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Hamburger Klimaplan und Klimaschutzgesetz: Über sechs Milliarden Euro für ambitionierten, durchdachten und sozial verantwortungsvollen Klimaschutz

Mittwoch, 13.09.2023

Im Rahmen der Aktuellen Stunde hat die Hamburgische Bürgerschaft heute über die Entwürfe des Hamburger Klimaschutzgesetzes und des Klimaplans sowie über das Gebäudeenergiegesetz des Bundes debattiert. In der letzten Woche hat der Hamburger Senat die zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie den Gesetzentwurf zur Stärkung des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschlossen. Zudem hat der Deutsche Bundestag das deutlich überarbeitete Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Die SPD-Fraktion Hamburg sieht darin einen wichtigen Beitrag zu einem ambitionierten, durchdachten und verantwortungsvollen Klimaschutz.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Verantwortungsvoller Klimaschutz bedeutet ambitionierte, umsetzbare und damit wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen sozial verantwortungsvoll umgesetzt werden sowie die wirtschaftliche Basis und damit unseren Wohlstand sichern. Dabei ist klar: Wir wollen und müssen alle Bürger:innen auf diesem herausfordernden Weg mitnehmen. Nur so bewahren wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglichen zugleich den künftigen Generationen eine klimaneutrale Zukunft. In Hamburg haben wir uns als SPD seit langem dieser Verantwortung gestellt und frühzeitig mit dem ersten Klimaplan viele konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Hamburg hat zudem den Kohleausstieg als erstes Bundesland verbindlich für 2030 beschlossen. Durchdachter und wirksamer Klimaschutz statt Symbolpolitik und Schnellschüsse war und ist unser erfolgreicher Hamburger Weg. Hamburg hat dadurch seine CO2-Emissionen deutlich senken können. Mit der jetzt vom Senat vorgelegten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans werden die neuen Erfordernisse des Klimaschutzes berücksichtig. Hinzu kommen weitere gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von Solar- und Gründächern, der Photovoltaik und der Neufestlegung des CO2-Reduktionspfades im Rahmen des neuen Klimaschutzstärkungsgesetzes. Zwischenziel ist die Reduktion der CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990. Klar ist: Dies stellt für alle eine große Herausforderung dar. Die jetzt der Bürgerschaft zur Beratung vorgelegte, über 300 Seiten umfassende, Drucksache des Senats ist ein Beleg dafür, dass Hamburg alles tut, um seiner Verantwortung nachzukommen. Gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partner:innen wird Hamburg in den nächsten Jahren rund sechs Milliarden Euro in die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt investieren. Zugleich muss die kommunale Wärmeplanung als zentrales Element der Wärmewende klare und bezahlbare Perspektiven für Mieter:innen und Eigentümer:innen schaffen.

Festzuhalten bleibt aber: Die zentrale Verantwortung für eine erfolgreiche Klima- und Energiepolitik liegt im Bund. Das hat sich auch bei der Diskussion um den Entwurf des Gebäudeenergiegesetz (GEG) – dem sogenannten Heizungsgesetz – gezeigt. Es ist gut, dass das GEG nun endlich und deutlich nachgebessert wurde. Der Bund muss die realen Herausforderungen für Privathaushalte, Institutionen und Betriebe aber noch deutlich stärker erkennen und Unterstützungsmaßnahmen ergreifen. Ziel muss es sein, dass das Wohnen bezahlbar bleibt, neuer Wohnraum geschaffen werden kann und Betriebe konkurrenzfähig bleiben. Es bedarf einer durchdachten zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie deutlich mehr Fördermittel für die Realisierung der Wärmewende. Wenn die Wärmewende im Bereich Wohnen real gelingen soll, sind quartiersorientierte Lösungen unerlässlich. Gleichzeitig müssen die Förderprogramme aufgestockt und die Bezahlbarkeit von Energie für Unternehmen, Institutionen und Privathaushalte gewährleistet werden, um die wirtschaftliche Basis des Wohlstandes und den sozialen Zusammenhalt nicht zu gefährden.“