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Eltern von „Kann-Kindern“ müssen zahlen

Donnerstag, 11.06.2009

Die SPD-Familienexpertin Carola Veit hat die Entscheidung der schwarz-grünen Bürgerschaftsmehrheit gegen ein allgemeines kostenfreies letztes Kita-Jahr bedauert. „Wir sind enttäuscht, dass die Regierungsfraktionen nicht den Mumm haben, eine ungerechte Senatsvorlage zu korrigieren – zumal das nötige Geld im Haushalt bereits eingeplant ist“, sagte Veit. Zuvor hatte Schwarz-Grün den Senatsplan beschlossen, anders als ursprünglich versprochen, nicht allen Hamburger Kindern ein kostenfreies Kindergartenjahr zu gewähren.

 

„Bis zu 2000 ‚Kann-Kinder’ jährlich werden in Hamburg nicht von der kommenden Beitragsfreiheit in den Kitas und bei der Tagespflege profitieren – anders als in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein müssen ihre Eltern zahlen“, kritisierte Veit. Die Fraktionen von CDU und GAL hatten den Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, der die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung auch für die so genannten „Kann-Kinder“ vorsah. Anders als mehrfach angekündigt gab es keine Initiativen von Seiten der CDU- oder der GAL-Fraktion. Damit wird das entsprechende Gesetz, wie vom Senat vorgelegt, in Kraft treten. Veit bezeichnete die zu Beginn des Vorschuljahres 2009 geltende Regelung als „inhaltlich falsch und willkürlich“.

 

Veit verwies zudem auf eine nachgereichte Übersicht der Sozialbehörde: Demnach sehen von sieben anderen Ländern, die bisher eine Beitragsfreiheit im Jahr vor der Einschulung eingeführt haben, sechs diese Beitragsfreiheit auch für die Kann-Kinder vor. Zuviel geleistete Beiträge der Eltern werden zum Beispiel in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im Nachhinein erstattet.

 

Als Kann-Kinder werden Kinder bezeichnet, die nach dem 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, aber dennoch im August desselben Jahres eingeschult werden und damit genau so lange einen Kindergarten besucht haben, wie andere – künftig beitragsfrei gestellte Kinder – auch. Veit bezeichnete die jetzt kommende Regelung als „willkürlich“: „Ein Kind, das zum Beispiel am 15. Juli Geburtstag hat und im August eingeschult wird, war genauso lange in der Kita wie ein Kind, das am oder vor dem 30. Juni Geburtstag hat und im August zur Schule kommt “, so Veit.