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20 Millionen Euro für den Arbeitsmarkt: Mit voller Kraft gegen die Krise

Mittwoch, 06.01.2021

Der Senat hat heute bekannt gegeben, den Hamburger Arbeitsmarkt 2021 und 2022 mit jeweils zehn Millionen Euro zusätzlich zu unterstützen. Mit diesen Mitteln aus dem Hamburger Wirtschafts-Stabilisierungsprogramm und den Budgets der Agentur für Arbeit sowie des Hamburger Jobcenters team.arbeit.hamburg stehen dem Arbeitsmarkt im Kampf gegen Erwerblosigkeit in der Corona-Pandemie pro Jahr insgesamt rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bürgerschaft hatte im November einen Antrag der Regierungsfraktionen debattiert, der vorsieht den Arbeitsmarkteffekten der Corona-Pandemie mit verstärkten Qualifizierungsmaßnahmen wie Aus- und Weiterbildung sowie zielgruppenspezifischen Angeboten zu begegnen (siehe Anlage).

 

Dazu Jan Koltze, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die zusätzlichen 20 Millionen Euro, die der Senat noch einmal aus eigenen Mitteln bereitstellt, können in den schwierigen Zeiten der Pandemie und auch danach den Unterschied machen. Die Maßnahmen der Agentur für Arbeit und des Hamburger Jobcenters team.arbeit.hamburg können jetzt so ergänzt werden, dass sie ideal ineinandergreifen und sich verstärken. Aus den zusätzlichen Mitteln können so beispielsweise Berufsqualifizierungsmaßnahmen für bisher ungelernte Kräfte finanziert und damit die Chancen auf eine Vermittlung durch die Agentur für Arbeit deutlich erhöht werden. Das neue Arbeitsmarktprogramm ist ein Hebel, dessen Wirkung sich durch die sinnvolle Kombination von Hamburger- und Bundesmitteln optimal entfalten kann. Wichtig ist jetzt, dass schnell gehandelt wird, damit sich Arbeitslosigkeit nicht verfestigt und die Chancen des neuen Programms umfassend genutzt werden können. Wir stellen heute die Weichen dafür, dass die benötigten Fachkräfte dann verfügbar sind, wenn die Wirtschaft morgen wieder anspringt.“

 

Hintergrund

Mit dem Arbeitsmarktprogramm zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wird nun unter anderem die Einrichtung einer „Task Force Qualifizierung und Beratung“ ermöglicht, die die notwendige zusätzliche Beratungsarbeit bei Unternehmen und Beschäftigten übernehmen soll. Dazu sollen auch Bundesmittel und die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes voll genutzt werden. Finanziert werden individuell sinnvolle Qualifizierungen, die nicht von der Agentur oder vom Jobcenter übernommen werden können. Dazu gehört auch die Vermittlung von Grundkompetenzen wie etwa Sprachen oder digitale Grundkompetenzen. Zudem sind Anreizsysteme und Unterstützerinnen und Unterstützer insbesondere für An- und Ungelernte vorgesehen, um diese zu abschlussorientierten Weiterbildungen zu motivieren. Für hochqualifizierte Fachkräfte soll es darüber hinaus Coaching und Krisenberatung geben. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Programm auch auf die Förderung von jungen Menschen, die es in der Pandemie gerade am Übergang von Schule und Beruf besonders schwer haben. Hier sind die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung und Kooperationsmodelle von Betrieben und Qualifizierungsträgern vorgesehen. Zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf soll es zudem einen Ausbau von ausbildungsvorbereitenden Programmen geben. Vorgesehen sind auch Maßnahmen für Soloselbständige, Frauen und Geflüchtete, die von der Krise besonders stark betroffen sind.