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Hamburg stärkt den Datenschutz – Gesetzespaket zur Umsetzung der europäischen Vorgaben auf den Weg gebracht

Dienstag, 16.01.2018

Heute hat der Senat zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Datenschutz auf den Weg gebracht. Zum einen soll das Hamburgische Datenschutzgesetz den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Zum anderen wird mit dem neuen Hamburgischen Justizvollzugsdatenschutzgesetz die sogenannte JI-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/680) für den Bereich des Justizvollzugs umgesetzt und somit für alle Vollzugsformen inklusive der Sicherungsverwahrung das Datenschutzrecht in einem Gesetz zusammengefasst.

 

Dazu Urs Tabbert, justiz- und datenschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die europäischen Vorgaben zum Datenschutz sowohl der EU-Datenschutzgrundverordnung als auch der JI-Richtlinie müssen bis Mai 2018 umgesetzt sein. Es ist also gut, dass der Senat heute die beiden Gesetze auf den Weg gebracht hat. Die Umsetzung insbesondere der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung ist juristisch anspruchsvoll. Ab Mai 2018 sollen in der EU einheitliche Standards für den Datenschutz gelten. Mit dem Umsetzungsgesetz leisten wir also einen entscheidenden Beitrag, um dies in die Tat umzusetzen. Wichtig ist uns, dass wir die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und Verwaltung in diesem Umsetzungsgesetz in einen guten und praktikablen Ausgleich zu bringen. In der Bürgerschaft und im Ausschuss für Justiz und Datenschutz werden wir uns die Zeit nehmen, die vorgelegten Entwürfe sorgfältig zu beraten.“