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Voll von der Rolle – Politik für Lesben und Schwule in Hamburg

Dienstag, 18.07.2006

Die Bundesregierung geht davon aus, dass viele Homosexuelle ihre sexuelle Identität am Arbeitsplatz verheimlichen, weil sie Diskriminierungen durch Kollegen und Kolleginnen und Vorgesetzte befürchten. 79 Prozent der Frauen und 69 Prozent der in einer Untersuchung befragten Männer haben es im Laufe ihrer beruflichen Biographie schon einmal für notwendig befunden, ihre Homosexualität am Arbeitsplatz gänzlich zu verschweigen. Nur knapp 4 Prozent konnten immer offen mit ihrer Homosexualität umgehen.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht homosexuellen Menschen, offen zu ihrer sexuellen Identität zu stehen und sich gegebenenfalls gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen. Das wird auch den Umgang mit Lesben und Schwulen im öffentlichen Dienst verändern.

 

Entgegen der gängigen Behauptung, dass es zumindest in den größeren Städten heute nicht mehr zu Benachteiligung und Diskriminierung komme, zeigen Studien, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht.

 

So hat die Studie „Unter´m Regenbogen - Lesben und Schwule in München“ (2003) der Münchner Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen ergeben, dass die Diskriminierungserfahrungen bei jungen Lesben und Schwulen nicht nachlassen: ca. 80 % dieser Gruppe haben schon solche Erlebnisse machen müssen.

 

Diese Münchner Untersuchung kam u.a. zu dem Ergebnis:

 

„Nach wie vor sind Lesben und Schwule aufgrund ihrer Homosexualität in hohem Maße von Ausgrenzung, Benachteiligung und Gewalt betroffen. Dies ändert sich auch in den jüngeren Altersgruppen nicht wesentlich.“

 

Eine Studie der Berliner Senatsverwaltung aus dem Jahr 2001 ergab, dass homosexuelle Jugendliche viermal stärker suizidgefährdet sind als heterosexuelle junge Menschen.

 

Seit August 2001 bis Ende 2005 wurden in Hamburg 1120 homosexuelle Lebenspartnerschaften geschlossen. Hamburg ist stolz auf seine weltoffene und liberale Tradition, die dazu führte, dass wichtige Emanzipationsschritte für Lesben und Schwule in Hamburg ihren Anfang nahmen. Dazu gehört die seinerseits von der CDU abgelehnte „Hamburger Ehe“, die bundesweit Modellcharakter hatte.

 

Der von Beust-Senat aus CDU, Schill-Partei und FDP dagegen hat zum Jahresende 2003 das Senatsamt für die Gleichstellung abgeschafft.

 

Der Senat hat in seinem Regierungsprogramm 2004 zum Thema Gleichstellung von Lesben und Schwulen erklärt, die Rechtsstellung der Lebenspartnerschaften verbessern zu wollen. Bisher wurde jedoch nichts erreicht. Tatsächlich wurden neue Benachteiligungen z.B. bei der Zweitwohnungssteuer geschaffen.

 

Der von Beust-Senat wetterte gegen das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) der SPD-geführten Bundesregierung. Der Erste Bürgermeister hatte im Bundesrat persönlich einer Aufweichung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) der Großen Koalition aus SPD und CDU/CSU das Wort geredet.

 

Während andernorts eine aktive Politik zur Verbesserung der Lebensbedingungen gleichgeschlechtlich orientierter Menschen betrieben wird, herrscht in Hamburg Stillstand.

 

Nach bald 5 Jahren CDU-geführter Senate in Hamburg stellt sich die Frage, wie sich die Situation für Lesben und Schwule in der Stadt entwickelt hat.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Lebensbedingungen von Lesben und Schwulen in Hamburg

 

1.1. Hat Hamburg seit dem Jahr 2001, wie z.B. München im Jahr 2003, eine eigene Untersuchung über die Lebenssituation von Lesben und Schwulen in der Stadt durchgeführt?

 

1.1.1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

1.1.2. Wenn nein, warum nicht und ist dies für die Zukunft vorgesehen?

 

1.2. Welches Arbeitsprogramm hinsichtlich der Gleichstellung von homosexuellen Menschen hat die Abteilung Familie und Gleichstellung im Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 verfolgt?

 

1.3. Wann und zu welchem Anlass hat sich der Senat bzw. die BSG in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 mit dem Thema Gleichstellung von homosexuellen Menschen in Hamburg befasst?

