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Stand der Umsetzung der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2017-2019 des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorbereitung der notwendigen Fortschreibung

Donnerstag, 02.09.2021

Einleitung für die Fragen:

Am 5. März 2013 beschloss der Senat das erste Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) für Hamburg (Drs. 21/11341). Das Programm bündelte erstmals alle gleichstellungspolitischen Maßnahmen der Fachbehörden und Senatsämter und gab damit einen Überblick, wie breitgefächert und vielfältig die Aufgabe ist, die Gleichstellung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Bandbreite durchzusetzen. Dieses Programm wurde evaluiert (Drs. 21/6704), in den Ausschüssen intensiv beraten (u.a. Drs. 21/11610) und letztlich als Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm 2017-2019 fortgeschrieben (Drs. 21/11341). Diese Fortschreibung fasst insbesondere 83 Maßnahmen zusammen, die im Zeitraum 2017 bis 2019 angegangen werden sollten, um die Gleichstellung der Geschlechter in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen weiter voran zu treiben. Anhand von Zielwerten und Indikatoren sollte in der Fortschreibung sichergestellt werden, dass die Maßnahmen einer Erfolgskontrolle zugänglich sind und eine Feinsteuerung besser möglich ist. Nunmehr soll das GPR ein weiteres Mal fortgeschrieben werden. Der Fortschreibung sollte eine Auswertung des vorangegangenen Programms vorausgehen. Die nachstehenden Fragen beziehen teilweise den Zeitraum der Corona-Pandemie (2020) mit ein. Soweit sich Zahlen oder statistische Angaben in diesem Zeitraum wegen der Pandemie atypisch entwickelt haben, kann es für das bessere Verständnis sinnvoll sein, auf den Pandemie-Zusammenhang hinzuweisen.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

1. Im Vorwort des GPR 2017-2019 wird darauf hingewiesen, dass es neue beunruhigende Tendenzen in der Gesellschaft gibt, die sich gegen gleichstellungspolitische Errungenschaften wenden. In der Corona-Pandemie wurde und wird regelhaft darauf hingewiesen, dass sich beispielsweise tradierte Rollenbilder wieder vertiefen und gleichstellungspolitische Errungenschaften noch mehr unter Druck geraten.

a) Beabsichtig der Senat, im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des GPR, der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für die Gleichstellung von Frauen und Männer einen Schwerpunkt zu widmen?

b) Wenn ja, gibt es dazu erste konzeptionelle Vorüberlegungen?

c) Wenn nein, plant der Senat an anderer Stelle eine Aufarbeitung der Folgen der Corona-Pandemie für die Gleichstellung von Frauen und Männern?

2. Maßnahme 1 des GPR 2017-2019 sieht die Evaluation bzw. Fortschreibung des GPR für das IV Quartal 2019 vor.

a) Warum hat sich der Prozess zeitlich so verzögert?

b) Gibt es Überlegungen und Ansätze – beispielsweise organisatorischer Art – für die Zukunft, die sicherstellen, dass das GPR von einem kontinuierlichen Berichtswesen begleitet wird?

3. Der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt (jetzt Amt G in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke) kommt bei der Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms eine übergeordnete, koordinierende Rolle zu, weil die Ziele und Maßnahmen des GPR dezentral bei den jeweiligen behördlichen Institutionen der Freien und Hansestadt (FHH) umgesetzt werden.

a) Mit welchen Maßnahmen hat die Stabsstelle im Zeitraum 2017 bzw. nun das Amt G bis zum 31.12.2020 diese übergeordnete, koordinierende Rolle umgesetzt?

b) Wird die Fortschreibung des GPR 2017-2019 den dezentralen Ansatz beibehalten und wie, insbesondere mit welchen konkreten Maßnahmen, wird das neue Amt G die übergeordnete, koordinie-rende Rolle zukünftig umsetzen?

