Unsere Großen Anfragen
Große Anfragen beziehen sich auf politisch relevante Themen und der Senat muss sie binnen vier Wochen beantworten. Sie müssen von mindestens fünf Abgeordneten unterzeichnet sein. Mit der Antwort des Senats werden sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Die großen Anfragen können beraten und an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Thema einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.
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Zukünftige Versorgung mit Postleistungen in Hamburg – Umwandlung von Postfilialen in Partneragenturen
03.04.2008
Nach der Post – Universaldienstleistungsverordnung ist die Deutsche Post AG verpflichtet, bundesweit mindestens 12.000 stationäre Einrichtungen vorzuhalten, in denen Briefbeförderungsleistungen abgewickelt werden können. Diese müssen aber…
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Ole Thorben BuschhüterGabriele DobuschMartina KoeppenChristel OldenburgMathias PetersenSören SchumacherJuliane TimmermannCarola Veit -
Für eine bessere Krippen- und Kita-Bedarfsplanung und der Versorgungsgrade
11.03.2008
Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) soll der öffentliche Jugendhilfeträger regelmäßig den “Bestand an Einrichtungen und Diensten feststellen”, den Bedarf ermitteln und die “Befriedigung des Bedarfs” planen (§ 80 SGB VIII). Seit…
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Ole Thorben BuschhüterGabriele DobuschDirk KienscherfMartina KoeppenChristel OldenburgMathias PetersenSören SchumacherJuliane TimmermannCarola Veit