 

1.4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Abteilung Familie und Gleichstellung für das 2. Hj. 2006 und die Jahre 2007 und 2008 im Hinblick auf die folgenden Aufgabenfelder:

 

1.4.1. Förderung der Akzeptanz und Toleranz von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft ?

 

1.4.2. Verbesserung des Informationsstandes über Homosexualität bei Schülern und Schülerinnen?

 

1.4.3. Verbesserung der Lebensbedingungen von Lesben und Schwulen in Hamburg?

 

2. Lesben und Schwule mit Migrationshintergrund

 

2.1. In der Drs. 18/2416 vom 05.07.2005 hat der Senat erklärt, er habe keinen Bedarf an Veröffentlichungen für gleichgeschlechtlich orientierte Menschen mit Migrationshintergrund festgestellt. Wie hat der Senat bzw. die zuständige Behörde – hier die heutige Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) - den Bedarf geprüft?

 

2.2. Liegen dem Senat bzw. der BSG inzwischen Erkenntnisse über die Situation von Lesben und Schwulen mit Migrationshintergrund vor?

 

2.3. Wird das Thema Toleranz gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender im angekündigten „Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern“ des Senats eine Rolle spielen?

 

2.3.1. Wenn ja, inwiefern wird das Thema berücksichtigt?

 

2.3.2. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Referat für Gleichstellung in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG)

 

3.1. Welche Stellenausstattung hat das Referat Gleichstellung in der BSG zurzeit?

 

3.1.1. Wie viele Stellen befassen sich ausschließlich mit der Gleichstellung von homosexuellen Menschen bzw. der Förderung von Akzeptanz und Toleranz homosexueller Lebensweise?

 

3.1.2. Wie viele Vollzeit- und wie viele Teilzeitstellen waren in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 im Referat für Gleichstellung insgesamt angesiedelt?

 

3.2. An welchen überregionalen Konferenzen oder Fachtagungen zum Thema „Homosexuelle Lebensweisen“ oder Toleranz derselben war die Abteilung für Familie und Gleichstellung in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 beteiligt?

 

3.3. Das Referat für Gleichstellung ist im behördlichen Begleitausschuss für ESF- Projekte vertreten. Welche ESF Projekte, die von der FHH kofinanziert wurden, richten sich direkt oder indirekt an die Zielgruppe homosexueller Menschen in Hamburg?

 

3.4. Die Zerschlagung des Senatsamtes für die Gleichstellung zum Jahresende 2003 sollte Einspareffekte in Höhe von 500 Tsd. Euro erbringen (vgl. Drs. 17/2943). Diese sollten erstmalig in 2005 zu verbuchen sein (vgl. Drs. 17/3063). Ist dieser Einspareffekt inzwischen eingetreten?

 

3.4.1. Wenn ja, wodurch genau ist es zu dieser Einsparung gekommen? (Bitte detailliert die bisherigen Einsparungen auflisten und ihre Wirkung auf die jeweiligen Haushaltstitel darstellen)

 

3.4.2. Wenn nein, warum ist der Einspareffekt noch nicht eingetreten?

 

3.4.3. Wenn nein, wann wird mit dem Eintreten der Einsparung gerechnet?

 

3.5. Die Produktinformationen des Haushaltsplans der früheren Behörde für Soziales und Familie (BSF – heutige BSG) nennen als Ziele für die Produktgruppe 08 „Gleichstellung“ erstens den „Abbau gleichstellungspolitischer Defizite“ und zweitens die „Beteiligung und Initiierung von Maßnahmen in Senat, Bürgerschaft, Bundesrat und Frauenministerkonferenz zu allen gleichstellungspolitisch relevanten Vorgängen“. Als Produkte werden „Wahrnehmung der gleichstellungspolitischen Querschnittsaufgaben in der Hamburger Verwaltung“ (P1) und „Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen“ (P2) genannt. Gibt es aus Sicht der zuständigen Behörde mit Blick auf gleichgeschlechtlich orientierte Menschen gleichstellungspolitische Defizite?

 

3.5.1. Wenn ja, welche sind dies und wie soll diesen begegnet werden?

 

3.5.2. Wenn nein, warum nicht und warum wird der Abbau dieser Defizite dann als Ziel benannt?

 

3.6. Welche Maßnahmen wurden vom Referat für Gleichstellung in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 in Senat, Bürgerschaft und Bundesrat und zur Frauenministerkonferenz zu Fragen initiiert, die gleichgeschlechtliche Lebensweisen betrafen?

