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Bericht des Sonderausschusses "Zum Tod des Mädchens Chantal"

Donnerstag, 12.12.2013

"Der Sonderausschuss 'Zum Tod des Mädchens Chantal' hat der Bürgerschaft heute sachgerechte und fachlich verantwortungsvolle Beschlüsse empfohlen", so Melanie Leonhard, Obfrau der SPD-Fraktion im Sonderausschuss und Sprecherin für Familie, Kinder und Jugend in der heutigen Bürgerschaftsdebatte. Das gemeinsame Petitum beinhalte ausdrücklich die Wiedervorlage im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend beziehungsweise in der Bürgerschaft – dazu gehörten das Pflegekinderkonzept, die Jugendhilfeinspektion sowie das Beschwerde- und Qualitätsmanagement. Leonhard: "Wir werden künftig alle Fragen rund um das Thema Pflegekinder und Pflegeeltern wieder im Familien, Kinder- und Jugendausschuss beraten. Mit der heutigen Debatte zum Bericht des Sonderausschusses kann also von einem Schlusspunkt keine Rede sein. Wir werden seitens der Bürgerschaft sowohl unsere gemeinsamen als auch die von der Fachbehörde auf den Weg gebrachten Maßnahmen weiter eng begleiten."

 

Die gemeinsamen Empfehlungen der Fraktionen von SPD-, CDU-, Grünen- und FDP-Fraktion waren in der letzten Sitzung des Sonderausschusses am 22. Oktober 2013 vorgelegt worden und erlangen heute mit Beschluss der Bürgerschaft Wirksamkeit. Leonhard: "Im Februar 2012 haben wir hier in der Bürgerschaft eine Aktuelle Stunde anlässlich des Todes von Chantal gehabt. Die SPD-Fraktion hat damals erklärt, dass die Aufarbeitung konsequent sein wird und dabei auf nichts und auf niemanden Rücksicht genommen wird. Wir waren und sind allein dem Wohl der Kinder verpflichtet – und nur ihnen. Ich denke, dass wir diese Pflicht mit den bereits erarbeiteten Maßnahmen, mit der Vorlage des Berichts und den weiteren heute zu beschließenden Aufträgen erfüllt haben. Dafür möchte ich den daran beteiligten Fraktionen ausdrücklich meinen Dank aussprechen."

 

Leonhard weiter: "Mit der Fachanweisung zum Pflegekinderwesen haben wir Hamburg-weit einheitliche Standards geschaffen und das System sicherer gemacht. Die dafür gefundenen Regelungen sind ebenso klar wie sachgerecht." Die Fachanweisung fordert für die "Pflegepersonenakte" einen "Nachweis über einen Drogentest entsprechend den Regelungen für Pflegepersonenbewerber für alle Haushaltsangehörigen ab 18 Jahren" – laut Fachanweisung ist ausdrücklich jede und jeder als Pflegeperson "in jedem Fall ungeeignet, (..) wenn ein Drogentest bei ihr den Nachweis von illegalen Drogen und/oder Medikamenten zur Substitution ergibt". Leonhard verwies auch auf die "Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Erziehungsfähigkeit von substituierten drogenabhängigen Menschen mit regelmäßigem Umgang mit minderjährigen Kindern sowie der Stärkung des Kinderschutzes": "Diese Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Suchthilfe und Behörden dient als Frühwarnsystem, erkennt Unterstützungsbedarf und dient damit der Stärkung des Kinderschutzes."

 

Leonhard erinnerte daran, dass die inhaltliche Aufarbeitung unmittelbar nach dem tragischen Tod des Mädchens Chantal begann – sowohl seitens der Bürgerschaft mit einer Aktuellen Stunde und zwei Sitzungen zunächst noch des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses als auch aufseiten des Senats beziehungsweise der Sozialbehörde (BASFI). Die Maßnahmen der BASFI sind in einer Übersicht dargestellt, die Teil des Ausschussprotokolls sind. Ebenfalls bereits während der laufenden Arbeit des Sonderausschusses wurde weitgehend konsensual die "Fachanweisung Pflegekinderdienst" gefertigt. Leonhard: "Auch das Qualitäts- und Beschwerdemanagement sowie die Jugendhilfeinspektion sind wichtige Instrumente, um strukturell und vorbeugend die Einhaltung fachlicher Regeln zu gewährleisten und zu überprüfen sowie die Handlungs- und Verfahrenssicherheit der Fachkräfte zu erhöhen. Diese Instrumente sind als Unterstützungsleistung für die Organisationsentwicklung zu verstehen. Die Pflegekinderdienste sind laut Petitum in das kommende Personalbemessungssystem einzubeziehen." Zur Jugendhilfeinspektion sowie zum Beschwerdemanagement hatte der Sonderausschuss bereits Berichte an die Bürgerschaft geliefert.

 

Hintergrund:

 

1. Bereits vor Einsetzung des Sonderausschusses befasste sich der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss in seinen Sitzungen vom 31.01.2012 sowie 28.02.2012 mit dem „Tod des Mädchens Chantal“. In der Sitzung vom 31.01.2012 wurde einstimmig eine Aktenvorlage beschlossen.

 

2. In der Bürgerschaftssitzung vom 18.04.2012 haben die Fraktionen von SPD, CDU, GAL und FDP ihren gemeinsamen Antrag auf Einsetzung eines Sonderausschusses „Zum Tod des Mädchens Chantal“ beschlossen (Drs. 20/3870). Dieser Antrag definiert den Arbeitsauftrag an den Sonderausschuss. Die Fraktion „Die Linke“ hat gegen die Einsetzung des Sonderausschusses gestimmt.

 

3. Die konstituierende Sitzung des Sonderausschusses „Zum Tod des Mädchens Chantal“ fand am 19.06.2012 statt. Seitdem tagte der Sonderausschuss 15 Mal und führte u.a. verschiedene Anhörungen von externen Sachverständigen als auch Vertreterinnen und Vertretern des Senats bzw. der Behörden sowie der Bezirke durch.

 

4. Der von der Gremienbetreuung der Bürgerschaft gefertigte Sonderausschuss-Bericht (Drs. 20/9843) ist ein „Mantel-Bericht“ zu den Sitzungs-(Wort-)Protokollen sowie zu den bisher bereits gelieferten Berichten und enthält zudem das Petitum des Sonderausschusses inklusive der weiteren zur Abstimmung gestellten Vorschläge und die Voten hierzu. Auch beim Bericht des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“ in der 18. Legislaturperiode handelte es sich um einen von der Gremienbetreuung gefertigten Bericht (Drs. 18/3592).