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Hamburg nutzt Vorkaufsrecht bei Share Deals: Keine Chance für Grundstücksspekulation

Donnerstag, 22.02.2024

Der Senat hat heute bekanntgegeben, erstmalig das Vorkaufsrecht bei einem sogenannten Share Deal auszuüben. Im östlichen Harburger Binnenhafen nutzt Hamburg das Vorkaufsrecht für das „Freudenberger-Areal“. Das Gebiet ist rund 57.000 m² groß. Die SPD-Fraktion begrüßt die konsequente Nutzung des Vorkaufsrechts durch den Senat, das erheblich dazu beiträgt, Grundstücksspekulation in Hamburg zu unterbinden.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist eine gute Nachricht für die Entwicklungsmöglichkeiten im Harburger Binnenhafen. Hamburg beweist damit Handlungsfähigkeit gegenüber Grundstücksspekulation. Wir handeln jetzt und auch in Zukunft konsequent und entschlossen, um städtebauliche Schlüsselareale vor Spekulation zu schützen. Für Harburg bieten sich dadurch wichtige und attraktive Möglichkeiten in der Stadtentwicklung.“

Hintergrund

Im Rahmen sogenannter Share Deals kann die Grunderwerbssteuer umgangen werden, indem anstelle von Immobilien die Unternehmensanteile der dahinter stehenden Kapitalgesellschaft gekauft werden. Dieses komplizierte Vorgehen zieht vielerorts in Deutschland Grund- und Bodenspekulation nach sich. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten sich die Hamburger Regierungsfraktionen deshalb für eine Eindämmung dieser umstrittenen Praxis eingesetzt. Der Bundestag traf im April 2021 schließlich einen entsprechenden Beschluss, der die Grundstücksspekulationen mit Share Deals erschweren soll.