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Bundesverfassungsgericht fordert Neuregelung der Grundsteuer – Quast: "Unser Ziel: Grundsteuerreform ohne Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter"

Dienstag, 10.04.2018

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bis 2019 muss nun der Gesetzgeber eine Neuregelung finden.

 

Dazu Jan Quast, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Dass die jetzigen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden, ist nicht überraschend. Der Bundesgesetzgeber muss nun zügig Klarheit schaffen. Wir brauchen eine Regelung, die soziale Unwuchten auf unserem Wohnungsmarkt ausschließt und die Einnahmen der Stadt sichert. Hamburg hat schon früh seine Hausaufgaben gemacht und ein Modell vorgeschlagen, das nur die Größe der Grundstücks- und Gebäudeflächen berücksichtigt. Drohende sprunghafte Steueranstiege, die die Mieterinnen und Mieter sowie Eigenheimbesitzer unverhältnismäßig belasten, würden damit verhindert. Gleichzeitig wären die Einnahmen der Stadt weiterhin gesichert. Nicht zuletzt wäre dies eine Regelung, die schnell und unbürokratisch eingeführt werden könnte. Die von den Verfassungsrichtern aufgegebenen Fristen machen die bisher auf Bundesebene diskutieren sehr komplizierten Verfahren obsolet."