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Hamburg bleibt zurück - Kritik an Wersichs Modellversuch zu U-Untersuchungen

Dienstag, 01.06.2010

Scharfe Kritik hat die SPD-Familienexpertin Carola Veit am Modellversuch des Senats zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder geübt. „Hamburg ist mit seinem beschränkten Modellversuch zu den so genannten U-Untersuchungen ein Schlusslicht in Deutschland“, sagte Veit. Sie verwies auf die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage.

 

In der Antwort hatte der Senat einräumen müssen, dass sich nach jahrelanger Verzögerung jetzt auch die Umsetzung des ohnehin auf die Untersuchungen U6 und U7 beschränkten Modellversuchs verschiebt: Statt wie von Behördenseite bislang versprochen, bekommen die ersten Eltern die Einladung zu den U-Untersuchungen nun nicht „im Mai 2010“ sondern – laut Senat - spätestens zu Anfang des vierten Quartals. Veit betonte, schon der beschränkte Modellversuch habe für Kritik von Expertinnen und Experten gesorgt. „Die jetzt eingeräumte Verzögerung ist Sozialsenator Dietrich Wersich persönlich anzulasten. Er hat sich schon als Staatsrat nicht für U-Untersuchungen eingesetzt, und er macht dies auch als Senator nicht.“ Noch 2006 hatte Wersichs Amtsvorgängerin Schnieber-Jastram angekündigt, die U1 bis U9 sogar verpflichtend machen zu wollen.

 

Veit wies weiter darauf hin, dass sich beim Thema U-Untersuchungen die so genannte Quoten-Schere zwischen deutschen und nicht-deutschen Kindern weiter öffnet. Während zum Beispiel 96 Prozent der deutschen Eltern der Einladung zur Untersuchung U 4 nachkommen, sind es bei den Nichtdeutschen nur 77 Prozent. Bei den nichtdeutschen Kindern ist die Teilnahmequote bei den Untersuchungen U1 bis U6 sowie bei der U9 sogar noch schlechter als bisher geworden. Allein die Quote bei U7 und U8 hat sich verbessert. Zu Kindern mit deutschem Pass, die aber einen Migrationshintergrund haben, kann der Senat weiterhin nichts sagen.

 

Bedenklich ist laut Veit auch, dass die Teilnahmequote insbesondere in den sozial schwierigen Stadtteilen niedriger ist als in den besser gestellten. Das zeigen die schlechten Quoten etwa für Billbrook, Billstedt, Harburg, Horn, Jenfeld, St. Pauli und Wilhelmsburg.

 

Die Hamburger Regelung für die Teilnahme an den Untersuchungen sei insbesondere mit Blick auf die anderen Länder nicht nachvollziehbar, sagte Veit weiter. So gebe es in Bayern und Baden-Württemberg eine Verpflichtung zur Teilnahme. Von allen anderen Ländern, die ein Erinnerungs- und Meldewesen haben - alle außer Sachsen-Anhalt - kenne kein Land eine Beschränkung wie in Hamburg auf lediglich zwei U-Untersuchungen. Minimum seien fünf U-Untersuchungen, wie es für Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt. Alle Untersuchungen sind in Niedersachsen und dem Saarland verbindlich. „Dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, ist bedauerlich. Dass Hamburg im bundesweiten Vergleich aber so weit hinter den anderen Ländern zurück bleibt, ist mehr als bedauerlich - und das politische Ergebnis eines nun jahrelang CDU-geführten Ressorts“, sagte Veit.