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AfD-Klage zur Härtefallkommission abgewiesen – Kienscherf: "Es ist und bleibt immer eine Abwägung im Einzelfall"

Dienstag, 19.07.2016

Das Hamburger Verfassungsgericht hat heute die Klage der AfD-Fraktion zur Besetzung der Härtefallkommission abgewiesen. Dazu Dirk Kienscherf, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: "Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts besteht nun Klarheit darüber, dass es sich bei der Härtefallkommission – anders als zum Beispiel bei Fachausschüssen – nicht um ein parlamentarisches Gremium handelt. Ob der Streit damit beigelegt ist, wird man sehen. Wir respektieren die Rechte der Fraktionen auf Teilhabe, aber wir müssen auch die Rechte der einzelnen Abgeordneten schützen, die nicht zu einer Wahl gezwungen werden können. Es ist und bleibt immer eine Abwägung im Einzelfall. So ist die AfD auch bereits mit einem stellvertretenden Mitglied in der Kommission vertreten. Im Vordergrund sollte nicht die juristische, sondern die politische Auseinandersetzung mit der AfD stehen – auf diesem Weg gehen wir weiter."