 

3.7. Welche Veranstaltungen wurden in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 zum Thema gleichgeschlechtliche Lebensweise vom Senat oder der BSG durchgeführt oder initiiert?

 

3.8. Welche Veröffentlichungen in welcher Auflage wurden in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 zum Thema gleichgeschlechtliche Lebensweise herausgegeben?

 

3.9. Wie haben sich die Sach- und Fachausgaben in der Produktgruppe 08: Gleichstellung im Einzelplan 4 der damaligen BSF in den Jahren 2000 bis 2005 und im 1. Halbjahr 2006 entwickelt?

 

3.10. Für die Jahre 2004, 2005 und 2006 waren bzw. sind jeweils 240 Tsd. Euro für Projekte mit zentraler Bedeutung für die Gleichstellungspolitik in Hamburg vorgesehen. (Einzelplan 4, Titel 4490.971.01). Welche Projekte wurden aus diesem Titel in den Jahren 2004, 2005 und im 1.Hj. 2006 gefördert?

 

3.11. Welche dieser Projekte bezogen sich direkt oder indirekt auf gleichgeschlechtlich orientierte Menschen in Hamburg?

 

3.12. An welchen interbehördlichen Arbeitsgruppen hat die Abteilung in den Jahren 2004, 2005 und im 1.Halbjahr 2006 mit welchem Ergebnis mitgewirkt?

 

4. Der öffentliche Dienst in Hamburg: Vorbildlich vielfältig?

 

4.1. Hat sich das Personalamt in den Jahren 2001 bis inkl. 1. Halbjahr 2006 mit den Themen Gleichstellung und Förderung von Akzeptanz und Toleranz gegenüber Lesben und Schwulen im Personalwesen der Freien und Hansestadt Hamburg befasst?

 

4.1.1. Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis jeweils. (Bitte nach Jahren getrennt darstellen)

 

4.1.2. Wenn nein, warum nicht?

 

4.2. Sieht der Senat eine Vorbild-Funktion für den öffentlichen Dienst beim Thema vielfältige Zusammensetzung des Personals und Vermeidung von Benachteiligungen?

 

4.2.1. Wenn ja, was hat der Senat bisher diesbezüglich unternommen und was ist darüber hinaus geplant?

 

4.2.2. Wenn nein, warum nicht?

 

4.3. Auf welche Weise fördert der Senat eine vielfältige Zusammensetzung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf homosexuelle Menschen?

 

4.4. Welche Maßnahmen hat das Personalamt ergriffen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu ermutigen, sich zu ihrer sexuellen Orientierung offen zu bekennen?

 

4.5. Hat der Senat bzw. das Personalamt Erkenntnisse darüber oder Hinweise darauf, dass Mitarbeiter Nachteile für den Fall befürchten, dass sie sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen? Wenn ja, woher, welcher Art und was hat der Senat bzw. das Personalamt in dieser Angelegenheit unternommen?

 

4.6. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Anzahl der Angestellten, Beamten und Arbeiter im öffentlichen Dienst der FHH vor, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind?

 

4.7. Wie viele Arbeiter, Angestellte, Beamte haben das Eingehen einer Lebenspartnerschaft in ihrer Personalakte beim Merkmal „Personenstand“ eintragen lassen?

 

4.8. Hält es der Senat bzw. halten es die zuständigen Behörden im Sinne einer Erziehung zur Toleranz für hilfreich, wenn sich Lehrer oder Lehrerinnen offen zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen?

 

4.8.1. Wenn ja warum?

 

4.8.2. Wenn nein, warum nicht?

 

4.9. Bieten der Senat, das Personalamt oder die zuständigen Behörden Lehrern oder Lehrerinnen, die sich offen zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen, Hilfe, Schutz und Beratung für den Fall an, dass diese von Schülern oder Schülerinnen bzw. Kolleginnen oder Kollegen deshalb angegangen werden?

 

4.10. Bei der Polizei gibt es eine Kontaktstelle bzw. Ansprechpartner für Homosexuelle. Gibt es so etwas auch für Lehrerinnen und Lehrer bzw. und Schülerinnen und Schüler?

 

4.10.1. Wenn ja, seit wann und in welchem Rahmen?

 

4.10.2. Wenn nein, warum nicht was ist hier ggf. für die Zukunft geplant?

 

4.11. Welche Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg sind, betreiben aktiv eine Politik des „Diversity – Managements“ und welche Ergebnisse haben diese Bemühungen bisher gehabt?

