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Hamburger Beteiligungen: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Montag, 18.03.2013

Künftig soll die Bürgerschaft regelmäßig über die Vergütung der Vorstände und Geschäftsführungen Hamburger Beteiligungen informiert werden. "Senat und Bürgerschaft stehen in der Pflicht, ihre Kontrollfunktion bei den öffentlichen Beteiligungen verantwortungsvoll auszuüben. Dazu gehört auch Transparenz hinsichtlich der fixen und variablen Bezüge der einzelnen Mitglieder des Managements", betont Andrea Rugbarth, Fachsprecherin Öffentliche Unternehmen der SPD-Fraktion. Erst kürzlich hatte der Senat im Zuge der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drucksache 20/7029) erstmals eine Übersicht über die Jahresfestvergütungen gegeben, soweit die einschlägigen Verträge eine Veröffentlichung zulassen. Rugbarth: "Wir wollen, dass daraus eine turnusmäßige Berichterstattung gegenüber dem Parlament wird. Dies sollte künftig auch für Unternehmen gelten, an denen Hamburg nur eine Minderheitsbeteiligung hält. Außerdem soll weiter darauf hingewirkt werden, die Zustimmung zur Veröffentlichung auch bei denjenigen Vorstands- und Geschäftsführungsmitgliedern einzuholen, deren Verträge dies bislang nicht möglich machen. Dafür setzen wir uns im Sinne größtmöglicher Transparenz mit unserem Antrag ein."

 

Rugbarth weiter: "Es ist von großer Bedeutung, dass die Vergütungen für alle Beteiligten, aber auch für die Steuerzahler und Nutznießer der öffentlichen Unternehmen, nachvollziehbar sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Diskussion um die Angemessenheit von Managervergütungen ist es daher nur konsequent, dass Hamburg in seinem Einflussbereich hier vorangeht. Die Kontrolle gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Vergütungsstruktur bei den Beteiligungen der Stadt wird zukünftig eine ständige Aufgabe der Politik sein."