Unsere Großen Anfragen
Große Anfragen beziehen sich auf politisch relevante Themen und der Senat muss sie binnen vier Wochen beantworten. Sie müssen von mindestens fünf Abgeordneten unterzeichnet sein. Mit der Antwort des Senats werden sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Die großen Anfragen können beraten und an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Thema einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.
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Hamburger Einbürgerungsinitiative – Erste Zwischenbilanz
12.09.2013
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/8962 20. Wahlperiode 14.08.13 Große Anfrage In Hamburg haben circa 30 Prozent der Menschen insgesamt und fast 50 Prozent der unter 18-Jährigen einen Migrationshintergrund.…
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