 

5. Bildung zu einem selbstbewussten und aufgeklärten Umgang mit der sexuellen Identität

 

5.1. Welche Fortbildungen mit Bezug auf homosexuelle Lebensweise und „Coming Out-Probleme“ hat das Institut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) 2005 und im 1. Hj. 2006 angeboten? (Bitte getrennt nach Jahren aufführen)

 

5.2. Wie viele Menschen haben die diesbezüglichen Angebote des LI 2005 und im 1. Hj. 2006 nachgefragt und wie viele haben an ihnen teilgenommen?

 

5.3. Welche Fortbildungen des LI zu den o.g. Themen sind für das 2. Hj. 2006 und für 2007 geplant?

 

5.4. Welche Materialien stellt das LI Lehrern und Lehrerinnen für die Gestaltung von Unterrichtseinheiten zu den Themen Homosexualität und gleichgeschlechtliche Lebensweise zur Verfügung?

 

5.5. In der Drs. 18/2416 vom 05.07.2005 hat der Senat erklärt, dass eine Fortbildung des LI zu Thema „Homosexualität im Unterricht“ nicht nachgefragt wurde. Wurde ein entsprechendes Angebot erneut gemacht und wie wurde dieses nachgefragt?

 

5.5.1. Wie erklärt sich der Senat bzw. die zuständige Behörde die geringe Nachrage zu diesem Thema?

 

5.5.2. Was gedenkt der Senat bzw. die zuständige Behörde zu unternehmen, um die Nachfrage zu erhöhen?

 

5.6. Der Senat hat in der Drs. 18/2416 erklärt, dass das LI im Bedarfsfall auch individuelle Beratung und Unterstützung beim Umgang mit dem Thema Homosexualität anbietet. Wie oft wurde diese individuelle Beratung und/oder Unterstützung in Anspruch genommen?

 

5.7. Die Behörde für Bildung und Sport (BBS) hat im Jahr 2003 eine Handreichung mit dem Titel „Gleichgeschlechtliche Beziehungen. Eine Handreichung für den Unterricht in den Klassen 9 und 10 der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II.“ veröffentlicht. In welcher Auflage wurde die Handreichung gedruckt?

 

5.7.1. Wie groß ist seit dem Erscheinen die Nachfrage nach dieser Handreichung?

 

5.7.2. Gab es Nachbestellungen oder weitere Auflagen? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

5.7.3. Was hat die zuständige Behörde unternommen, um die Handreichung bekannt zu machen?

 

5.8. An welchen Hamburger Schulen haben in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Halbjahr 2006 Projekttage zum Thema Homosexualität stattgefunden?

 

5.9. Wie kann es sein, dass einerseits die Bildungspläne als verbindlichen Inhalt vorschreiben, dass über die verschiedenen Formen der Sexualität informiert wird und dies auf eine nicht rein biologisch-medizinische Weise, und andererseits die Behandlung des Themas der Freiwilligkeit anheim gestellt wird?

 

5.10. Verfügt die zuständige Behörde über Erkenntnisse darüber, inwiefern es an den Schulen zu sexistischen Äußerungen gegenüber Schülerinnen und Schülern und Lehrern/Lehrerinnen kommt? Wenn ja, welche und was tut sie dagegen?

 

5.11. Den Feststellungen von im Rahmen von „Jugend im Parlament 2005“ (vgl. Drs.18/3200) zufolge kommt Homosexualität in der Schule als Thema nicht vor. In der Beratung des Schulausschusses zu „Jugend im Parlament 2005“ äußerten Senatsvertreter, dass die Behandlung des Themas in den Schulen nicht verbindlich vorgeschrieben sei. Zudem erklärten sie, dass jede Lehrkraft „je nach Lage der vorliegenden Schülergruppe“ (Vgl. Stellungnahme des Schulausschusses in Drs. 18/4160, S.9) entscheiden könne, ob sie das Thema berühre oder nicht. Ist nach Ansicht der zuständigen Behörde die Behandlung grundgesetzlicher Schutzrechte, wie die Nicht-Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität und die Vermittlung von Basiswissen zur Homosexualität ein Thema, das an staatlichen Schulen der Freiwilligkeit anheim gestellt sein sollte?

 

5.12. Welche „Lage einer Schülergruppe“ macht aus Sicht der Schulbehörde die Behandlung des Themas Homosexualität im Unterricht erforderlich und welche „Lage“ macht das nicht?

