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Arbeitnehmerrechte: Fairness und klare Regeln

Mittwoch, 25.01.2012

Seit dem 1. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus denjenigen EU-Mitgliedsstaaten, die im Jahr 2004 der EU beigetreten sind, auch für Deutschland. Dies betrifft die sogenannten "EU-8 Länder" Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Un-garn, Polen, Slowenien und die Slowakei. Vor diesem Hintergrund hat der Senat auf Initiative der SPD-Fraktion ein Beratungsangebot auf den Weg gebracht, das am 1. März 2012 startet. Die Beratungsstelle soll umfassend über Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerrechte, Sozialversicherungsrecht und gewerkschaftliche Organisation informieren.

 

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion schafft mit einem Antrag in der heutigen Bürgerschaftssitzung zudem die Voraussetzungen, dass diese Beratungsstelle auch Arbeitskräften aus Bulgarien und Rumänien offen steht. Für Bulgaren und Rumänen gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwar erst ab 2014, trotzdem machen bereits heute einige Menschen von ihrem Recht als EU-Bürger Gebrauch, im Rahmen der Niederlassungsfreiheit in Hamburg selbstständig tätig zu werden. Presseberichten zufolge war es zu ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen von sogenannten "Tagelöhnern" gekommen. Ein Runder Tisch "Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt" soll unter Beteiligung von Beratungsstellen, Zoll, Kammern und Gewerkschaften Wege erarbeiten, wie europäischen Arbeitsmigranten, die Opfer von Ausbeutung und Lohnbetrugs werden, geholfen werden kann.

 

"Die Schaffung einer Beratungsstelle für mobile europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Öffnung für Arbeitsmigranten auch aus Rumänien und Bulgarien ist eine Reaktion auf die gelebte europäische Praxis und die zunehmende Mobilität von Arbeitnehmern in der EU", so Ksenija Bekeris Fachsprecherin Soziales der SPD-Fraktion. "Wir freuen uns, wenn Hamburg als Arbeitsort für Menschen aus den EU-Mitgliedstaaten attraktiv ist. Rechtsverstöße von skrupellosen Unternehmen und Ausbeutung der Arbeitskraft von Menschen, die nicht über ihre Rechte informiert sind, dürfen und werden wir jedoch nicht tatenlos hinnehmen."

 

Laut Senat kamen im Jahr 2010 insgesamt 60% der Zuzüge aus der EU nach Hamburg aus den EU-8 Ländern und Rumänien und Bulgarien. 26 Prozent der EU-Zuzüge nach Hamburg kamen aus Rumänien und Bulgarien (3.188 Zuzüge) und 34 Prozent aus den EU-8 Ländern (4.062 Zuzüge).