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Bau der U5 von Bramfeld zum Osdorfer Born – Rot-Grün stellt frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung sicher

Donnerstag, 21.01.2016

Der geplante Bau der U5 von Bramfeld nach Lurup und Osdorf ist das zurzeit größte Verkehrsinfrastrukturprojekt in Hamburg. Bereits 2026/27 soll der erste Streckenabschnitt von Bramfeld über Steilshop bis zur City Nord in Betrieb gehen. Mit einem entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft stellen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sicher, dass die Bürgerbeteiligung frühzeitig und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus durch die Hochbahn stattfinden wird.

 

Dazu Martina Koeppen, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: "Heute kann niemand mehr eine U-Bahnstrecke quer durch die Stadt bauen ohne die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Auch reine Informationsveranstaltungen reichen nicht aus, denn die Planer sind vielfach darauf angewiesen, das Wissen der Anwohnerinnen und Anwohner zu erfahren, um ihre Planung optimieren zu können. Und diejenigen, die es betrifft, erwarten zu Recht, dass ihre Hinweise und Forderungen einbezogen werden. Darum begrüßen wir die erfolgreiche Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Hochbahn bei anderen Projekten und wollen sicherstellen, dass auch bei der U5 vor dem formalen Verfahren eine echte Beteiligung an der Planung ermöglicht wird."

 

Dazu Martin Bill, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturprojekten ist extrem wichtig. Die Hochbahn hat bei der Planung für die Haltestelle Oldenfelde bewiesen, dass sie frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung praktizieren kann. Wir wollen mit unserer Initiative sicherstellen, dass solch eine frühzeitige und über das gesetzliche Maß hinausgehende Bürgerbeteiligung auch beim Bau der U5 zur Anwendung kommt. Für die einzelnen Maßnahmen sollen dabei auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Beteiligungskonzepte zur Anwendung kommen. Und als Lehre aus vorangegangenen Beteiligungsverfahren stellen wir auch sicher, dass künftig immer der Vorhabenträger – in diesem Fall die Hochbahn – für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich ist."