 

5.13. Ist der zuständigen Behörde bekannt, ob es im Zusammenhang mit der Gewalt an Schulen auch zu Vorfällen von sexualisierter Gewalt, Belästigungen und Beleidigungen aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung von Schülerinnen und Schülern kommt und liegen Beschwerden von Lehrern und Lehrerinnen diesbezüglich vor?

 

5.14. Wurden in den vergangenen Jahren Fälle an die Beratungsstelle für Gewaltprävention am LI oder an das Schulinformationszentrum (SIZ) herangetragen, in denen entweder Lehrerinnen und Lehrer oder Schülerinnen und Schüler wegen diskriminierenden Behandlungen aufgrund der tatsächlichen oder angenommenen sexuellen Orientierung um Rat ersucht haben? Wenn ja, wie viele Fälle in welchem Jahr und welche davon betrafen Schülerinnen und Schüler und welche Lehrerinnen und Lehrer?

 

5.15. Ist der zuständigen Behörde bekannt, ob es bei den REBUS-Stellen Beratungs- und/oder Betreuungsfälle von Lehrerinnen und Lehrern oder Schülerinnen und Schülern gegeben hat, die sich aufgrund einer diskriminierenden Behandlung aufgrund der tatsächlichen oder angenommen sexuellen Orientierung ergaben? Wenn ja, wie viele Fälle in welchem Jahr und welche betrafen jeweils Schülerinnen und Schüler und welche Lehrerinnen und Lehrer?

 

5.16. Wohin können sich Schüler oder Schülerinnen – über REBUS hinaus -wenden, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen sexuellen Orientierung Diskriminierungen ausgesetzt sind?

 

5.17. Wohin können sich Lehrer und Lehrerinnen wenden, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen sexuellen Orientierung Diskriminierungen ausgesetzt sind?

 

5.18. In welchem Rahmen wird in den Schulen das Eherecht behandelt?

 

5.19. Wird bei der Behandlung des Themas „Ehe“ regelmäßig auch die Institution der Lebenspartnerschaft vorgestellt?

 

5.19.1. Wenn ja, in welchem Bildungsplan ist dies verankert?

 

5.19.2. Wenn nein, warum nicht?

 

5.20. Welche Anstrengungen hat die BBS unternommen, um an den Schulen ein Klima der Toleranz und Akzeptanz von gleichgeschlechtlich orientierten jungen Menschen zu schaffen?

 

5.21. Welche Erkenntnisse liegen der BBS darüber vor, wie groß der Bedarf an Informationen und Aufklärung hinsichtlich homosexueller Lebensweisen in der Hamburger Schülerschaft ist? Für den Fall, dass hierzu keinerlei Erkenntnisse oder Annahmen vorliegen. Hält der Senat bzw. die BBS es für nicht erforderlich dafür zu sorgen, dass dieser Teil der Schülerschaft angemessene Information und Aufklärung erhält?

 

5.22. Sehen die Bildungspläne der BBS im Zuge der Behandlung des Themas „Drittes Reich“ die Auseinandersetzung mit der Verfolgung von Homosexuellen vor?

 

5.22.1. Wenn ja, was ist im Einzelnen vorgesehen und wie wird das umgesetzt?

 

5.22.2. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Lesben und Schwule in der Jugendhilfe

 

6.1. Findet eine Evaluation der Entwicklung von Toleranz gegenüber homosexuellen Menschen in den Einrichtungen der Jugendhilfe statt?

 

6.1.1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis bisher?

 

6.1.2. Wenn nein, warum nicht?

 

6.2. Hat es in den Jahren 2004, 2005 und im 1.Hj. 2006 Einladungen von Einrichtungen der Jugendarbeit an Einrichtungen wie das Magnus Hirschfeld Centrum (MHC) oder Intervention e.V. gegeben, damit diese über ihre Arbeit und die Beratungsangebote für Jugendliche informieren können?

 

6.2.1. Wenn ja, bitte jeweils aufführen?

 

6.2.2. Wenn nein, warum nicht?

 

6.3. Gibt es seitens der zuständigen Behörde oder der Wohlfahrtsverbände Handreichungen für die angeschlossenen Träger der Freien Jugendhilfe, die den Umgang mit dem Thema Homosexualität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der angeschlossenen Einrichtungen betreffen?

 

6.3.1. Wenn ja, welche, bei welchen Wohlfahrtsverbänden?

 

6.3.2. Wenn nein, warum nicht?

 

6.4. Gibt es seitens der Behörde oder der Wohlfahrtsverbände Handreichungen für die angeschlossenen Träger der Freien Jugendhilfe, die den Umgang mit dem Thema Homosexualität in der Arbeit mit jungen Menschen betreffen?

