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Anpassung des Schulgesetzes: Rot-Grün stärkt pädagogische Ganztagesbetreuung an Grundschulen

Dienstag, 22.08.2023

An den 128 Grundschulen, die für den Ganztag mit Jugendhilfeeinrichtungen kooperieren, sollen Mitarbeitende in der Nachmittagsbetreuung künftig auch am Vormittag eingesetzt werden können. Damit das Angebot adäquat und langfristig gestärkt werden kann, setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in einem gemeinsamen Antrag für eine Anpassung des Hamburgischen Schulgesetzes ein. Ganztagesangebote erfahren in der Hamburger Schullandschaft eine rege Nachfrage. Perspektivisch steigt damit die Betreuungsqualität sowohl am Vormittag als auch in den Nachmittagsangeboten. Über den rot-grünen Antrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 30. August ab.

Dazu Nils Hansen, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Mitarbeitenden der Jugendhilfeträger, die aktuell die Nachmittagsangebote übernehmen, sind dort häufig nur in Teilzeit bei den Trägern beschäftigt. Bislang war es den Schulen nicht möglich, diese auch am Vormittag für die Betreuung einzusetzen. Wir wollen den Schulen nun ermöglichen, auch am Vormittag mit externen Trägern im Bereich der Erziehung und Bildung zusammenzuarbeiten und die gut ausgebildeten und für die Kinder bereits vertrauten Personen auch für die Vormittagsbetreuung einzusetzen. Damit schaffen wir finanzielle Perspektiven für die Mitarbeitenden der Träger und sorgen zugleich für ein den Schüler:innen vertrautes Betreuungsumfeld. Durch die dadurch mögliche höhere Wochenarbeitszeit wird die Mitarbeit zudem attraktiver für pädagogische Fachkräfte. Damit wirken wir dem Fachkräftemangel entgegen. Mit der Anpassung des Hamburgischen Schulgesetzes schaffen wir vielfältige und gute Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen des Ganztagesangebotes an Hamburger Schulen.“

Dazu Sina Koriath, Sprecherin für außerschulische Bildung der Grünen Fraktion Hamburg: „Es ist erfreulich, dass die ganztägige Bildung und Betreuung in unserer Stadt so gut angenommen wird. Der Ganztag bietet Schüler*innen die Möglichkeit, ihre Talente in verschiedenen Bereichen stärker zu entfalten. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfeträger leisten dafür einen wichtigen Beitrag, indem sie freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche gestalten, in enger Kooperation mit den Schulen. Mit unserem Antrag werden diese Angebote künftig nicht nur wie bisher am Nachmittag, sondern auch vormittags möglich. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und ganzheitlichen Bildung: Schüler*innen profitieren von einem abwechslungsreichen und spannenden Schulalltag, Lehrkräfte von einer Entlastung bei der Arbeit sowie den Fähigkeiten und dem Austausch mit den Mitarbeitenden der freien Träger. Für Letztere ergeben sich durch unseren Antrag neue berufliche Perspektiven, da sie heute oft in Teilzeit beschäftigt sind und nun die Möglichkeit haben, sich in Vollzeit in den Schulalltag einzubringen.”