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Erweiterter Zugang zum Wohnberechtigungsschein: „Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht“

Dienstag, 21.03.2023

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Einkommensgrenzen für den ersten und zweiten Förderweg zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins für eine Sozialwohnung deutlich anzuheben. Damit wird der allgemeinen Preissteigerung sowie der Einkommensentwicklung in Hamburg Rechnung getragen. Zukünftig können 38 Prozent der Hamburger Haushalte einen Berechtigungsschein im ersten Förderweg und 55 Prozent der Hamburger Haushalte im zweiten Förderweg erhalten. Die Verordnung tritt am 15. April 2023 in Kraft.

 

Dazu Martina Koeppen, wohnungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Hamburg: „Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht. Mit der heutigen Entscheidung des Senats, die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen anzuheben, erhalten viele Hamburger Haushalte erstmalig die Gelegenheit, eine Berechtigung auf eine geförderte Wohnung zu erhalten. Hamburg ist damit nicht nur beim Bau von Sozialwohnungen an der Spitze aller Bundesländer, sondern auch bei der Festlegung der Einkommensgrenzen im Bundesvergleich weit vorne. Haushalte mit mittleren Einkommen und insbesondere mit Kindern werden von der Anhebung maßgeblich profitieren. Dieser wichtige Schritt reiht sich nahtlos ein in die vor Kurzem nochmal verbesserte Wohnraumförderung. Der Auftrag ist klar: Wir müssen Kurs halten für mehr bezahlbares Wohnen in Hamburg. Hamburg arbeitet mit allen Kräften daran und ist nach wie vor auf Platz Eins der pro Kopf bewilligten Sozialwohnungen in Deutschland. Auf jeden Euro vom Bund legt Hamburg aus dem eigenen Haushalt noch 7 Euro für die Wohnraumförderung oben drauf.“

 

Hintergrund

Im ersten Förderweg erhalten Ein-Personen-Haushalte künftig ab einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 28.500 Euro einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grenzwert bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 42.200 Euro für einen Drei-Personen-Haushalt bei bis zu 53.800 Euro und für einen Vier-Personen-Haushalt bei bis zu 65.500 Euro. Die Einkommensgrenzen im zweiten Förderweg liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 35.300 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 52.500 Euro, für einen Drei-Personen-Haushalt bei 67.000 Euro und für einen Vier-Personen-Haushalt bei 81.600 Euro Brutto-Jahreseinkommen.