c) Hat sich das Konzept des GPR 2017-2019 inklusive des dezentralen Ansatzes der Umsetzung aus Sicht des Senats als effizient bewährt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht oder in wel-chen Teilen nicht?

d) Plant der Senat die derzeit für die Messung oder Überprüfung der Zielerreichung verwendeten Indikatoren weiterzuentwickeln? Wenn ja, gibt es hierzu bereits einen konzeptionellen Ansatz?

e) Ist geplant, die Entwicklung von Maßnahmen, Handlungszielen und Indikatoren insgesamt konzeptionelle neu auszurichten?

f) Mit welchen Mitteln und Maßnahmen plant der Senat, damit angefangen bei der Problemanalyse, über die Definition von konkreten Maßnahmen bis hin zu deren Umsetzung, sichergestellt ist, dass tatsächlich eine Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern bewirkt wird und mit welchen Instrumenten soll dieser lebensweltliche Fortschritt kontrollierbar oder messbar gemacht werden?

g) Welches konkrete Verfahren und welche Verfahrensschritte sind für die geplante Fortschreibung des GPR vorgesehen?

Strukturen der Gleichstellungspolitik und Instrumente der Zielerreichung

4. Die gleichstellungspolitischen Leitlinien werden in weitere zentrale Arbeitsprogramme des Senats integriert.

a) Hat sich dieser Ansatz aus Sicht des Senats bewährt oder ergeben sich aus der Praxiserfahrung Verbesserungsbedarfe für die Zukunft, beispielsweise mit Blick auf vermeidbare Doppelstrukturen oder doppelte Datenerhebung?

b) Mit welchen Ansätzen und Maßnahmen wird überprüft, ob die gleichstellungspolitischen Leitlinien innerhalb der jeweiligen Arbeitsprogramme umgesetzt werden?

c) Gibt es hierzu einen regelhaften Austausch zwischen der koordinierenden Stabsstelle bzw. dem jetzigen Amt G? Wenn ja, was ist Inhalt dieses Austauschs?

5. Bei der Fortschreibung des Demografie-Konzepts “Hamburg 2030: Mehr. Älter. Vielfältiger” (Drs. 20/11107) sollen die Grundsätze und Leitlinien des GPR bei künftigen Fortschreibungen des Demografie-Konzepts einbezogen werden (Maßnahme 2):

a) Welche Maßnahmen hat der Senat von 2017 bis zum 31.12.2020 beispielhaft unternommen, um die Gleichstellung der Geschlechter auch im Alter zu fördern, die sich als besonders wirksam erwiesen haben?

b) Welcher Stellenwert wird der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Alter in der geplanten Fortschreibung des GPR 2017-2019 beigemessen werden und zeichnet sich hier ggf. auch wegen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen ein besonders dringlicher Handlungsbedarf ab?

c) Sind neue Maßnahmen bereits in Planung, um die Gleichstellung der Geschlechter im Alter zu fördern und werden bereits ergriffene Maßnahmen fortgeführt?

6. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist elementarer Bestandteil der Hamburger Fachkräftestrategie (Maßnahme 3).

a) Welche Maßnahmen, die besonders wirksam waren, hat der Senat beispielhaft von 2017 bis zum 31.12.2020 unternommen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen?

b) Gab es Maßnahmen, die sich als nicht erfolgreich erwiesen haben? Wenn ja, woran ließ sich das bemessen?

c) Welche der erfolgreichen Maßnahmen werden fortgeführt? Sind neue Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche, und werden hierbei die Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderer Weise berücksichtigt?

7. Maßnahme 4 des GPR sieht vor, die Instrumente und Verfahren der Gebietsentwicklung RISE auf die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter auszurichten. Dazu wurde in der Neufassung der Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (RISE) im Jahr 2017 das Gender Mainstreaming verankert.

Wie werden derzeit die Ziele des Gender Mainstreaming bei der Erstellung Integrierter Entwicklungskonzepte angewandt und bei der Entwicklung von Maßnahmen berücksichtigt?

