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Keine Gesichtsverhüllung in sensiblen öffentlichen Bereichen

Dienstag, 28.03.2017

Mit einem Antrag zur Bürgerschaftssitzung am Mittwoch bekräftigen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ihre klare Ablehnung gegen Gesichtsverhüllungen in sensiblen öffentlichen Bereichen. Diese ist seit Jahren ständige Praxis in den Hamburger Behörden. Bereits im September vergangenen Jahres hatte der Bundesrat außerdem auf Initiative Hamburgs und Schleswig-Holsteins in diesem Kontext einen Prüfauftrag im Hinblick auf speziellen bundesgesetzlichen Regelungsbedarf auf den Weg gebracht.

 

Aktuell ist im Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung kurz vor der Beschlussfassung, der es Beamtinnen und Beamten bei Ausübung ihres Dienstes untersagen soll, durch Kleidung oder Ähnliches das Gesicht zu verhüllen. Dieses Gesetz wird auch in Hamburg wirksam werden. Mit ihrer Initiative, die an diesem Mittwoch in der Bürgerschaft zur Abstimmung steht, will die Koalition prüfen lassen, ob dadurch über die in Hamburg bereits bestehenden Regelungen hinaus, zusätzlicher rechtlicher Anpassungsbedarf besteht – wenn ja, soll der Senat hierzu der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Gesetze sind nicht dazu da, um Symbolpolitik zu betreiben, sondern um im staatlichen Einflussbereich real existierende Problemlagen zu regeln. Im Zusammenhang mit Gesichtsverhüllungen in öffentlichen Institutionen – etwa im Schulbereich – gab es hier bei uns in Hamburg bislang nur sehr wenige Einzelfälle, die aber mit einer ebenso klaren Haltung und unter Anwendung der geltenden Vorschriften geklärt werden konnten. Gleichwohl ist es gut und richtig, dass der Bund mit seinem Gesetzesvorhaben dies für verschiedene staatliche Handlungsfelder nochmal klarstellt. Im Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu den staatlichen Institutionen ist ein offener Austausch unerlässlich, dem steht eine Gesichtsverhüllung entgegen. Wir werden deshalb weiterhin jede rechtliche Handhabe nutzen und ausschöpfen, um eventuell auftretende Probleme im Zusammenhang mit Gesichtsverhüllungen in öffentlichen Funktionen oder Institutionen zu unterbinden."

 

Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer und verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Für uns Grüne ist vollkommen klar: Die Freiheitsrechte sind ein sehr hohes Gut – sie haben aber dort ihre Grenzen, wo sie die Grundrechte anderer Menschen verletzen oder mit staatlichen Aufgaben nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Das betrifft neben der öffentlichen Verwaltung auch Hochschulen, Schulen und Kitas. Vieles ist hier aber schon geregelt. Sollte es noch rechtliche Lücken geben, werden wir diese auch schließen. Aber wir machen dies unaufgeregt und sachgerecht – und nicht im Stile einer populistischen Scheindebatte, wie sie die AfD führt."