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Gerichtliche Überprüfung der Kontrollen ist völlig in Ordnung – der Rassismusvorwurf ist es nicht!

Freitag, 18.10.2013

"Dass jetzt ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Kontrollen überprüft, ist in einem Rechtsstaat völlig in Ordnung – der Rassismusvorwurf ist es nicht. Die Menschen werden nicht aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert, sondern wegen eines Straftatverdachts, nämlich des illegalen Aufenthalts. Polizei und Ausländerbehörde müssen diese notwendigen Maßnahmen treffen – so wie sie es bei allen anderen Personen auch tun, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Der Rassismusvorwurf ist schlicht unwahr", so Arno Münster, Fachsprecher Inneres der SPD-Fraktion. "Dass man zum Vorgehen von Senat und Behörden gegenüber den afrikanischen Flüchtlingen unterschiedlicher Auffassung sein kann, ist in einer Demokratie völlig in Ordnung. Mit Gewalt gegen Personen und Sachen, mit Rechtsbrüchen und anderen illegalen Aktionen stellt man sich aber außerhalb des demokratischen Diskurses und hilft den Flüchtlingen in keiner Weise."

 

Zur Deeskalation der Situation würde insbesondere beitragen, wenn sich die parlamentarischen und außerparlamentarischen Unterstützer der Flüchtlinge "wieder mehr auf Fakten" beziehen würden, anstatt Ängste zu schüren. "Die Akteure sollten auch mit martialischen Ausdrücken etwas vorsichtiger umgehen. Verbales Aufrüsten ist da wenig zielführend", so Münster.

 

Um eine breite Information und sachliche Debatte in Parlament und Öffentlichkeit zu ermöglichen, wird die SPD-Fraktion die aus ihrer Sicht gleichermaßen humanitäre wie rechtsstaatliche Flüchtlingspolitik der Stadt sowohl zur Aktuellen Stunde am kommenden Mittwoch, als auch als Selbstbefassung im Innenausschuss am 29. Oktober anmelden. "Dieser Senat und diese Regierungsfraktion stellen sich allen Fragen und Diskussionen", so Ksenija Bekeris, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. "Die Zusicherung einer fairen Einzelfallprüfung und eines legalen Aufenthaltsrechts während des behördlichen Verfahrens für die afrikanischen Flüchtlinge gilt. Anhand der festgestellten Identität und des geschilderten Verfolgungsschicksals können alle Gründe für ein mögliches Aufenthaltsrecht geprüft werden. Während des Verfahrens haben die Flüchtlinge ein legales Aufenthaltsrecht, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und umfassende, auch medizinische Versorgung."

 

Dieses Verfahren gelte für alle Flüchtlinge unabhängig von ihrer Herkunft gleichermaßen, bekräftigt Kazim Abaci, Fachsprecher Integration der SPD-Fraktion. "Wir sind uns gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion aber auch einig, dass die europäische Flüchtlings- und Einwanderungspolitik auf den Prüfstand gestellt und intensiv hinterfragt werden muss. Eine umfassende Reform zeichnet sich jedoch momentan auf europäischer Ebene trotz aller aktuellen Diskussionen noch nicht ab. Solange das jetzige Recht gilt, muss es auch in Hamburg angewandt werden."