8. Im Jahr 2017 hat der Senat das Integrationskonzept aus dem Jahr 2013 unter dem Titel „Wir in Hamburg! Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt“ fortgeschrieben (Drs. 21/10281). Das GPR 2017-2019 formuliert mit Maßnahme 5 das Handlungsziel, dass die Fortschreibung des Konzepts eine geschlechtersensible Ausrichtung als elementaren Bestandteile des Konzepts berücksichtigt. Für das Jahr 2019 erfolgte die Berichterstattung mit Drs. 22/2293. Wie vorgesehen berücksichtigt das Berichtswesen durchgehend geschlechterspezifische Maßstäbe, Ziele und Zielwer-te, insofern, als dass Entwicklungen in den einzelnen Schwerpunktbereichen getrennt nach Frauen und Männern ausgewiesen werden. Die Ziele und deren weitere Entwicklung werden teilweise auch für die Zukunft weitergeplant.

Ist geplant, die geschlechtersensible Ausrichtung des Integrationskonzepts über die geplante Fortschreibung des GPR 2017-2019 weiterzuentwickeln?

9. In der Strategie „Digitale Stadt“ sollen Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe berücksichtigt werden und dafür gleichstellungsspezifische Potentiale digitaler Lösungen in verschiedenen Lebensbereichen ermittelt werden (Maßnahme 6).

a) Welche gleichstellungsfördernde Potentiale digitaler Angebote hat der Senat identifiziert?

b) Bei welchen Digitalisierungsvorhaben hat er sie in welcher Weise bereits berücksichtigt oder plant sie zu berücksichtigen?

10. Das Nachhaltigkeitsziel Nr. 5 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Gleichstellung der Geschlechter) soll in Hamburg umgesetzt sein. Dazu sollen alle Fachbehörden geeignete Maßnahmen entwickeln, um die Teilziele zu erreichen (Maßnahme 7).

a) Wie setzt sich das dafür vorgesehene Arbeitsgremium zusammen und was sind seine konkreten Aufgaben?

b) Was ist Inhalt des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 der Agenda 2030?

c) Gibt es die als Indikator genannte Gender-Checkliste und was ist ihr Zweck?

11. Die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2019 sollte relevante Aspekte aus dem GPR enthalten. Welche Beispiele lassen sich dafür anführen, dass genderrelevante Aspekte im Rahmen der Fortschreibung ausreichend berücksichtigt wurden? Bei welchen Maßnahmen des Landesaktionsplans spielen genderrelevante Aspekte eine besondere Rolle?

12. Die 30 Artikel der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene soll in Hamburg umgesetzt sein. Dazu werden die Anliegen der Charta in Rahmenprogramme und Aktionspläne implementiert (Maßnahme 10).

a) In welchen weiteren Programmen und Handlungskonzepten des Senats außer dem GPR wird explizit auf diese Europäische Charta Bezug genommen?

b) Wie wird konkret Artikel 9 der Charta umgesetzt? Gibt es in Hamburg ein entsprechendes Umsetzungsprogramm für Gender Assessments?

13. Für alle Politikbereiche sollen geschlechterdifferenziert Daten erfasst und in einer Gesamtübersicht generiert werden. Ziel ist ein Genderdatenreport (Maßnahme 13). Mit Drs. 21/12268 konkretisierte die Bürgerschaft diese Maßnahme. Mit Drs. 21/18103 brachte der Senat einen digitalen Hamburger Datenreport mit dem Titel „Hamburger Gleichstellungsmonitor“ auf den Weg.

a) Welche Daten außer solchen Daten, die das Statistikamt Nord erhebt oder im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg ohnehin auswertet, fließen derzeit in den Gleichstellungsmonitor ein?

b) Wie viele Mittel stehen für die Pflege und Weiterentwicklung des Gleichstellungsmonitors zur Verfügung?

c) Ist es geplant, zukünftig Daten anderer Stellen, die auf Hamburg bezogene Daten erheben, in den Gleichstellungsmonitor aufzunehmen?

d) Wie viele Stellen werden für die Pflege- und Weiterentwicklung des Gleichstellungsmonitors in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke eingesetzt?

e) Wie soll der Gleichstellungsmonitor perspektivisch weiterentwickelt werden?

f) Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich der geplanten länderübergreifenden Zusammenarbeit mit dem Atlas für die Gleichstellung von Frauen und Männer in der Bundesrepublik Deutschland?

