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Schulschwänzen, Schulverweigerung – hat Hamburg die Probleme im Griff?

Montag, 15.09.2008

BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/

19. Wahlperiode

Große Anfrage

der Abgeordneten Ties Rabe, Thomas Böwer, Wilfried Buss, Barbara Duden,

Britta Ernst, Gerhard Lein, Andrea Rugbarth, Carola Veit (SPD) und Fraktion

 

 

Betr.: Schulschwänzen, Schulverweigerung – hat Hamburg die Probleme im Griff?

 

Nach dem deutschen Schulrecht bezeichnet Schulabsentismus die wiederholte, ganztägige, unentschuldigte Abwesenheit von minderjährigen und somit schulpflichtigen Schülern in der Schule. Schulabsentismus wird je nach Bundesland, Schulamt oder der Dauer unterschiedlich bestraft. Die Zahl der Schulverweigerer wird für Deutschland mit etwa 300.000 angegeben. Schulabsentismus führt nicht selten dazu, dass Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen und keinen Ausbildungsplatz erhalten. Durch Schulabsentismus wird das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet, oftmals führen "Karrieren" von Schulverweigerern in die Kriminalität und sind Anzeichen für gravierende Missstände im häuslichen Umfeld.

Die vielschichtigen Ursachen von Schulabsentismus sind Gegenstand diverser bundesweiter Untersuchungen und können im sozialen, familiären oder schulischen Umfeld liegen. In Hamburg ist gerade nach dem „Fall Jessica“ versucht worden, Schulpflichtverletzungen durch neue Maßnahmen und Kontrollen zu begegnen.

Obwohl es rechtlich bereits möglich war, eine Wohnung zu betreten, wenn der Verdacht bestand, dass sich dort ein der Schulpflicht dauerhaft nicht nachkommendes Kind aufhält, wurde zum besseren Schutz von Kindern in Hamburg 2005 die Einführung des Schulzwangs und die Neufassung der „Richtlinie für den Umgang mit Schulpflicht-verletzungen“ beschlossen. Mit beiden Maßnahmen sollte dem Schulabsentismus von Kindern und Jugendlichen wirksamer begegnet werden.

Basierend auf den gemachten Erfahrungen wurde 2008 eine aktualisierte Richtlinie von der Behörde für Bildung und Sport und zudem eine „Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen“ herausgegeben, die neben allgemeinen Informationen auch eine neue Checkliste und z. T. neue Formblätter enthält. Die Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen zeigt auf, wie bei Fällen von Schulabsentismus verfahren werden soll.

Demnach sollen zunächst pädagogische Maßnahmen Vorrang vor rechtlichen haben. Hierzu zählen u.a. normenverdeutlichende Gespräche, Schüler/innen- und Eltern-Beratungen oder Schulwechsel. Bei ausbleibendem Erfolg ist die Einschaltung von REBUS, die Einschaltung der Schulaufsicht sowie die Anwendung rechtlicher Maßnahmen – Buß- und Zwangsgelder, etc. – vorgesehen. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass Fehlzeiten sorgfältig dokumentiert, Verfahrensschritte eingehalten sowie alle entscheidungsrelevanten Unterlagen in den Schülerbogen aufgenommen werden.

Auch im Zusammenhang mit der Aufklärung zum „Fall Morsal“ spielen aktuell die Themen Schulabsentismus, Zuständigkeiten, An- und Abmeldeverfahren sowie die Aktenführung an Schulen eine wichtige Rolle. So hat der Leiter des Amtes für Bildung in der Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses am 10. Juni 2008 geäußert, dass die Führung von Morsals Schülerakte nicht den Ansprüchen der Aktenführung entsprochen hätte. Auch bei vielen anderen Schulen in Hamburg würde demnach möglicherweise die Aktenführung nicht den Ansprüchen der Behörde genügen. Die Schule hätte sich in diesem Fall auf die Erstzuständigkeit des Jugendamtes verlassen; REBUS war nach Einschätzung der Schulbehörde während des Falles nicht einzubeziehen. Das Abmeldeverfahren im „Fall Morsal“ hat nun dazu geführt, dass die zuständige Behörde eine neue Dienstanweisung erlassen hat.

