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Hamburgisches Verfassungsgericht bestätigt Drei-Prozent-Sperrklausel – Steinbiß: "Eine gute Nachricht für die parlamentarische Arbeit"

Dienstag, 08.12.2015

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Verankerung der Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen verfassungsgemäß ist. Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Diese Entscheidung ist eine gute Nachricht für die parlamentarische Arbeit im Allgemeinen und die bezirkliche Demokratie im Besonderen. Denn gerade auch die Bezirksversammlungen sind wichtige Parlamente in unserer Stadt, sie sind für eine funktionierende bezirkliche Demokratie unverzichtbar und gewiss keine Spielwiese für Polit-Experimente. Maßvolle Sperrklauseln stehen nicht im Widerspruch zum Verhältniswahlrecht, sie schützen vielmehr vor Zersplitterung und sind damit ein wichtiges Instrument, um Parlamente arbeits- und handlungsfähig zu machen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof von Berlin einen Weg aufgezeigt hatte, wie man die Sperrklauseln verfassungsrechtlich sauber regeln kann, haben wir dieses gemeinsam mit CDU und Grünen Ende 2013 auch für Hamburg so auf den Weg gebracht. Die heutige Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichtes bestätigt, dass wir richtig gehandelt haben."