Nutzung von Recht, Organisation und Verfahren

14. Maßnahme 14 zielt darauf, gleichstellungspolitische Belange in allen Vorlagen des Senats nach § 10a der GO des Senats zu prüfen.

Wie viele dieser Prüfungen wurden im Zeitraum 2017 bis zum 31.12.2020 durchgeführt und was ist konkret Gegenstand dieser Prüfung und welchen Umfang hat sie?

15. Um grundsätzliche und übergreifende Informationen zum Thema Gleichstellung zur Verfügung zu stellen, wurde unter anderem ein umfassendes Internet- und – für Bedienstete der Stadt – Intranetangebot aufgebaut:

a) Wie wird dieses Angebot genutzt (z. B. durch Auswertung der Zugriffszahlen) getrennt nach Internet und Intranet?

b) Lässt sich nachvollziehen, zu welchen Zwecken dieses Angebot genutzt wird?

c) Ergaben sich in diesem Zusammenhang konkrete Beratungsbedarfe von Bediensteten der FHH? Wenn ja, wie viele Beratungen wurden von wem durchgeführt?

16. Für 2019 waren ein Konzeptpapier und eine Vorschlagsliste von Handlungsschritten vorgesehen, um Gleichstellungspolitik auch in der bezirklichen Arbeit umzusetzen (Maßnahme 15).

a) Liegen das Konzeptpapier und die Vorschlagsliste für die Bezirke zwischenzeitlich vor?

b) Welche Maßnahmen sollen in welchem Zeitraum umgesetzt werden?

17. Die FHH verfolgt für ihre Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen das Ziel, Personalbewerbungsverfahren diskriminierungsfrei zu gestalten. Hierbei überprüft sie fortlaufend, inwiefern die bisherigen Ansätze ausreichen bzw. ergänzt werden müssen (Maßnahmen 21 – 23).

a) Welche konkreten Maßnahmen stellen derzeit sicher, dass die Personalbewerbungsverfahren diskriminierungsfrei verlaufen?

b) Besteht derzeit Bedarf, die bestehenden Ansätze zu ergänzen und wenn ja, welche Ergänzungen zieht der Senat derzeit konkret in Erwägung?

18. Wie viele Fortbildungen hat das ZAF im Zeitraum 2017 bis 31.12.2020 angeboten, in denen im Schwerpunkt gleichstellungsbezogene Kompetenzen vermittelt wurden (Maßnahme 19) und wie viele Personen nahmen an diesen Fortbildungsangeboten teil?

19. Wie viele gleichstellungsrelevante Berichte und Öffentlichkeitsmaßnahmen hatte der Senat im Zeitraum 2017 bis 31.06.2020 zu verzeichnen (Maßnahme 24)?

20. Bürger:innen sollen sich über aktuelle und relevante Prozesse zur Gleichstellung informieren können. Der Internetauftritt der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) soll dafür auf den Stand aktueller Standards aktualisiert werden (Maßnahme 25).

Plant der Senat insbesondere Informationen über Beratungsangebote mit gleichstellungsrelevantem Bezug besser und benutzungsfreundlich an einer Stelle zu bündeln?

