Vernetzung aller Ombudspersonen in den Ämtern und Behörden angedacht?

 

53. In welcher Weise wird die sog. „Whistleblower-Richtlinie“ (Hinweisgeberschutzgesetz) in der Hamburger Verwaltung umgesetzt?

 

Behörden- und institutionenübergreifendes Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus

 

54. Welche Aktivitäten hat es seit ihrer Einrichtung jeweils in den Arbeitsgruppen (AG’s) des behörden- und institutionenübergreifendes Kompetenznetzwerks Rechtsextremismus gegeben? Bitte jeweils getrennt darstellen für

 

a) die AG Lage und Analyse (Federführung BIS)

b) die AG Fallarbeit und Meldewege (Federführung BIS)

c) die AG Prävention in der Qualifizierungs- und Bildungsarbeit (Federführung Sozialbehörde)

d) die AG Prävention im Handlungsfeld Internet/Social Media (Federführung Sozialbehörde)

e) die AG Repression: Digitale Hassrede (Federführung BJV)

 

55. Welche Fortschritte konnten bei der vom Steuerungskreis des Kompetenznetzwerks gestellten Aufgabe erreicht werden, Meldewege und regelhafte Handlungsabläufe in allen Bereichen zu identifizieren, zu klären und zu dokumentieren/bekannt zu machen?

 

56. Welche Fortschritte konnten bei der vom Steuerungskreis des Kompetenznetzwerks gestellten Aufgabe erreicht werden, zusätzliche Bedarfe und bisher unbearbeitete Themen („Weiße Flecken“) in den verschiedenen Handlungsfeldern zu identifizieren und zu bearbeiten?

 

Landesprogramm „Stadt mit Courage“ – Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus

Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus 2019 (Drs. 21/18643) vom Oktober 2019

57. Die letzte Fortschreibung des Landesprogramms „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus“ erfolgte im Jahr 2019. Plant der Senat oder zuständige Behörde eine weitere Fortschreibung und falls ja, wann?

 

58. Wie hat sich die Covid-19-Pandemie auf die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des Landesprogramms ausgewirkt?

 

59. Konnten Rechtsextremisten in Hamburg über die Proteste gegen die Schutzmaßnahmen in der Pandemie Mobilisierungsgewinne erzielen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

Bundesprogramm „Demokratie leben“ und Demokratiefördergesetz des Bundes

Seit 2013 hat der Senat die Hamburger Präventions- und Beratungsangebote im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erheblich erweitert und ausdifferenziert. Im Rahmen der kontinuierlichen Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesprogrammes gegen Rechtsextremismus wurden für den Ausbau der Beratungsstrukturen die Möglichkeiten des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ und seiner Vorläufer-und Nachfolgeprogramme genutzt. Entsprechende Ko-Finanzierungen aus Landesmitteln wurden zur Verfügung gestellt. In Anlage 3 zu Drs. 21/ 18643 ist das Landes- und Bundesmittelvolumen für die Präventions- und Beratungsarbeit dargestellt bis 2019.

 

60. Wie haben sich die eingesetzten Bundes- und Landesmittel in den Jahren seit 2019 weiterentwickelt. Bitte Anlage 3 der Drs. 21/18643 fortschreiben.

 

61. Welche Hamburger Projekte werden ausschließlich aus dem Bundesprogramm gefördert?

 

62. Wie bewertet der Senat den aktuellen Prozess der Erarbeitung eines Demokratiefördergesetzes auf Bundesebene (siehe zuletzt 22/5111 von Juni 2021)?

 

63. Wie und mit welchen Positionen bringt sich der Senat oder die zuständige Behörde in die Erarbeitung eines solchen Gesetzes mit ein (siehe zuletzt 22/5111 von Juni 2021)?

 

Opferschutz

64. Welche Angebote gibt es für Opfer von Rechtsextremisten in Hamburg?

 

65. Wie werden Opfer von Hasskriminalität in Hamburg unterstützt und gefördert?

 

Netzwerkpartnerschaften

66. Wie arbeitet der Senat mit lokalen Gemeinschaften und Organisationen zusammen, um systemischen Rassismus und Hasskriminalität zu bekämpfen?

 

Hasskriminalität

 

67. Welchen Beitrag leistet der Senat zur Bekämpfung von „Hate Speech“ und Online-Trollerei?

 

68. Gibt es planmäßige Maßnahmen, um lokale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Diskriminierung zu motivieren?

 

Ausblick

69. Welche neuen Projekte, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ gefördert werden, starten im Jahr 2023?

 

sowie
  • Sina Aylin Koriath
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sonja Lattwesen
  • Lisa Maria Otte
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion