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Beitragsfreiheit auch für „Kann-Kinder“ schaffen

Mittwoch, 10.06.2009

„Bis zu 2000 so genannte ‚Kann-Kinder’ jährlich sollen nicht von der kommenden Beitragsfreiheit in den Kitas und bei der Tagespflege profitieren. Anders als in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein sollen ihre Eltern zahlen“ – so kommentiert Carola Veit, Familien-, Kinder- und Jugend-Expertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Situation vor der Abstimmung in der Bürgerschaft. Das betrifft etwa 15 Prozent jeden Jahrgangs, der nach dem Willen von CDU und GAL nicht in den Genuss der Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr kommt.

 

Die SPD-Fraktion stellt deshalb einen Zusatzantrag zur Abstimmung, mit dem auch die Kann-Kinder beitragsfrei gestellt werden sollen. Die Finanzmittel dafür sind im Haushalt bereits vorgesehen, denn nach den ursprünglichen Plänen sollten alle Kindern ein beitragsfreies letztes Jahr vor der Schule bekommen.

 

Veit bezeichnete die vom Senat geplante Regelung als „inhaltlich falsch und ungerecht“ und appellierte an die Abgeordneten von CDU und GAL, sich dem SPD-Antrag anzuschließen. „Es ist keine Schande, hier einzusehen, dass der Ansatz des Senats falsch ist - besser jetzt als gar nicht. Die Gesetze werden in der Bürgerschaft beschlossen, und wenn eine Vorlage des Senats falsch ist, dann haben wir gemeinsam die Pflicht, das zu korrigieren!“

 

Veit verwies auf eine nachgereichte Übersicht der Sozialbehörde: Demnach sehen von sieben anderen Ländern, die bisher eine Beitragsfreiheit im Jahr vor der Einschulung eingeführt haben, sechs diese Beitragsfreiheit auch für die Kann-Kinder vor. Dort werden eventuell zuviel geleistete Beiträge den Eltern im Nachhinein erstattet.

 

Als Kann-Kinder werden Kinder bezeichnet, die nach dem 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, aber dennoch im August desselben Jahres eingeschult werden und damit genau so lange einen Kindergarten besucht haben, wie andere – künftig beitragsfrei gestellte Kinder – auch. Veit bezeichnete die jetzt kommende Regelung als „unverständlich und willkürlich“: „Ein Kind, das zum Beispiel am 15. Juli Geburtstag hat und im August eingeschult wird, war genauso lange in der Kita wie ein Kind, das am oder vor dem 30. Juni Geburtstag hat und im August zur Schule kommt “, so Veit.

 

„Mit dem Hinweis des Senats, Eltern könnten ihre ‚Kann-Kinder’ ja auf die Vorschule schicken, unterläuft der Senat die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Kita und Vorschule.“ Der Senat wolle offenbar eine Lenkung mittels Gebührenpolitik „weg von der Kita hin zur Schule gewollt“ sei, so Veit: „Elternwille und Wahlfreiheit sind hohe Güter“. Veit betonte, dass zur Zeit 60 Prozent der fünfjährigen den Kindergarten besuchten – „weil ihre Eltern sich dafür entschieden haben“.

 

Ankündigungen von Seiten der CDU und der GAL zu möglichen Regelungen im Rahmen der Schulgesetznovelle kritisiert Veit scharf: „Mal eben so nebenbei die Schulpflicht vorzuverlegen, ohne dies pädagogisch begründet und gesellschaftlich diskutiert zu haben, mal abgesehen von fehlenden Rahmenbedingungen, ist mehr als abenteuerlich. Das ist auch überhaupt nicht nötig. Nötig ist nur, die Gesetzesvorlage so anzupassen, dass das beitragsfreie Jahr für alle Kinder gilt. Dazu bedarf es lediglich der Streichung eines Wortes im Gesetzentwurf des Senats. Ich appelliere an CDU und GAL, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen – für eine Regelung, die unsere Nachbarländer und weitere aus guten Gründen praktizieren.“