21. Die Anwendung der gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung hat das Ziel, die Verteilung der öffentlichen Gelder so zu steuern, dass sie zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt. Die Maßnahmen 26 bis 28 im GPR 2017-2019 wurden hierfür bereits umgesetzt. Mit der Drs. 21/19218 berichtete der Senat der Bürgerschaft über die weiteren Schritte zur Etablierung der gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung.

a) Mit welchen Maßnahmen stellt der Senat derzeit sicher, dass der mit der Gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung verfolgte Ansatz, die Haushaltspläne geschlechterdifferenziert zu analysieren, um ihre Wirkungen auf die Geschlechter systematisch zu er-fassen, umgesetzt wird?

b) Plant der Senat die für die Steuerung des Haushalts relevanten Gleichstellungsinformationen wie die G-Kennzahlen mit Indikatoren des fortgeschriebenen GPR zu verknüpfen?

c) Wie sieht der Senat die Bedeutung der G-Kennzahlen in den Einzelplänen in diesem Prozess und wie kann deren Relevanz und Aussagekraft zukünftig erhöht werden?

d) Wird die geplante Implementierung der Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung in den kommenden Jahren selbst Kosten verursachen?

e) Wie und in welcher Form macht der Senat gleichstellungsrelevante Daten und Kennzahlen mit Steuerungsrelevanz regelmäßig öffentlich verfügbar?

22. Bis 2019 sollte eine Musterförderrichtlinie verfasst werden, um bei zuwendungsfinanzierten Vorhaben bzw. Institutionen den Aspekt der Gleichstellung und gleichberechtigter Teilhabe (besser) berücksichtigen zu können (Maßnahme 29).

a) Liegt diese Muster-Förderrichtlinie vor?

b) Welche Förderrichtlinien des Senats beinhalten genderrelevante Zuwendungsvoraussetzungen?

23. Fachbehörden können sich bei zuwendungsfinanzierten Vorhaben bzw. Institutionen hinsichtlich Aspekten der Gleichstellung unterstützen und beraten lassen (Maßnahme 30).

a) Wie viele Beratungen dieser Art hat es von 2017 bis zum 31.12.2020 gegeben und welche Fachbehörden haben Beratung in Anspruch genommen?

b) Besteht ein entsprechender Leitfaden und wird dieser regelmäßig aktualisiert?

24. Welche Projekte, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden, sollen fortgesetzt, in eine andere Finanzierung überführt oder endgültig nicht mehr fortgesetzt werden?

25. Sind neue Projekte mit gleichstellungspolitischer Relevanz geplant, für die eine Finanzierung aus ESF-Mitteln in Betracht kommt? Wenn ja, wie ist jeweils der Planungsstand dieser Projekte?

26. Welche Kriterien berücksichtigt der Katalog für den gendersensible IT-Einsatz der FHH und wie werden diese Kriterien umgesetzt und ihre Umsetzung kontrolliert (Maßnahme 31)?

27. Welche Fortbildungsangebote für Verwaltungsfachkräfte und Führungspersonal zur diversitätsgerechten Öffentlichkeitsarbeit wurden entwickelt und erprobt und wie viele Verwaltungsfachkräfte und Führungspersonal haben an diesen Angeboten teilgenommen (Maßnahme 32)?

28. Ist eine Fortsetzung und Weiterentwicklung dieser Fortbildungsangebote in Frage 27 geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Neue Herausforderungen, Ziele und Vorgehen in den Lebensverlaufszusammenhängen

29. Hat sich aus Sicht des Senats die Planung, Entwicklung und Umsetzung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen entlang der Lebensverlaufszusammenhänge bewährt? Wenn ja, woraus ergibt sich das? Wenn nein, warum nicht? Wenn teilweise: in welchen Teilen hat sich der Ansatz bewährt und in welchen nicht?

30. Wird der Ansatz der Planung von gleichstellungsrelevanten Maßnahmen bei der geplanten Fortschreibung des GPR beibehalten oder wird es andere, auch ergänzende, Gestaltungsansätze für die Fortschreibung geben?

