Zum Hauptinhalt springen

Verordnetes Personalkarussell bei unserer Hamburger Polizei – Ausdruck konsequenter Personalentwicklung oder kompletter Planlosigkeit?

Montag, 28.08.2006

Seit 2001 hat es bei der Hamburger Polizei eine Vielzahl an Personalentscheidungen gegeben. Rund 40 Führungsbeamte haben in dieser Zeit ihre Posten gewechselt. Diese Personalentscheidungen auf Führungsebene haben nicht nur innerhalb der Polizei für erheblichen Wirbel gesorgt, wie diverse Presseberichte zeigten.

In der Öffentlichkeit wurde mehrfach kritisiert, dass einige der Führungswechsel trotz tadelloser Dienstausübung der Stelleninhaber erfolgten und keine leistungsgerechte Personalentwicklung erkennen ließen. Teilweise sind Führungsbeamte auf Dienststellen umgesetzt worden, die einer Zurückstufung gleichkamen, obwohl die betroffenen Personen ihre Funktion vorbildlich ausgefüllt haben und für alle Beteiligten kein Bedürfnis nach einer Veränderung bestand. In einem Fall entstand für die Beteiligten der Eindruck, als habe ein Führungsbeamter von seinem Posten weichen müssen, damit sein Nachfolger, der nicht mehr lange bis zu seiner Pensionierung hatte, noch eine Chance auf Beförderung erhält. Teilweise zogen einzelne Personalentscheidungen gleich mehrere Umbesetzungen mehrerer PK-Leitungen nach sich.

 

Seit 2001 haben einige Führungskräfte mehrfach in kurzer Zeit ihren Posten gewechselt. Bei anderen Beamten scheint hingegen ein Beförderungsstillstand eingetreten zu sein. Bei vielen Mitarbeitern der betroffenen Dienststellen stoßen daher zahlreiche Personalentscheidungen der letzten Zeit auf Unverständnis und Irritation.

 

Mehrfach-Personalwechsel auf Führungsebene bringen grundsätzlich Unruhe in die jeweiligen Organisationseinheiten. Jede Rotation erfordert die Anpassung des neuen Stelleninhabers sowohl in personeller Hinsicht als auch im Hinblick auf beispielsweise Orts-, Objekt- und Szenekenntnisse. Die Arbeitsqualität der jeweiligen Einheit wird zumindest kurzfristig beeinträchtigt.

 

Eine erfolgreiche Personalpolitik erfordert die Verfolgung einer motivierenden und leistungsgerechten Entwicklungsstrategie. Viele der letzten Führungswechsel ließen solche Entwicklungsprozesse der umbesetzten Personen vermissen. Zudem lässt die Häufung der vollzogenen Umbesetzungen in der letzten Zeit - insbesondere die erfolgten „Mehrfach-Rotationen“ nach teilweise sehr kurzen Verweilzeiten - den Schluss zu, dass den Entscheidungen kein schlüssiges Strukturkonzept zugrunde liegt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

I. jeweils bezogen auf die einzelnen Positionen der Leitung

 

a) der einzelnen Wasserschutzpolizeikommissariate (WSPK 1 bis WSPK 4) und

 

b) der einzelnen Polizeikommissariate (PK 11 bis PK 28) sowie

 

c) des Landeskriminalamts und ihrer Stellvertretung

 

d) der Wasserschutzpolizei und ihrer Stellvertretung,

 

e) der Landesbereitschaftspolizei und ihrer Stellvertretung

 

f) der Zentraldirektion und ihrer Stellvertretung,

 

g) der Verkehrsdirektion und ihrer Stellvertretung,

 

h) der Landespolizeischule und ihrer Stellvertretung,

 

i) der Landespolizeiverwaltung und ihrer Stellvertretung,

 

j) des Führungs- und Lagedienstes und ihrer Stellvertretung,

 

k) der Informations- und Kommunikationstechnik:

 

1. a) Wie ist die Position besoldet (sofern es seit dem Jahr 2001 Änderungen gegeben hat, bitte aufschlüsseln) und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst die zu leitende Abteilung bzw. der zu leitende Bereich?

 

b) Welche personellen Veränderungen sind bei der (ggf. kommissarischen) Besetzung dieser Stellen im Laufe des ersten Halbjahrs 2006 im Einzelnen wann erfolgt und wie kam es jeweils dazu?

