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§175 StGB: Unterstützung für die Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung von Homosexuellen

Donnerstag, 19.04.2012

Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher für Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion, fordert den Hamburger Senat auf, sich der Berliner Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung der Opfer des §175 Strafgesezbuch (StGB) anzuschließen und die Initiative zu unterstützen. "Hamburg soll sich an die Seite des Berliner Senats stellen. Es ist Zeit den unter §175 StGB verurteilten Menschen endlich Gerechtigkeit zu verschaffen. Noch lange nach 1945 wurden in Deutschland Bürger bestraft und mussten ins Gefängnis, weil sie homosexuell sind. Ganze Lebensläufe sind nachhaltig bis heute zerstört worden", so Kühn.

 

Das Land Berlin startet eine Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung Homosexueller, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen unter dem §175 StGB verurteilt wurden. Schätzungsweise 50.000 Männer sind nach 1945 zu Zuchthausstrafen verurteilt worden. Tatsächlich wurde der zwischenzeitlich entschärfte Paragraph erst 1994 endgültig gestrichen.

 

"Das an Homosexuellen begangene Unrecht endete nicht 1945. Während die Urteile vor 1945 aufgehoben worden, standen homosexuelle Handlungen noch Jahrzehnte in der BRD und der DDR unter Strafe. Es wird Zeit, hier aufzuarbeiten, zu rehabilitieren und auch über Entschädigungen zu sprechen", erklärt Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

 

Es ist aus Sicht der SPD-Fraktion richtig, dass sich die Bundesrepublik mit diesem Unrecht auseinandersetzt. "Wer sich konsequent mit Menschenrechtsverstößen in der eigenen Geschichte beschäftigt, kann heute glaubwürdig für Menschrechte in anderen Ländern streiten. Die sich zunehmend verschlechternde Lage für Schwule, Lesben und Transgender in Osteuropa – speziell in Russland – zeigt, wie notwendig das ist", betont Kühn.

 

Der Stadtstaat Hamburg setzt sich seit Regierungsübernahme der SPD konsequent für Gleichstellung ein. Dies zeigt unter anderem die Hamburger Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe und die Protestaktivität von Bürgerschaft und Senat in Richtung St. Petersburg. Hier trat kürzlich ein homophobes Gesetz in Kraft, das Homosexualität faktisch unter Strafe stellt.

 

Kühn: "Darüber hinaus sind sich Hamburg und Berlin auch bei der steuerrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einig. Wie in Berlin können auch in Hamburg eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner schon jetzt beim Finanzamt den Antrag auf steuerliche Gleichbehandlung stellen. Vorbehaltlich beziehungsweise in Erwartung der positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden sie also steuerlich wie Eheleute behandelt."