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Bundesverwaltungsgericht weist weitere Klagen gegen Fahrrinnenanpassung ab – Seeler: "Guter Tag für den Hafen"

Dienstag, 19.12.2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute auch im dritten Verfahren um die Fahrrinnenanpassung der Elbe die vorliegenden Klagen von Privatpersonen als unbegründet abgewiesen. Bereits zuvor waren im zweiten Verfahren die Klagen der Gemeinden Otterndorf und Cuxhaven sowie der Berufsfischer zurückgewiesen worden. Weitere Kläger hatten sich bereits im Vorfeld aus dem Verfahren zurückgezogen.

 

Dazu Dr. Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Noch nie war die Fahrrinnenanpassung aus rechtlicher Warte näher als heute. Mit den verbleibenden Maßgaben des Gerichts aus dem ersten Urteil von Anfang des Jahres bleibt ein überschaubarer Aufgabenkatalog für die Planer, dessen Abarbeitung nun so schnell wie möglich vollendet werden muss. Insbesondere der Senat ist mit der Maßnahme Billwerder Insel hier auf einem sehr guten Weg. Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte Deutschlands wird nun zügig in die Phase der Umsetzung eintreten – ein guter Tag für den Hafen!"