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Pressemitteilungen

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Aktuelle Stunde zum Gebäudeenergiegesetz: Für sozialen, durchdachten und bezahlbaren Klimaschutz ist dringend Überarbeitung notwendig

Mittwoch, 24.05.2023

In der heutigen Aktuellen Stunde debattiert die Hamburgische Bürgerschaft über das maßgeblich vom Bundeswirtschaftsministerium entwickelte Gebäudeenergiegesetz, das gerade auch auf der Bundesebene kontrovers diskutiert wird. Nach dem Bundesgesetz sollen verbindliche Regelungen im Bereich der Heizungsanlagen sehr kurzfristig schon ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, obwohl viele Detailfragen hinsichtlich der Finanzierung und Förderung noch offen sind. Dies läuft dem sinnvollen Entwurf des Hamburger Klimaschutzgesetz entgegen, das schrittweise Entwicklungspfade hin zur Klimaneutralität des Gebäudebestandes vorsieht. Aus Sicht der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ist eine Überarbeitung des Bundesgesetzes im Sinne eines sozialen, durchdachten und für alle bezahlbaren Klimaschutzes dringend erforderlich.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Das Gebäudeenergiegesetz des Bundeswirtschaftsministers muss dringend überarbeitet werden. Viel zu viele Detailfragen zu Finanzierung und Förderung sind noch ungeklärt. Dafür lässt insbesondere die kurzfristige Umsetzung keinen Raum. So sollen Regelungen ab dem 1. Januar 2024 verbindlich in Kraft treten, ohne dass bisher Fördermaßnahmen, Finanzierungen und Umsetzbarkeiten dargestellt worden sind. Ich kann gut verstehen, dass viele Menschen dadurch verunsichert sind. Wirksamer, konkreter Klimaschutz ist unerlässlich, aber dafür brauchen wir Akzeptanz. Auch der andauernde Konflikt der Koalitionspartner im Bund ist einer konstruktiven Lösung im Sinne eines sozialen, durchdachten und für alle bezahlbaren Klimaschutzes nicht förderlich. Es braucht jetzt klare Ziele, wirksame Anreize und durchdachte Konzepte. Akzeptanz erreichen wir nicht durch reine Verbote, unausgereifte Pläne und dadurch verursachte Verunsicherungen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigte Gesetzentwurf im Bereich der Heizungsanlagen wird diesen Ansprüchen aktuell nicht gerecht. Akzeptanz wird so unnötig verspielt. Das kritisieren wir scharf. Heizen muss für Mieter:innen und Hauseigentümer:innen bezahlbar bleiben.

Der im Februar von Rot-Grün vorgelegte Entwurf des Hamburger Klimaschutzgesetzes ist in diesem Sinne erarbeitet worden. Die Maßnahmen müssen konkret umsetzbar, effektiv und vor allem bezahlbar und damit sozial sein. Es ist deshalb richtig, dass einzelne Teile des neuen Hamburger Klimaschutzgesetzes erst ab 2027 in Kraft treten sollen und zugleich ab 2024 durch umfangreiche Förderungen klimafreundliche Maßnahmen ermöglicht werden. Die Stadtentwicklungsbehörde hat mit einer umfassenden Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzziele bei Wohngebäuden eine wichtige Grundlage geschaffen, um wirksam und zielgerichtet die klimaneutrale Transformation des Wohngebäudebestands anzugehen. Für uns ist zudem klar: Das Hamburger Gesetz wird von der Bürgerschaft erst beschlossen werden, wenn die Verbändeanhörungen ausgewertet und offene Fragen geklärt, alle notwendigen Verordnungen, Förderungen und eine verlässliche Wärmeplanung vorgelegt worden sind. Der Gebäudesektor hat eine große Bedeutung für wirksamen Klimaschutz. Fossil betriebene Heizungen müssen langfristig durch neue fossilfreie Technologien ersetzt werden. Es bedarf daher Regelungen, die sozial verantwortungsvoll und real umsetzbar sind. Wir brauchen keine Gesetze der Verunsicherungen, wir brauchen Gesetze und Regelungen mit guten, verlässlichen Perspektiven für alle – für die Mieter:innen, Hauseigentümer:innen und das Klima. Dafür steht die Hamburger SPD.

Auch die GEG-Novelle muss dies sicher stellen. Als SPD-Fraktion begrüßen wir das gemeinsame Forderungspaket der fünf norddeutschen Länder, die unter anderem klare Förderprogramme, soziale Komponenten, Übergangszeiträume, Technologieoffenheit, Effizienzorientierung sowie Quartierslösungen, eine Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung sowie eine Überarbeitung der sogenannten Altersgrenzenregelung einfordern. Die dringend notwendige deutliche Überarbeitung des vom Bund beabsichtigten Gesetzesvorhabens muss daher aus unserer Sicht zwingend auch eine ausreichende Beratungsmöglichkeit der Bundesländer vorsehen. Auch wenn auf Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums auch in diesem zentralen Handlungsfeld erneut Fehler gemacht wurden, so ist die Kritik von CDU/CSU überzogen. Sowohl die Bundes-CDU als auch die Hamburger CDU haben immer wieder den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien verhindert und sogar bekämpft. Sie haben daher maßgeblich dazu beigetragen, dass weitreichende Maßnahmen überhaupt notwendig geworden sind. Als in Bergedorf vor Jahren neue, den heutigen Standard entsprechende Windkraftanlagen errichtet werden sollten, war es die CDU, die in einer Kampagne massiv dagegen vorging. Nicht aus fachlichen, sondern aus rein parteipolitischen Gründen zündelt die CDU auf breiter Front. Das schadet unserem Land und dem Klimaschutz insgesamt.“