 

2. a) Seit wann ist die Position mit der aktuellen Stelleninhaberin bzw. dem aktuellen Stelleninhaber besetzt (bitte auch für kommissarische Funktionsträger angeben)?

 

b) Welche einzelnen Funktionen hat dieser Beamte bzw. diese Beamtin, der oder die diese Leitungsposition derzeit innehat, im Laufe der vergangenen fünf Jahre jeweils wie lange und von wann bis wann ausgeübt?

 

c) Sind bei den einzelnen Funktionen Veränderungen in den Aufgabenbereichen vorgenommen worden? Sind z.B. zusätzliche Aufgaben hinzugekommen (z.B. durch Umorganisation)? Wenn ja, wurden diese zusätzlichen Aufgaben durch entsprechende Höherstufungen berücksichtigt?

 

d) Wie viele Wechsel erfolgten nach weniger als 18 Monaten?

 

e) Aus welchen Gründen sind die Wechsel erfolgt? (Bitte Näheres angeben, sofern Wechsel nach weniger als 18 Monaten erfolgt sind.)

 

3. Wie häufig hat es in den vergangenen fünf Jahren personelle Wechsel bei der Besetzung der unter I. jeweils genannten Leitungspositionen gegeben?

 

a) Seit wann sind die jeweiligen Stelleninhaber (bzw. Funktionsträger) im Amt?

 

b) Von wann bis wann waren ihre Vorgänger jeweils in dieser Funktion tätig?

 

c) Aus welchen Gründen sind personelle Umbesetzungen erfolgt? (Bitte Näheres angeben, sofern Wechsel in der Führungsposition nach weniger als 18 Monaten erfolgt sind, wie kam es zu eventuellen Vakanzen etc.)

 

Wie kam es zu eventuellen Vakanzen der Führungspositionen?

 

d) Wie stellt sich die durchschnittliche Verweildauer der Stelleninhaber in der jeweiligen Funktion in den vergangenen fünf Jahren dar?

 

II. Des Weiteren fragen wir den Senat:

 

1. Wie hoch ist im Vergleich zu den Personalwechseln bei der Polizei die Fluktuation bei Führungspositionen der Feuerwehr Hamburg?

 

a) Seit wann haben die Leiter der einzelnen Feuer- und Rettungswachen ihre Position inne?

 

b) Wie stellt sich die durchschnittliche Verweildauer bei den Positionen der Leitung der einzelnen Feuer- und Rettungswachen in den vergangenen fünf Jahren dar?

 

2. Welche Erkenntnisse bzw. Daten gibt es über die durchschnittliche Verweildauer der Inhaber von Führungspositionen bei der Polizei in den Jahren 1996 bis 2000?

 

3. Gibt es – etwa im Rahmen der Personalentwicklung – Vorgaben bzw. Maßstäbe dazu, welche Verweildauer auf diesen Führungspositionen der Polizei minimal bzw. maximal angestrebt werden soll?

 

a) Wenn ja, welchen Inhalt und welche Verbindlichkeit haben diese Maßgaben und auf welchen Erwägungen beruhen sie?

 

b) Gab es vor dem Regierungswechsel 2001 derartige Maßgaben zur (Mindest- bzw. Höchst-) Verweildauer auf Führungspositionen der Polizei?

 

c) Gibt es Maßgaben für die wünschenswerte Verweildauer auf Führungspositionen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes? Welche?

 

III. Laut Pressemitteilungen berief sich die Polizeiführung bisher auf Nachfrage zu einzelnen Personalentscheidungen auf ein so genanntes Gesamtkonzept, dessen Umsetzung die Personalveränderungen erforderlich mache. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wird im Hinblick auf die in den letzten Jahren erfolgten Personalentscheidungen ein Gesamtkonzept verfolgt?

 

a) Wenn ja, wann wurde dieses Gesamtkonzept entwickelt und seit wann wird es praktisch umgesetzt? Wie viele der Personalveränderungen im Einzelnen gehen bereits auf dieses Gesamtkonzept zurück?

 

b) Welche Schwerpunkte verfolgt dieses Gesamtkonzept?

 

c) Wie viele Personalveränderungen auf Führungsebene sieht dieses Gesamtkonzept noch vor?

 

d) Wann wird die Umsetzung dieses Gesamtkonzeptes abgeschlossen sein?

 

2. Falls nein, wird zurzeit ein Konzept für ein Struktur- und Personalentwicklungsprogramm erarbeitet? Wann wird ein solches Konzept vorliegen? Wenn nein, warum nicht?