 

6.4.1. Wenn ja, welche, bei welchen Wohlfahrtsverbänden?

 

6.4.2. Wenn nein, warum nicht?

 

6.5. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde darüber vor, in welchen Altersabschnitten Coming-Out Hilfen in Hamburg besonders nachgefragt werden?

 

7. Landesrecht und Lebenspartnerschaftsgesetz

 

7.1. Welche Hamburger Landesgesetze, Verordnungen und Richtlinien sind noch nicht an das Lebenspartnerschaftsrecht angepasst?

 

7.2. Plant der Senat eine Anpassung dieser Regelungen?

 

7.2.1. Wenn ja, zu wann ist dies jeweils geplant?

 

7.2.2. Wenn nein, warum nicht?

 

7.3. Hält der Senat am Ziel einer Verbesserung der Rechtsstellung der Lebenspartnerschaften fest?

 

7.3.1. Wenn ja, wie will er dies erreichen?

 

7.3.2. Wenn nein, warum nicht?

 

7.4. Welche Verbesserungen der Rechtsstellung der Lebenspartnerschaften hat der Senat in der aktuellen Legislaturperiode erreicht?

 

8. Gender Studies in Hochschule und Wissenschaft

 

8.1. Welche Lehrinhalte mit Bezug auf gleichgeschlechtliche orientierte Menschen wurden in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 an Hamburger Hochschulen vermittelt?

 

8.2. In welcher Höhe wurde in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 der Studiengang „Gender Studies“ an der ehemaligen HWP bzw. in der Nachfolge der HWP gefördert?

 

8.2.1. Welche Lehraufträge wurden hier für welchen Zeitraum in den Jahren 2004, 2005 und im 1.Halbjahr 2006 vergeben?

 

8.2.2. Gab es Vakanzen bei der Besetzung der Stellen der Lehrkräfte und wenn ja, wie lange bestanden diese?

 

8.2.3. In welcher Weise sind die „Gender Studies“ von der Hamburger Hochschulreform betroffen?

 

8.2.4. Werden die „Gender Studies“ in den Jahren 2007 und 2008 fortgeführt?

 

8.2.4.1. Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Angeboten?

 

8.2.4.2. Wenn nein, warum nicht?

 

8.3. Welche Lehrangebote zum Thema homosexuelle Lebensweise gibt es an den Hamburger Hochschulen im Rahmen der Lehrerausbildung und der Ausbildung von Pädagogen und Sozialarbeitern?

 

9. Kriminalität und Gewalt gegen Lesben und Schwule

 

9.1. Welche Informationen in welcher Art der Aufbereitung (z.B. Flyer) hält die Polizei in welcher Auflage für Lesben und Schwule auf dem Informationsstand der Polizei zum CSD bereit?

 

9.2. Welche Erkenntnisse liegen dem Verfassungsschutz über die Entwicklung von Gruppen in Hamburg vor, die in Wort, Schrift oder Bild Hass gegen Homosexuelle schüren?

 

9.2.1. Um welche Gruppen handelt es sich jeweils?

 

9.2.2. Wie hat sich diese Szene in den Jahren 2001 bis inkl. 1. Hj. 2006 entwickelt?

 

9.3. Wie viele Fälle von Gewalt gegen homosexuelle Menschen sind in Hamburg in den Jahren 2004, 2005 und 1.Hj. 2006 bekannt geworden?

 

9.4. Wie viele speziell zum Thema Gewalt gegen Homosexuelle geschulte Beamte gibt es bei der Hamburger Polizei?

 

9.4.1. An welchen Polizei-Kommissariaten sind diese Beamten eingesetzt?

 

9.4.2. Welche Schulungen wurden in den Jahren 2004, 2005 und im 1. Hj. 2006 angeboten und wie stark wurden sie von den Polizeibeamten nachgefragt?

 

10. Lesben und Schwule im Sport

 

10.1. Liegen der zuständigen Behörde Hinweise darauf vor, in welchem Ausmaß es den Sportvereinen gelingt, homosexuelle Menschen für ihre Angebote zu gewinnen?

 

10.2. Werden in Hamburger Sportvereinen „Diversity-Konzepte“ verfolgt? Wenn ja, in welchen Vereinen und was lässt sich darüber berichten?

 

10.3. Erhält der Verein „Startschuss“ Zuwendungen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg?

 

10.3.1. Wenn ja, in welcher Höhe?

 

10.3.2. Wenn nein, warum nicht?