Zu vorliegenden Erkenntnissen aus der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Schulabsentismus ist unter anderem in Schriftlichen Kleinen Anfragen (19/570, 19/574, 19/575) gefragt worden. Eine Reihe von Fragen konnte vom Senat nicht beantwortet werden, da Daten nicht statistisch erfasst und Einzelfallauszählungen in der für die Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich sein würden.

 

Da erlassene Maßnahmen – gerade bei dem sensiblen Thema des Schulabsentismus und seiner Folgen – auch auf ihre Wirksamkeit überprüft werden sollten, fragen wir den Senat:

 

I. Daten zum Thema Schulabsentismus

Allgemeine Entwicklung

1. Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Untersuchungen gibt es zum Thema Schulabsentismus in der Bundesrepublik Deutschland oder Hamburg?

2. Wie hat sich der Schulabsentismus in Hamburg in den letzten 5 Jahren entwickelt?

3. Wie bewertet der Senat das Problem des Schulabsentismus?

4. Sieht der Senat über die „Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen“ hinaus weiteren Handlungsbedarf zur Bekämpfung des Schulabsentismus? Wenn ja, welchen?

5. Welche Erfahrungen hat der Senat mit der „Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen“? Sieht er Änderungsbedarf? Wenn ja, welchen?

 

Vorstellungs- und Anmeldungsverfahren

Nach der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen (Nr. 8.2), werden die Fälle, in denen beim Vorstellungs- und Anmeldeverfahren auch durch Hausbesuche der Schulen kein Kontakt zu den Familien hergestellt werden konnte, mit den Vorstellungs- und Anmeldungsunterlagen an die Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung weitergegeben.

6.a. Wie viele Hausbesuche der Schulen hat es jeweils in den Schuljahren 2006/2007, 2007/ 2008 und 2008/2009 von jeweils wem gegeben?

6.b. Wie wurde bei den jeweiligen Fällen weiter verfahren und mit welchen Ergebnissen?

Nach der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen (Nr. 8.1 und 8.2) werden die Fälle, in denen beim Vorstellungs- und Anmeldeverfahren kein Kontakt zu den Familien von schulpflichtig werdenden Kindern hergestellt werden kann, an die Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung weitergegeben. Seit der Anmelderunde für das Schuljahr 2006/07 werden diese Fälle statistisch erfasst.

Im Jahr 2006 (Anmelderunde 2006/ 2007) wurden 297, im Jahr 2007 (Anmelderunde 2007/ 2008) 176 und im Jahr 2008 (Anmelderunde 2008/ 2009) 133 Fälle der Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung gemeldet.

7.a. Wie viele Fälle wurden jeweils in welchen Stadtteilen in den Schuljahren 2006/2007, 2007/ 2008 und 2008/2009 gemeldet und um welche Art der Schulpflichtverletzung handelte es sich jeweils?

7.b. Wie wurde bei den jeweiligen Fällen weiter verfahren und mit welchen Ergebnissen?

Nach der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen (Nr. 8.3) werden die Fälle, in denen ein Kontakt zur Familie bestanden hat, eine Vorstellung oder Anmeldung aber dennoch nicht erfolgt ist, an REBUS weitergegeben.

8.a. Wie viele Meldungen an welche REBUS-Stelle hat es diesbezüglich jeweils in den Schuljahren 2006/2007, 2007/ 2008 und 2008/2009 von jeweils wem gegeben?

8.b. Wie wurde bei den jeweiligen Fällen weiter verfahren und mit welchen Ergebnissen?

 

Anhaltende Schulpflichtverletzungen in allgemeinbildenden Schulen

Die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen sieht in 8.4 vor, dass sobald eine Schülerin oder ein Schüler mehr als drei Tage oder 20 Schulstunden Unterricht in einem Monat unentschuldigt versäumt hat, hat die Schule dies im Schülerbogen zu dokumentieren und sich darum zu bemühen, den regelmäßigen Schulbesuch wiederherzustellen. Teil dieser Bemühungen ist mindestens einen Hausbesuch bei der Familie der Schülerin/ des Schülers.

