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Schulweghilfe für behinderte Schülerinnen und Schüler

Donnerstag, 30.03.2006

Die Behörde für Bildung und Sport (BBS) hat im November 2005 einen Entwurf zur Neufassung der Bestimmungen über Schulweghilfe für behinderte Schülerinnen und Schüler vorgelegt. Zentraler Punkt dieses Entwurfes ist die offizielle Festschreibung des sog. „Zwei-Touren-Systems“ bei der Organisation der Schulbusbeförderung. Die Schülerinnen werden bei diesem System nicht gleichzeitig zur Schule gebracht, sondern nacheinander: Die einen werden um 8 Uhr gebracht und um 14 Uhr wieder abgeholt, die andere werden gegen 9:30 Uhr gebracht und gegen 15.30 Uhr wieder abgeholt. Dies war zwar schon seit einigen Jahren Praxis, jedoch bisher nicht zwingend vorgegeben.

Schon seit längerer Zeit haben betroffene Eltern bzw. deren Verbände und in den Schulen Tätige dieses System kritisiert, da es zu stark zeitversetzten Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts an den entsprechenden Schulen führt, z. T. sogar innerhalb einzelner Klassen. Dies schränkt die Möglichkeiten einer kontinuierlichen Unterrichtsgestaltung erheblich ein und führt den gesetzlichen Status der Schulen für Geistigbehinderte und der für Körperbehinderte als Ganztagsschulen ad absurdum. Durch das „Zwei-Touren-System“ sowie durch die Tatsache, dass für Schulkinder der Sonderschulen kein Anspruch auf eine Hortbetreuung besteht – da es sich ja formal um Ganztagsschulen handelt -, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern von Sonderschülern äußerst schwierig, wenn nicht sogar ausgeschlossen.

 

Von vielen Seiten wird daher seit längerer Zeit eine Neuorganisation der Schulbusbeförderung als „Ein-Touren-System“ gefordert. Der o.g. Entwurf der BBS ist entsprechend auf einhellige Ablehnung gestoßen.

 

Die SPD-Fraktion hat dazu bereits mit mehreren Kleinen Anfragen Auskunft begehrt (Drs. 18/3235, 18/3362 und 18/3363), doch es blieben weiterhin einige Fragen offen, die für die Beurteilung der Möglichkeiten und Kosten einer alternativen Fahrten-Organisation von Bedeutung sind. Dabei nehmen wir insbesondere auf die Tatsache Bezug, dass in der im Zuge der Anfragen offen gelegten Leistungsbeschreibung, die der Ausschreibung der Fahrten zugrunde lag (Drs. 18/3362, Anlage 1), keine eindeutige Festlegung auf ein „Zwei-Touren-System“ enthalten ist.

 

Aus diesem Anlass fragen wir den Senat:

 

1. Wie lautet der Ausschreibungstext für die Vergabe der Fahrtenaufträge an die Busunternehmen? Bitte in Gänze dokumentieren.

 

2. Wie viele Unternehmen haben sich auf die Ausschreibung beworben? Wie viele erhielten den Zuschlag?

 

3. Bitte auflisten welche Unternehmen für die jeweils betroffenen Schulen die Touren zu Zeit durchführen.

 

4. Welche Kosten entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg jährlich für die Schulweghilfe?

 

a. Welche Kosten entstehen jährlich pro betroffener Schule für jeweils wie viele Schülerinnen und Schüler?

 

5. Wie lauten die derzeit gültigen Verträge mit den beteiligten Busunternehmen? Bitte jeweils in anonymisierter Form (d.h. unter Schwärzung der jeweiligen Unternehmensbezeichnung) in Gänze dokumentieren.

 

6. Wie lauteten die Leistungsangebote und die Angebotspreise der Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben? Bitte vollständig und in Gänze jeweils in anonymisierter Form (d.h. unter Schwärzung der jeweiligen Unternehmensbezeichnung) dokumentieren.

 

7. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen jeweils regelhaft an den Busfahrten teil? Bitte für jede regelmäßige Tour die konkrete Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufführen, und zwar differenziert nach erster und zweiter Tour am Morgen und am Mittag/Nachmittag. Bitte auch jeweils angeben, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Touren klassenweise zusammengestellt wurden, oder nach welchen anderweitigen Kriterien. Die Touren bitte jeweils so darstellen, dass deutlich wird, welche Zielorte (Schulen) mit wie vielen Touren zu welchen Zeiten angesteuert werden.

 

8. In welcher Weise wurden bei der Zusammenstellung dieser Touren die Schulen bzw. die betroffenen Eltern konkret mit einbezogen? Welche Mitspracherechte wurden wem hierbei konkret eingeräumt?

 

9. Welche Regelungen bzgl. der Organisation der Schulbusbeförderung für behinderte Schülerinnen und Schüler gelten in den anderen Bundesländern? Bitte darlegen v. a. hinsichtlich der Frage, ob es sich um Ein- oder mehrere-Touren-Systeme handelt.

 

10. Wie will der Senat der Tatsache Abhilfe schaffen, dass die Möglichkeiten zur Ausübung einer Berufstätigkeit von Eltern behinderter Schülerinnen oder Schüler durch die Bedingungen des Zwei-Touren-Systems erheblich eingeschränkt ist?

 

a. Wie begründet die zuständige Fachbehörde die Ablehnung einer sich an den Schulbesuch anschließenden Hortbetreuung?

 

b. Wie will der Senat in diesem Zusammenhang dem Problem begegnen, dass der formale Status als Ganztagsschülerinnen und –schüler den betroffenen Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung einen Anspruch auf einen Hort-Platz verwehrt? Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen, hier Hortplätze zur Verfügung zu stellen?

 

c. Wie soll die Betreuung der betroffenen Kinder an solchen Tagen gewährleistet werden, an denen aufgrund von schulischen Konferenzen (sog. Konferenztage) der Unterricht ganz oder teilweise ausfällt?

 

11. Die Qualität der Fahrerinnen und Fahrer der eingesetzten Busse wird von Betroffenen als sehr unterschiedlich und z. T. auch als ungenügend bewertet. Welche Qualifikationen und Voraussetzungen müssen die Fahrerinnen und Fahrer auf welchen Fahrzeugen erbringen? Wie wird dies von der zuständigen Behörde überprüft?

 

12. Auch die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge wird von Betroffenen als sehr unterschiedlich und z. T. auch als ungenügend bewertet. Welche Qualitätsstandards liegen den jeweiligen Verträgen zugrunde bzw. werden von der zuständigen Behörde zur Geltung gebracht? Wie werden diese von der zuständigen Behörde überprüft?