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Freiwillige Ausreise fördern – Abschiebegewahrsam als Ultima Ratio vorhalten

Mittwoch, 06.01.2016

Die beiden Fraktionsvorsitzenden Andreas Dressel und Anjes Tjarks haben die heutigen Aufträge des Bürgermeisters zur Weiterentwicklung des Rückführungsmanagements für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber als "notwendig" bezeichnet. Beide Fraktionschefs hatten schon am Montag in ihrem Jahresauftaktgespräch die Herausforderungen bei der gleichermaßen humanitär wie konsequent rechtsstaatlich vertretbaren Rückführung abgelehnter Asylsuchender benannt.

 

Dazu Andreas Dressel, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion: "Hamburg hat mit der Aufstockung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Verdreifachung der Rückführungsabteilung bei der Innenbehörde wichtige Hausaufgaben schon erledigt. Nun setzen wir auf ein schnelles Abarbeiten des Rückstaus an unbearbeiteten Asylanträgen durch das vom Bundesinnenminister zu verantwortende zuständige Bundesamt, da Hamburg keine Bescheide selbst erlässt, sondern diese nur vollzieht. Wer kein Bleiberecht in Deutschland erhält, muss zurück ins Herkunftsland – so ist die Rechtslage und die setzen wir konsequent um. Priorität hat die freiwillige Ausreise, sie ist für den Steuerzahler auch deutlich günstiger und für die Stadt auch leichter durchführbar. Wer aber nicht freiwillig ausreist, muss nach unseren Gesetzen zwangsweise zurückgeführt werden. Hierzu sieht das neue Aufenthaltsgesetz der Großen Koalition als zusätzliches Instrument den Ausreisegewahrsam vor – und zwar insbesondere dann, wenn der Abzuschiebende ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird, indem er fortgesetzt seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten verletzt oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat. Hierzu wird die Stadt jetzt auf dem Flughafen eine Ausreisegewahrsamseinrichtung schaffen. Hamburg hat die Rückführung, wo sie gesetzlich möglich ist, immer schon konsequent durchgeführt – da brauchen wir keine Nachhilfe, das zeigen auch die steigenden Rückführungszahlen im letzten Halbjahr. Auf diesem Weg – konsequent, rechtsstaatlich und humanitär vertretbar – werden wir weitergehen. Die neue Gewahrsamseinrichtung am Flughafen wird das sinnvoll ergänzen."

 

Dazu Anjes Tjarks, Fraktionsvorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Hamburg bekennt sich zu seiner Verantwortung und hat im abgelaufenen Jahr sehr viele Menschen aufgenommen. Wir wollen möglichst vielen dieser Menschen eine gute Perspektive in Hamburg geben. Zur Ehrlichkeit gehört es aber auch, zu sagen, dass nicht alle in Hamburg bleiben können und wir Bundesrecht umsetzen müssen. Dabei ist es für uns Grüne sehr wichtig, dass bei einer Aufenthaltsbeendigung die politische Priorität auf der freiwilligen Ausreise liegt. Diese Praxis wollen wir weiter ausbauen, indem wir die Menschen verstärkt beraten und sie auch auf diesem Weg unterstützen. Zugleich wollen wir die verschiedenen Regelungen des Asylpakets I zu Gunsten der Menschen auslegen. Dabei greifen wir insbesondere auf die Erfahrungen der 'Landesinitiative Rückkehr' aus Rheinland-Pfalz zurück. Gleichzeitig haben wir vereinbart, im Sinne des 62b des Aufenthaltsgesetzes einen kleinen Abschiebegewahrsam am Flughafen zu schaffen und damit Bundesrecht umzusetzen. Aus Grüner Sicht ist dies die Ultima Ratio, um eine Rückkehr durchsetzen zu können, wenn die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise nicht genutzt wurden."

 

Hintergrund:

 

Hamburg legt bereits eine politische Priorität auf die freiwillige Ausreise, wenn es zu einer Aufenthaltsbeendigung kommt. So sind beispielsweise im Oktober 346 Menschen freiwillig ausgereist, etwa 76 mussten abgeschoben werden. Im November sind 289 freiwillig ausgereist, 195 abgeschoben worden. Die freiwillige Rückkehr soll weiter ausgebaut werden, Vorbild ist Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz reisten unterstützt durch die Landesinitiative Rückkehr vom 1. Januar bis zum 30. September 3.609 Menschen freiwillig aus, 362 wurden abgeschoben.