9. Wie viele Hausbesuche aufgrund dieser Vorgabe wurden von Lehrerinnen und Lehrern oder anderen pädagogischen Mitarbeitern der Schulen jeweils im Schuljahr 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 in welchen Stadtteilen gemacht? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchem Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen.

Ein Fall ist an REBUS abzugeben, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Gespräch mit einem Sorgeberechtigten der Schülerin bzw. des Schülers zur Problemlage und eine sachliche Einlassung in ihr bzw. sein Schulbesuchsproblem nicht gelungen sind, bzw. wenn ein regelmäßiger Schulbesuch binnen 6 Wochen durch die Maßnahmen der Schule nicht zu erreichen war. Der entsprechende Meldebogen ist auszufüllen und von der Schulleitung zu unterzeichnen. Der Fall wird nunmehr als „anhaltende Schulpflichtverletzung“ im ZSR erfasst.

In der Drucksache 19/574 wurde ausgeführt, dass die Mehrzahl aller Fälle einvernehmlich zwischen den Schulen, REBUS und dem Allgemeinen Sozialen Dienst geregelt und in den übrigen Fällen in der Regel in Zusammenarbeit von Schule und Schulaufsicht eine Lösung gefunden wurde.

10.a. Wie viele Fälle sind jeweils im Schuljahr 2005/2006, 2006/ 2007, 2007/ 2008 an REBUS abgegeben worden, aus welchen Stadtteilen kamen die jeweiligen Meldungen, wie wurde bei den einzelnen Fällen verfahren und mit welchen Ergebnissen? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchem Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen.

10.b. Was ist unter der in der Drs. 19/574 gemachten Formulierung einer „einvernehmlichen Lösung zwischen Schulen, REBUS und ASD“ zu verstehen? Wie viele der Fälle wurden in diesem Sinne gelöst?

10.c. Wie viele „übrige Fälle“ gab es im Sinne der Senatsantwort in der Drs. 19/574 und was ist darunter zu verstehen?

Werden Schülerinnen und Schüler wegen des Symptoms „Schulabsentismus“ an REBUS überwiesen, muss nach Ablauf von weiteren drei Monaten die Schulaufsicht eingeschaltet werden, wenn keine deutliche Verbesserung im Schulbesuch erreicht wurde. Dies gilt entsprechend für Schulen, die über sozialpädagogische Beratungskompetenz verfügen.

Nur in drei Fällen soll es zu einer formalen Meldung im Sinne der Richtlinie im Schuljahr 2007/08 gekommen sein, und zwar seitens der Schule Altonaer Straße/Arnkielstraße, Schule Frohmestraße und Schule Ernst-Henning-Straße.

11.a. Ist dies zutreffend oder gab es weitere Fälle?

11.b. Warum kam es gerade in diesen drei Fällen zu formalen Meldungen?

11.c. Wie ist die Schulaufsicht mit den jeweiligen Fällen umgegangen?

11.d. Welche Ergebnisse wurden in den drei Fällen erzielt?

11 e. In wie vielen Fällen wurde seit 2006 jährlich die Unterstützung der Polizei gesucht, um die Schulpflicht durchzusetzen?

Auch bei anhaltenden Schulpflichtverletzungen in beruflichen Schulen hat die Schule es im Schülerbogen zu vermerken, wenn eine Schülerin oder ein Schüler mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat unentschuldigt versäumt hat. Die Schule hat sich dann darum zu bemühen, den regelmäßigen Schulbesuch wiederherzustellen. Die Schule soll dann Kontakt mit den Jugendlichen und einem Sorgeberechtigten, gegebenenfalls auch mit dem Ausbildungsbetrieb aufnehmen. Dabei soll der Sachverhalt geklärt und vereinbart werden, wie der regelmäßige Schulbesuch erreicht werden kann. Die Schule zieht bei erfolglosem Bemühen spätestens nach zwei Wochen den Beratungslehrer hinzu. Nach spätestens zwei weiteren Wochen wird REBUS Berufliche Schulen hinzu gezogen. Nach 10 Wochen anhaltender Schulpflichtverletzung stellt die Schule den Antrag auf Maßnahmen des Verwaltungszwanges oder Erlass eines Bußgeldes. Alle genannten Fristen beziehen sich auf Vollzeitschüler. Für Teilzeitschülerinnen und -schüler legt die Schule in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben angemessene Fristen fest.

