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Einspruch zurückgezogen: Baggerarbeiten zur Elbvertiefung können wie geplant fortgesetzt werden

Dienstag, 09.04.2019

Nachdem bereits das zuständige Bundeskartellamt das Vergabeverfahren für die Baggerarbeiten der Fahrrinnenanpassung für rechtens erklärt hat, hat jetzt auch das letzte verbleibende Nassbaggerunternehmen beim Oberlandesgericht Düsseldorf seinen Einspruch gegen die Vergabe zurückgezogen. Damit können die Baggerarbeiten wie geplant vorangehen.

 

Dazu Joachim Seeler, hafenpolitscher Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Fahrrinnenanpassung hat die letzte rechtliche Hürde genommen. Das Vergabeverfahren für die Elbvertiefung ist rechtmäßig gelaufen, das hatte das zuständige Bundeskartellamt bereits vorab bestätigt. Die Rücknahme des Einspruchs gegen das Vergabeverfahren vor dem OLG Düsseldorf beseitigt die letzte rechtliche Hürde. Nach 18 Jahren Planung und Rechtsstreit wird jetzt endlich gebaggert.“