31. Wie hat sich die Anzahl der Nutzer:innen der Sozialräumlichen Hilfen und Angebote in den Jahren 2017 bis zum 31.12.2020 getrennt nach Bezirken entwickelt und wurde das Ziel einer ausgeglichenen Nutzung erreicht? Wenn ja, wurden Angebote zu diesem Zweck angepasst und in welcher Weise ist dies geschehen (Maßnahme 34)?

32. Wie viele Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung haben – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 an einem Fortbildungsangebot zur geschlechtersensiblen Betreuungsarbeit teilgenommen und sind entsprechend zertifiziert (Maßnahme 35)?

33. Konnte eine Erhöhung der Teilnahme von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung an Fortbildungsangeboten zur geschlechtersensiblen Betreuungsarbeit erreicht werden (seit 2017 bis zum 31.12.2020). Wenn ja: welche Faktoren waren hierfür ausschlaggebend (Maßnahme 35)?

34. Wie viele Mädchen bzw. wie viele Jungen haben – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 an geschlechterhomogenen Angeboten teilgenommen (Maßnahme 38)?

35. Wie viele dieser geschlechterhomogenen Angebote (Maßnahme 38) gab es – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020, von wem wurden die Angebote unterbreitet und wie gestaltete sich die Teilnahme an diesen Angeboten?

36. Die gemeinsamen Leitlinien der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung aus 2016 wird in Hamburg umgesetzt (Maßnahme 39).

a) Ist die Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Leitlinien zwischenzeitlich vollständig abgeschlossen?

b) Konnten dabei alle bei Maßnahme 39 benannten Handlungsfelder positiv bewertet werden oder ergab die Bestandsaufnahme in einzelnen Handlungsfeldern Handlungsbedarf? Wenn letzteres zutrifft, in welchen Handlungsfeldern gab es Defizite und wie wurde darauf reagiert?

37. Welche Maßnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern in der Wissenschaft werden ab 2021 für welchen Zeitraum fortgeführt und welche Maßnahmen haben sich dabei als besonders erfolgreich erwiesen und warum (Maßnahme 40)?

38. Sind derzeit alle öffentlichen Hochschulen in Hamburg weiterhin als familienfreundliche Hochschulen zertifiziert? Wenn nein, welche Hochschulen wurden nicht rezertifiziert und warum nicht (Maßnahme 41)?

39. Wie hat sich die Frauenquote – getrennt nach Jahren und öffentlichen Hochschulen – seit 2017 bis zum 31.12.2020 – bei Bewerbungen und Berufungen auf Professuren entwickelt (Maßnahme 42)?

40. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils weiblicher Professuren und der Transparenz der Berufungsverfahren haben sich als besonders erfolgreich erwiesen und warum (Maßnahme 42)?

41. Wie gestaltet sich das Beratungsangebot zur Teilzeitausbildung für (Allein-)Erziehende (Maßnahme 43)?

42. Wie wurden die Beratungsangebote zur Teilzeitausbildung für (Allein-)Erziehende angepasst und weiterentwickelt? (Maßnahme 43)?

43. Welche Beratungsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt wurden von Opfern häuslicher Gewalt genutzt und wie viele Frauen nahmen getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 – an diesen Angeboten teil? (Maßnahme 44)?

44. Wie wurden diese Beratungsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt für Opfer häuslicher Gewalt angepasst und entwickelt, um eine erhöhte Nutzung zu gewährleisten (Maßnahme 44)?

45. Wie hat sich der Frauenanteil – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis 2018 an den Maßnahmen des Jobcenters team.arbeit.hamburg (Jobcenter) entwickelt (Maßnahme 46)?

46. Wie wurden Maßnahmen des Jobcenters angepasst und entwickelt, um den Frauenanteil an den Maßnahmen zu erhöhen (Maßnahme 46)?

47. Wie viele geflüchtete Frauen haben – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 an Beratungsangeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt teilgenommen? Welche Beratungsangebote haben sich dabei als besonders erfolgreich erwiesen und warum (Maßnahme 47)?