12.a. In wie vielen Fällen und von jeweils welchen beruflichen Schulen wurden jeweils in den Schuljahren 2005/2006, 2006/ 2007, 2007/ 2008 aufgrund von Schulpflichtverletzungen REBUS Berufliche Schulen hinzugezogen, wie wurde mit den Fällen verfahren, mit welchen Ergebnissen und in wie vielen Fällen waren Schülerinnen und Schüler betroffen, die nicht in einer dualen Ausbildung (z.B. BVJ) waren? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchem Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen.

12.b. Welche unterschiedlichen Regelungen gibt es an den Hamburger beruflichen Schulen bezüglich der Fristen für Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler?

 

Zwangsmittel und Bußgelder

Von den Hamburger Schulen wurden 2006 610, 2007 738 und 2008 (Stand 18.06.08) 503 Fälle von Schulpflichtverletzungen zur Prüfung und Einleitung von Zwangsmitteln oder Bußgeldern an die Rechtsabteilung der zuständigen Behörde geleitet.

13.a. Aus welchen Stadtteilen wurden jeweils 2006, 2007, 2008 die Schulpflichtverletzungen zur Prüfung und Einleitung von Zwangsmitteln oder Bußgeldern an die Rechtsabteilung der zuständigen Behörde geleitet und um welche Schulpflichtverletzungen handelte es sich hierbei jeweils? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchem Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen.

13.b. Wie viele und welche Zwangsmittel wurden in welchen Stadtteilen umgesetzt?

13.c. Wie viele Bußgeldbescheide wegen Schulpflichtverletzung wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 verhängt? (bitte auch nach Stadtteilen aufschlüsseln)

13. d. Wie viele davon wurden in den jeweiligen Jahren verhängt, wegen

- unentschuldigten Fehlzeiten

- unentschuldigten Fehlzeiten im Wiederholungsfall

- Fehltagen aufgrund ungenehmigter Ferienverlängerung

- Nichtteilnahme an einer Klassenfahrt

- Nichtteilnahme an verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen nach § 28 a HmbSG

- Nichtvorstellung der Viereinhalbjährigen

- Nichtanmeldung von schulpflichtigen Kindern an der Grundschule

13. e. Wie viele Bußgelder in jeweils welcher Höhe wurden 2005, 2006, 2007, 2008

gezahlt?

- Bei wie vielen wurde ein Mahnverfahren eingeleitet

- Bei wie vielen führte das dann zur Bezahlung?

- Bei wie vielen wurde die Bezahlung gestundet?

- Aus welchen Gründen wurden Bußgelder nicht gezahlt?

In der Antwort des Senates auf die Kleine Anfrage 19/570 teilt der Senat mit, dass die Zahl der Fälle, in denen Geldbußen nicht gezahlt wurden, statistisch nicht erfasst werde. Über die Gründe wird dann frei spekuliert.

In der 17. Legislaturperiode hingegen, hat der Senat für das Schuljahr 2002/2003 angegeben, dass von 140 verhängten Bußgeldbescheiden 46 bezahlt, 8 gestundet, 7 niedergeschlagen und zum damaligen Zeitpunkt 79 Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. (Drucksache 17/3431 vom Oktober 2003)

Weiterhin wurde in der 17. Legislaturperioden im März 2005 (Drucksache 18/1902) für die Schuljahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004 und Beginn des Schuljahres 2004/2005 hingegen angegeben, wie viele Bußgeldbescheide verhängt wurden, wie viele bezahlt wurden, bei wie vielen ein Mahnverfahren eingeleitet wurde und bei wie vielen dies dann zur Bezahlung führte.

13.f. Seit wann wird die Zahl der Fälle, in denen verhängte Bußgelder nicht gezahlt werden, nicht mehr statistisch erfasst?

