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Einigung mit den Volksinitiativen „Boden und Miete“: Hamburgs soziale Boden- und Wohnungspolitik langfristig gesichert

Mittwoch, 16.11.2022

Die Bürgerschaft stimmt in ihrer heutigen Sitzung über die nach 20-monatigen Verhandlungen zwischen den rot-grünen Regierungsfraktionen und den Volksinitiativen „Boden und Miete” erzielten Vereinbarungen ab. Die Vereinbarung zur Bodenpolitik, die eine Verfassungsänderung notwendig macht, soll wie geplant an den Verfassungsausschuss zur weiteren Befassung überwiesen und Anfang 2023 in die Bürgerschaft eingebracht werden. Bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und dringend benötigten Neuen zu schaffen, bleibt nach wie vor eine der größten Herausforderungen in den Metropolen Deutschlands.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die mit den Volksinitiativen erzielten Vereinbarungen sichern und ergänzen die soziale Boden- und Wohnungspolitik Hamburgs langfristig. Die geplante verfassungsrechtliche Absicherung städtischen Eigentums und die Verpflichtung zu einer aktiven Wohnungspolitik sowie die Einführung eines neuen Wohnungsbausegments mit 100-jährigen Mietpreisbindungen, sind Entscheidungen mit bedeutenden sozialen und langfristigen Wirkungen. Durch die Einigung mit den Volksinitiativen konnte zugleich ein drohender Konflikt über grundsätzliche wohnungspolitische Zielrichtungen in Hamburg verhindert werden. Stattdessen haben wir Gemeinsamkeiten erarbeitet. Das ist gerade in Zeiten großer Unsicherheiten und großer Bedarfe an zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum ein sehr großer Schritt. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten des umfangreichen Beratungsprozesses. Mit den beiden geplanten Verfassungsänderungen wird die neue gemeinwohlorientierte Bodenpolitik weiterentwickelt und langfristig abgesichert. Dies wird von uns bereits seit zwei Jahren in Hamburg praktiziert. Anders als von manchen behauptet, verhindern wir mit dieser Privatisierungsbremse nicht den Wohnungsneubau, sondern stoppen auch langfristig den Ausverkauf städtischen Eigentums, den die CDU-Senate zuvor betrieben hatten. Grundsätzlich werden städtische Grundstücke für das Wohnen künftig nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben. Gleichzeitig bleiben hiervon aber Ausnahmen in den größeren Stadtentwicklungsbieten zur Förderung einer vielfältigen Quartiersentwicklung ganz bewusst möglich.

Diese Vorhaben sind sehr herausfordernd, wie insgesamt die derzeitige Situation beim Wohnungsbau. Stark gestiegene Bau- und Finanzierungskosten sowie Lieferengpässe und neue Auflagen bremsen die Bauaktivitäten und machen Wohnen teurer. Frei finanzierte Mietwohnungen mit einer Anfangsmiete von über 18 Euro netto kalt sind aber für viele Menschen nicht finanzierbar. Daher kommt dem sozialen Wohnungsbau heute und in den nächsten Jahren eine besondere Bedeutung bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu. Daher muss es jetzt darum gehen, den sozialen Wohnungsbau zu stärken und mehr öffentliche Fördermittel bereitzustellen. Hier kann auch das bewährte Hamburger ‚Bündnis für das Wohnen‘ eine wichtige Funktion einnehmen.“

Hintergrund

Hamburg hat den städtischen und genossenschaftlichen Wohnungsbestand seit 2011 mit seinen insgesamt rund 270.000 Wohnungen immer weiter ausgebaut. In keinem anderen deutschen Bundesland wurden so viele Mittel pro Einwohner:in für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt und neuer dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Gleichzeitig wurden umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von Mieter:innen vor Verdrängung erlassen und eine neue sozial orientierte Bodenpolitik eingeführt, die der Vergabe von städtischen Grundstücken in Erbpacht eine neue Priorität einräumt. Obwohl Hamburg damit in der Vergangenheit erfolgreicher war als andere Großstädte, besteht in der Hansestadt weiterhin großer Handlungsbedarf. Durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges haben sich die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau kurzfristig deutlich verschlechtert.