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Hamburger Symphoniker: Auch SPD-Fraktion für Haushaltssperre

Mittwoch, 13.11.2013

Die SPD-Fraktion wird die Entschuldung der Symphoniker unterstützen, beabsichtigt aber die für die Jahre ab 2014 vorgesehenen Teilbeträge des zusätzlichen Zuschusses zu sperren und erst nach Berichterstattung über den jeweiligen Jahresabschluss freizugeben. Eine entsprechende Initiative ist in Vorbereitung (siehe unten).

 

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jan Quast: "Nach den Beratungen im Haushaltsausschuss sind wir darin bestärkt, in den neuen Vereinsvorstand Vertrauen zu setzen. Diesem obliegt es nun, die Intendanz entsprechend zu steuern, damit die Wirtschaftspläne wie vorgesehen umgesetzt werden. An den Ergebnissen und der Einhaltung der Zusagen werden wir messen, ob jeweils weitere Teilbeträge an die Symphoniker ausgezahlt werden. Wir wissen, welchen Wert die Symphoniker für das Musikleben in unserer Stadt haben, wir würden aber auch gern die Kosten kennen. Vor diesem Hintergrund wird es nur in einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung gelingen, die vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern."

 

Petitumsentwurf der SPD-Fraktion:

Die Bürgerschaft möge daher folgenden Beschluss fassen und das Petitum des Ausschussberichts wie folgt ändern:

1. Die Bürgerschaft erwartet,

a) mit Blick auf den von ihr beschlossenen Haushaltsplan, dass der Hamburger Symphoniker e. V. konsequent alle notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen ergreift.

b) dass die Kulturbehörde ein enges auf Ziel- und Leistungsvereinbarungen basierendes Zuwendungscontrolling gegenüber allen Zuwendungsempfängern, die Zuwendungen von 50.000 Euro und mehr erhalten, sicherstellt, welches geeignet ist, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, um gemeinsam mit den Zuwendungsempfängern gegensteuern zu können.

2. Die Bürgerschaft beschließt,

a) im Haushaltsplan 2013/2014 wird für das Haushaltsjahr 2013 der Titel 03.3.3920.686.12 "Zuschuss an die Hamburger Symphoniker e.V." von 4.870.000 Euro um 1.700.000 Euro auf 6.570.000 Euro erhöht,

b) zur Deckung dieses Mehrbedarfs wird der Titel 09.2.9890.971.21 „Allgemeine zentrale Reserve“ um 1.700.000 Euro herabgesetzt,

c) von den o.g. Mitteln werden gem. § 22 LHO 390.000 Euro gesperrt.

3. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, der Bürgerschaft jeweils im Herbst eines Jahres auf Basis des Jahresabschlusses des Vereins über den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten und gegebenenfalls gem. § 36 LHO die Freigabe der für den jeweiligen Ergebnisausgleich notwendigen Teilbeträge der gesperrten Mittel für eine bedingt rückzahlbare Zuwendung durch die Bürgerschaft zu beantragen.