Zum Hauptinhalt springen

Endgültige Abschaffung der Störerhaftung – Schmidt: "Ein ganz wichtiger Schritt für mehr kostenlose WLAN-Angebote"

Freitag, 07.04.2017

Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Weg zur endgültigen Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für Anbieter öffentlicher WLAN-Netze geebnet. Wer seinen Internetanschluss mit anderen teilen möchte, für den wird es dadurch bald deutlich einfacher, offenes WLAN anzubieten. Noch nicht mal die Vergabe von Passwörtern ist künftig notwendig. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung mit dem Telemediengesetz den Anspruch von Rechteinhabern auf Schadenersatz etwa wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze beseitigt. Schon im Jahr 2012 hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion mit einer Initiative genau dies gefordert und damit den Grundstein für eine breite Debatte um die Störerhaftung gelegt.

 

Hansjörg Schmidt, medien- und netzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Die Störerhaftung hat den Ausbau des offenes WLAN-Angebots in Deutschland massiv blockiert. Jetzt sind wir endlich soweit, dass ein WLAN-Anbieter nicht mehr abgemahnt oder auf Unterlassung verklagt werden kann und damit auch nicht mit der Gefahr von enormen Verfahrenskosten leben muss. Damit wird es in Zukunft sicherlich noch mehr kostenlose WLAN-Angebote geben."