13. g. Was ist der Grund für diese Veränderung?

13. h. Wie so ist es nicht möglich, diese doch vorhandenen Daten der Bürgerschaft zugänglich zu machen?

Von REBUS, der zuständigen Behörde und von einzelnen Schulen wurden Strafanzeigen und Anträge auf Einschränkung der elterlichen Sorge gestellt. Die Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine Einzelfallauszählung war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

14.a. Wie viele Strafanzeigen gegen Erziehungsberechtigte aufgrund von Schulpflichtverletzungen gab es jeweils 2006, 2007, 2008 von wem und mit welchem Ergebnis? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchem Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen.

14.b. Wie viele Sorgerechtsverfahren wurden aufgrund von Schulpflichtverletzungen jeweils 2006, 2007, 2008 eingeleitet, von wem jeweils und mit welchem Ergebnis? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchem Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen.

15. In wie vielen Fällen haben jeweils welche berufliche Schulen jeweils in den Schuljahren 2005/2006, 2006/ 2007, 2007/ 2008 nach 10 Wochen anhaltenden Schulpflichtverletzungen Anträge auf Maßnahmen des Verwaltungszwanges oder Bußgelderlass gestellt und wie sind diese Fälle jeweils weiter verlaufen? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchem Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen

16. In wie vielen Fällen, in denen durch die Klassenkonferenz eine Gefährdung von Leben und Gesundheit (z.B. Suizidalität), eine schwere (insbesondere psychische) Erkrankung oder eine aktuelle Krisensituation (plötzlicher Leistungsabfall, abruptes Fehlen) ausgeschlossen werden kann, wurde ohne Einschaltung von REBUS unmittelbar bei der Rechtsabteilung der Erlass eines Bußgeldbescheides gegen den Schüler beantragt, wann und von jeweils welcher beruflichen Schule? Bitte jeweils angeben, ob es sich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern um Jungen oder Mädchen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt und aus welchen Schuljahr die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen

 

 

 

 

II. Wirksamkeit von Maßnahmen

Den Schulen und der Jugendhilfe sollten noch im laufenden Schuljahr 2006/ 2007 eine „Checkliste Schulpflichtverletzungen“, ein Formblatt zum Informationsaustausch zwischen REBUS bzw. den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Gesamtschulen und Grund, Haupt- und Realschulen und ein Meldebogen zur gemeinsamen Hilfeplanung mit dem ASD zur Verfügung gestellt werden. Wie der Senat nun mitteilte, wurden die Materialien erst im Januar 2008 Schulen und Jugendhilfe an die Hand gegeben.

17.a. Welche Gründe gab es dafür, dass der in Aussicht genommene Termin – Schuljahr 2006/ 2007 – nicht eingehalten wurde?

17.b. Wurde die Checkliste auch an Gymnasien verteilt? Wenn nein, warum nicht?

Weitere Erläuterungen/Hilfestellungen zum Umgang mit dem Thema Schulabsentismus wurden auf Nachfrage und in Sitzungen von Schuldezernaten und Jugendhilfegremien gegeben.

18.a. Wie viele Nachfragen hat es diesbezüglich jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008 gegeben?

18.b. Von wem jeweils?

Die Einführung des Schulzwanges hat die Möglichkeit einer Nachschau in der Wohnung auch in solchen Fällen eröffnet, in denen keine weiteren Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes vorliegen. Von dieser Möglichkeit wurde 2005 in 31, 2006 in 78, 2007 in 180 und 2008 (Stand 18.06.08) in 113 Fällen Gebrauch gemacht.

19.a. In welchen Bezirken bzw. Stadtteilen wurden jeweils wie viele dieser Nachschauen jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 vorgenommen und von wem?

19.b. In den meisten Fällen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde freiwillig in die Wohnungen gelassen worden sein oder ihnen wurde bereitwillig Auskunft erteilt. Erst wenn bei zwei Hausbesuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten kein Kontakt zur Familie hergestellt und auch nicht auf andere Weise gesicherte Erkenntnisse über die Familie gewonnen werden konnte, kann die Türöffnung gerichtlich angeordnet werden. In wie vielen Fällen jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 war dies der Fall und in welchen Bezirken jeweils?

