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Erfolg für Hamburger Initiative: Bundesrat stimmt für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungsetagen – ein Schritt zur Chancengleichheit!

Freitag, 21.09.2012

Die Hamburger Initiative für eine gesetzliche Mindestquote in Führungspositionen hat heute den Bundesrat passiert. "Das ist ein ganz wichtiges Signal für die Gleichstellungspolitik in Deutschland und nicht zuletzt auch ein persönlicher Erfolg unserer zuständigen Senatorin Jana Schiedek", so Sabine Steppat, Fachsprecherin Gleichstellungspolitik der SPD-Fraktion. "Mit dieser Initiative hat Hamburg seine Möglichkeiten genutzt, um dem immer noch geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen zu begegnen und eine Gleichberechtigung zu erreichen. Während sich die Hamburger CDU nach ihrem gestrigen Beschluss im gleichstellungspolitischen Rückwärtsgang befindet, haben zumindest einige CDU-geführte Landesregierungen wie Sachsen-Anhalt die Zeichen der Zeit erkannt und sich der Initiative angeschlossen. Wir setzen darauf, dass die guten Argumente für eine solche Quote nun auch im Bundestag Gehör finden. Dass der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke sich entsprechend positiv äußert, stimmt schon mal hoffnungsvoll", so Steppat weiter.

 

"Es ist bedauerlich, dass uns die Wirtschaft dazu zwingt, die gesetzlich vorgeschriebene Gleichberechtigung auf diesem Wege durchzusetzen. Aber die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine freiwillige Verpflichtung nicht zielführend ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist mit der vorgesehenen Mindestquote eine geeignete Lösung, um die Frauen zu fördern und eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in Führungspositionen zu gewährleisten. Dies ist nicht nur eine Chance für die Frauen, sondern aufgrund der steigenden Vielfalt auch ein Gewinn für die Unternehmen. Andere europäische Länder haben bereits eine Mindestquote umgesetzt und damit positive Erfahrungen gemacht", betont Steppat abschließend.

 

Hintergrund: Auf Initiative des Hamburger SPD-Senats wurde heute im Bundesrat über einen Gesetzesentwurf entschieden, der bei der Besetzung von Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen eine Frauenquote von 40 Prozent vorsieht. Ab 1. Januar 2018 soll zunächst eine Mindestquote von 20 Prozent und ab 2023 von 40 Prozent für Aufsichts- und Verwaltungsräte gelten. Wird diese nicht eingehalten, können finanzielle Sanktionen folgen.