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Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein – Deutliche Erleichterung für Familien bei der Schulwahl

Donnerstag, 13.10.2016

Heute befasst sich die Bürgerschaft mit dem Gastschulabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Barbara Duden: "Das neu abgeschlossene Abkommen unterstreicht das enge und vertrauensvolle Verhältnis zu unseren Nachbarn im Norden. Insbesondere wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass die Metropolregion längst über jeweilige Stadt- und Landesgrenzen hinausgeht. Wo diese Grenze ansonsten im Alltag keine Rolle spielt, stellt sie bei der Schulwahl bislang jedoch oftmals eine deutliche Hürde dar, weil die Wunschschule oder örtlich nähere Schule im anderen Bundesland liegt. Diese Hürde wird nun beseitigt."

 

Das neue Gastschulabkommen sieht vor, dass künftig Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer nach der vierten Klasse und nach der zehnten Klasse frei wählen können, in welchem Bundesland sie eine weiterführende Schule besuchen wollen. Für die übrigen Klassenstufen gelten weiterhin die bisherigen Härtefallregelungen. Duden: "Nachteile für Hamburger Schülerinnen und Schüler werden dadurch nicht entstehen. Für besonders stark angewählte Schulen gilt eine sogenannte Landeskinderregelung. Die nunmehr praktisch freie Schulwahl stellt eine enorme Erleichterung für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern dar und schafft gleichzeitig mehr Transparenz. Es ist ferner gut und richtig, dass sich beide Länder darauf verständigt haben, nach zwei Jahren die Entwicklung der Schülerzahlen zu analysieren und auch hinsichtlich möglicher Anpassungsbedarfe zu bewerten. Dies gilt auch mit Blick auf finanzielle Ausgleichsregelungen."