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Erfolgreichen Ausbau der frühen Bildung sichern

Freitag, 25.07.2014

„Mit einem allgemeinen Rechtsanspruch auf 5-stündige Grundbetreuung inklusive Mittagessen geht Hamburg über die Praxis vieler anderer Bundesländer hinaus – zudem ab Anfang August beitragsfrei. Darüber hinaus haben Hamburger Eltern einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder im zeitlichen Umfang ihrer Berufstätigkeit, der Teilnahme an Deutsch-Kursen sowie bei Aus- oder Weiterbildung - und zwar für bis zu zwölf Stunden täglich. Diese vorbildlichen Rechtsansprüche und der erfolgreiche Ausbau des Platzangebotes haben zu einem politisch gewünschten Ergebnis geführt: In Hamburg haben noch nie so viele Kinder so früh und so lange von frühkindlicher Bildung in Krippen und Kitas profitiert wie heute – ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Und sozial schwächere Stadtteile holen bei den Betreuungsquoten deutlich auf“, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder, Jugend der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

 

Leonhard betonte, dass SPD-Fraktion und Senat die Versprechen aus dem Regierungsprogramm und der Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss (LEA) für die 20. Legislaturperiode vollständig eingehalten haben. Gleichwohl will Leonhard die Qualität vor allem in der Krippe stärken: „Nach der erfolgten Überarbeitung der Hamburger Bildungsempfehlungen und Kita-Plus für den Elementarbereich werden wir auch die Qualität im Krippenbereich stärken – dabei ist der Betreuungsschlüssel ein wichtiger Punkt.“ Mögliche finanzielle Spielräume sollten hier prioritär eingesetzt werden, so verweist Leonhard auch auf Hamburgs Klage gegen das von weiten Teilen der Gesellschaft und Wissenschaft abgelehnte Betreuungsgeld: „Bundesweit rund eine Milliarde Euro für das Betreuungsgeld sind eine finanzielle und politische Fehlinvestition schlimmster Art. In Hamburg gibt es vor allem zwei bekannte Anhänger des Betreuungsgeldes: den CDU-Fraktionsvorsitzenden Wersich und seinen Fachsprecher. Dieses Geld könnte bundesweit für die Qualität in Krippe und Kita sinnvoll verwendet werden“, so Leonhard.

Die Bertelsmann-Stiftung hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die – bei Anlegung ihrer Maßstäbe – erforderlichen Mittel für Hamburg, wie für die meisten anderen Bundesländer, kaum zu stemmen seien und ein „Bundes-Kita-Gesetz“ zur Festlegung einheitlicher Standards gefordert.

 

Leonhard: „Unabhängig von dem Willen, die Qualität in der Krippe zu stärken: Hamburgs Eltern können ihr Kind auch in Kindertagespflege betreuen zu lassen. Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz sieht hierzu die Wahlfreiheit der Eltern vor. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren ist dieses besonders persönliche und flexible Betreuungsangebot eine geeignete Alternative.“

 

SPD-Fraktion und Senat haben verschiedene Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Kindertagespflege und zur verbesserten Beratung der Tagespflegepersonen durch die bezirklichen Tagespflegebörsen umgesetzt. Zudem wurden zum 1. April 2014 die Rahmenbedingungen für Tagesmütter und -väter verbessert, indem u.a. die Tagespflegegelder um rund sieben Prozent erhöht wurden. Im Sinne der qualitativen Weiterentwicklung und damit auch der Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege bei den Eltern wurden außerdem die Qualifikationsstandards der Tagespflegepersonen angehoben. Die Beitragsfreiheit gilt für eine täglich bis zu fünfstündigen Krippen bzw. Kita-Betreuung oder sogar für eine bis zu 30 Wochenstunden umfassende Betreuung in Kindertagespflege.