48. Liegt die Kurzstudie zum Thema „Arbeitsbedingungen im wissenschaftlichen Mittelbau an Hamburger Hochschulen“ vor und was sind die wesentlichen Erkenntnisse dieser Studie (Maßnahme 49)?

49. Wie viele Frauen gibt es Stand 31.12.2020 insgesamt, die im Schuldienst Führungspositionen begleiten und wie viele Männer gibt es im Vergleich dazu und wie hoch war der Anteil von Frauen im Vergleich zu Männern in Führungspositionen im Schuldienst in den Jahren 2017, 2018, 2019 (Maß-nahmen 51-54)?

50. Wie hat sich der Anteil an Frauen bei der Berufsfeuerwehr – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 entwickelt (Maßnahme 55)?

51. Konnte durch das Öffnen des Berufs für Schulabgänger:innen und damit der direkte Zugang für diese Gruppe zur Berufs- /Werkfeuerwehr der Anteil der Frauen erhöht werden? (Maßnahme 55)

52. Welche Instrumente nutzen die Clustermanagements, um die Beteiligung von Frauen zu fördern (Maßnahme 57)?

Rahmenbedingungen und Gleichstellung in den weiteren lebensweltlichen Kontexten

53. Sind alle Indikatoren zur Zielerreichung von Maßnahme 63 vollständig umgesetzt? Wenn nicht, warum nicht, und welche Indikatoren erwiesen sich als schwierig in der Umsetzung?

54. Setzt der Senat darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Frauengesundheitsförderung um oder plant der Senat über Maßnahme 63 hinaus weitere Maßnahmen zur Frauengesundheitsförderung?

55. Wie viele Atelier- und Arbeitsstipendien wurden – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 jeweils an Frauen und Männer vergeben (Maßnahme 69)?

56. Welche Maßnahmen wurden erarbeitet, um alle Geschlechter bezogen auf den Umgang mit ihrem künstlerischen Wirken in gleicher Weise teilhaben zu lassen und welche dieser Maßnahmen wurden bislang mit welchem Ergebnis in der Praxis vollzogen (Maßnahme 70)?

57. Wie hat sich der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen im Bereich des organisierten Sports – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 entwickelt? Wie hoch ist im Vergleich dazu der Männeranteil im selben Zeitraum (Maßnahme 71)?

58. Welche Maßnahmen zur Unterstützung des organisierten Sports, um bezogen auf Führungsfunktionen mehr Frauen zu gewinnen, wurden ergriffen (Maßnahme 71)?

59. Werden gleichstellungspolitische Kriterien zukünftig bei Zuwendungen an Sportorganisationen zur Bedingung gemacht (Maßnahme 72)?

60. Wie hat sich der Frauenanteil bei der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst bzw. im Feuerwehrtechnischen Dienst – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 31.12.2020 entwickelt? Wie hoch ist im Vergleich dazu der Männeranteil im selben Zeitraum (Maßnahme 73)?

61. Welche Marketingmaßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils bei der Freiwilligen Feuerwehr haben sich als besonders erfolgreich erwiesen (Maßnahme 73)?

62. Wie hat sich der Anteil der nach Frauen benannten Verkehrsflächen getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 01.08.2021 – entwickelt? Wie viele Verkehrsflächen, die nach Frauen benannt sind, gibt es Stand 01.08.2021 insgesamt in Hamburg? Wie viele Flächen gibt es Stand 01.08.2021, die nach Männern benannt sind (Maßnahme 77)?

63. Wie viele Kunstpreise wurden – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 01.08.2021 sowohl an Frauen als auch an Männer vergeben (Maßnahme 78)?

64. Wie viele Frauen und Männer hat die FHH – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 01.08.2021 für die Vorschlagsliste zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland benannt (Maßnahme 80)?

65. Wie viele Frauen und Männer wurden – getrennt nach Jahren – seit 2017 bis zum 01.08.2021 für ihre Verdienste durch die FHH geehrt (Maßnahme 83)?

 

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Filiz Demirel
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion