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f&w-Gesetz – „Zusätzlicher Hebel, um die kluge Verständigung mit der Volksinitiative in die Praxis umzusetzen“

Donnerstag, 27.10.2016

Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen weisen die Kritik der CDU an der Gesetzesinitiative für eine Flexibilisierung der Wohnungsvergabe von "fördern und wohnen" zurück. Mit einer Gesetzesänderung will Rot-Grün einen zusätzlichen Hebel schaffen, um bestimmte „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ – konkret insbesondere das Musterprojekt in Poppenbüttel – auch für Sozialwohnungsberechtigte, vordringlich Wohnungssuchende und für den freien Wohnungsmarkt zu öffnen.

 

Dazu Andreas Dressel und Anjes Tjarks, Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen: „Bei komplexen Sachverhalten lohnt es sich, Gesetzes- und Antragstexte genau zu lesen, bevor man schimpft. Wir wollen und werden, entgegen der Kritik von Seiten der CDU, gut durchmischte Quartiere erreichen – für Geflüchtete, die untergebracht werden müssen, und alteingesessene Hamburgerinnen und Hamburger, die den zusätzlichen Wohnraum dringend benötigen. Genauso ist es im Konsens mit der Volksinitiative festgehalten. Der Regelfall wird sein, dass die Investoren die Wohnungen Schritt für Schritt in die reguläre Vermietung zurücknehmen – dies passiert im Rahmen der Reduzierung der öffentlichen Unterbringung in den Express-Siedlungen. Es wird je nach Standort Sozialwohnungen wie auch freifinanzierte Wohnungen geben. Das neue Gesetz gilt insbesondere für das Expressbauprojekt Poppenbütteler Berg, bei dem ‚fördern und wohnen‘ nicht nur Betreiber, sondern auch Investor und Eigentümer ist. Dort könnte ohne das neue Gesetz gar keine Durchmischung stattfinden. Insofern ist das neue Gesetz ein zusätzlicher Hebel, um die kluge Verständigung mit der Volksinitiative in die Praxis umzusetzen.“

 

Hintergrund:

Die rot-grünen Regierungsfraktionen reichen zur nächsten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 9. November 2016 einen Antrag ein, der „födern und wohnen“ bei der Nutzung eigener Wohngebäude mehr Flexibilität ermöglichen soll. Damit soll das städtische Unternehmen nicht nur öffentlich-rechtliche Unterkünfte betreiben, sondern auch Wohnungen in diesen Unterkünften an Inhaber von Wohnberechtigungs- oder Dringlichkeitsscheinen und auch frei auf dem Wohnungsmarkt vermieten können. Anlass für diese Neuregelung ist die Einigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“, die für das Musterprojekt Poppenbüttel vorsieht: „f & w wird die vereinbarte Form der Belegungs? und Vermietungssteuerung im Rahmen der Zielsetzung einer gelungenen Quartiersentwicklung durchführen. Hierfür wird das Anstaltserrichtungsgesetz für f & w (AöR) entsprechend angepasst, damit rechtssicher und unabhängig von der Unternehmensform und des sonstigen Versorgungsauftrags des Eigentümers und Betreibers f & w, wie in diesem Bürgervertrag beschrieben, Umwandlungen in regulären Wohnraum mit dem Ziel einer heterogenen sozialen Mischung vorgenommen werden.“ (Bürgervertrag Poppenbüttel, Drs. 21/5231, S. 55, Ziffer 14). Direkter Anwendungsfall für die Gesetzesänderung wird damit die von "fördern und wohnen" selbst errichtete "Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen" am Poppenbütteler Berg sein. In Bezug auf andere Folgeunterbringungen für Geflüchtete, die von fördern und wohnen betrieben werden, ist als gemeinsames Ziel und Regelfall vorgesehen, dass die Wohnungen, die aus der öffentlichen Unterbringung herausfallen, an die Investoren zurückgehen und somit nicht bei fördern und wohnen verbleiben.