In der Mitteilung des Senats zur Drucksache „Hamburg schützt seine Kinder“ (18/6369) wurde ausgeführt, dass die zuständige Behörde auch mit anderen Mitteln des Verwaltungszwanges oder der Verhängung von Bußgeldern zu einer raschen Anmeldung oder Vorstellung der in Hamburg gemeldeten Kinder bzw. zu einem Nachweis ihres Aufenthaltes außerhalb des Geltungsbereiches des Hamburgischen Schulgesetzes zu kommen versucht.

Wie der Senat in der Drs. 19/575 ausführte, versuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde vor der Anwendung von Mitteln des Verwaltungszwanges die Betroffenen zunächst durch Recherchen, Anschreiben, Gespräche, Beratungen und Ermahnungen zur erforderlichen Mitwirkung zu bewegen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle würden diese Maßnahmen zum Erfolg führen. Im Jahr 2007 wären neun, in 2008 zwei Hausbesuche mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss durchgeführt worden.

20.a. In welchen Bezirken bzw. Stadtteilen wurden diese Hausbesuche mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss jeweils in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführt?

20.b. Welche Maßnahmen wurden bei den jeweiligen Fällen vorab unternommen und von wem?

20.c. Welche Ergebnisse wurden jeweils bei den neun Fällen 2007 und den zwei Fällen 2008 erzielt?

 

III. Projekte zum Thema Schulabsentismus

Seit dem August 2005 (Schuljahr 2005/ 2006) gibt es das Projekt „Comeback“, welches gemeinsam von der Wichern-Schule und der Kinder- und Jugendhilfe des Rauhen Hauses angeboten wird. Ziel des Kooperationsprojektes war es, junge – aus dem Schulsystem herausgefallene – Menschen wieder in allgemeinbildende Schulen zu integrieren. Mit „Comeback“ sollte ein Angebot der Jugendhilfe geschaffen werden, welches sich erzieherisch und schulisch dem Thema Schulabsentismus annimmt. Das Projekt war von der Schulbehörde für drei Jahre als Schulversuch anerkannt. Die Schulbehörde hat dabei die Schulkosten übernommen und das Jugendamt trug die Kosten für die Hilfen zur Erziehung. Die Universität Hamburg begleitete das Projekt wissenschaftlich.

21. Wie wurde das Projekt implementiert und wer war daran beteiligt?

22. Welche Ziele wurden bzw. werden mit dem Projekt verfolgt?

23. Wie viel Personal (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, weiteres Lehr-/ Erziehungspersonal, Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, Rebus, etc.) standen für das Projekt zur Verfügung bzw. stehen derzeit zur Verfügung?

Beim „Comeback-Projekt“ handelt(e) es sich um ein in der Regel auf 18 Monate befristetes Leistungsangebot an schulverweigernde Jugendliche.

24.a. Wie viele Mädchen und Jungen jeweils welchen Alters haben an dem Projekt teilgenommen bzw. nehmen derzeit teil?

24.b. Wie viele Nachfragen zur Teilnahme an den Projekt gab es und wie viele Bewerberinnen und Bewerber konnten nicht teilnehmen?

25. Von wem wurde/ wird das Projekt finanziert und mit welchen Mitteln jeweils?

26. Welche Ergebnisse hat die wissenschaftliche Begleitung des Projektes erbracht? Wie werden die Erkenntnisse ggf. in die weitere Behördenarbeit beim Umgang mit dem Thema Schulabsentismus einfließen?

27. Wann endet(e) das Projekt und welche Überlegungen gibt es ggf., dass Projekt fortzuführen?

28. Welche weiteren Projekte aus Hamburg und anderen Bundesländern sind der/ den zuständigen Behörde zum Thema Schulabsentismus bekannt?

a. Welche Ansätze hinsichtlich des Problems „Schulabsentismus“ verfolgen diese Projekte?

b. Welche Erfolge können diese Projekte vorweisen?

c. Inwieweit wäre eine Durchführung der Projekte auch in Hamburg vorstellbar und geeignet?