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Ehemals Sicherungsverwahrte: Polizeiliche Überwachung muss weiterhin möglich sein

Mittwoch, 18.12.2013

Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg zur Überwachung eines ehemaligen Sicherungsverwahrten durch die Hamburger Polizei erklärt Urs Tabbert, Fachsprecher Justiz der SPD-Bürgerschaftsfraktion und Mitglied im Innenausschuss: "Es gilt auch zukünftig für die Bevölkerung einen größtmöglichen Schutz vor ehemaligen Sicherungsverwahrten zu gewährleisten, die aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung entlassen werden mussten. Noch liegen die Urteilsgründe nicht vor. Wir werden nach sorgfältiger Prüfung dann schnellstmöglich für eine neue Rechtsgrundlage sorgen, die den vom Gericht aufgestellten Kriterien Rechnung trägt und der Polizei auch weiterhin die Möglichkeit einer ständigen Begleitung der ehemals Sicherungsverwahrten schafft. Dafür werden wir der Bürgerschaft gegebenenfalls einen Vorschlag machen."