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Keine Vermietung durch städtische Unternehmen an Gewerbetreibende mit Glücksspielgeräten oder Wettbüros

Sonntag, 18.01.2015

Öffentliche Unternehmen wie SAGA, Sprinkenhof und HOCHBAHN sollen künftig keine Gewerbeflächen an Gewerbetreibende vermieten, die in ihren Verkaufsräumen Glücksspielautomaten aufstellen oder Wettbüros betreiben. Dafür setzt sich die SPD-Fraktion mit einem Antrag zur Bürgerschaftssitzung am Mittwoch ein. "In letzter Zeit häuften sich Anzeichen, dass Gewerbetreibende vermehrt Glücksspielgeräte beispielsweise in Bars oder Imbissen aufstellen oder Wettannahmestellen betreiben. Über unsere öffentlichen Unternehmen, die selbst Eigentümer von Gewerbeimmobilien sind, sollten wir die Möglichkeit nutzen, diesem Trend zu begegnen", so Andrea Rugbarth, Fachsprecherin Öffentliche Unternehmen der SPD-Fraktion. "Ich freue mich, dass die öffentlichen Unternehmen bereits ihre Zustimmung signalisiert haben."

 

Martin Schäfer, Fachsprecher Gesundheit und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion ergänzt: "Eine Ausweitung des Angebotes im Glücksspielbereich bedeutet tendenziell stets eine Ausweitung der Suchtgefahr. Glücksspielsucht hat in der Regel direkt eine hohe Verschuldung zur Folge. Deshalb haben wir über das in Hamburg seit gut zwei Jahren geltende Spielhallengesetz die Hürden für den Betrieb von Spielhallen deutlich heraufgesetzt. Um die punktuell höhere Dichte von Spielhallen einzugrenzen, sind darüber hinaus künftig entsprechende Mindestabstände von 500 Metern zwischen zwei Betrieben einzuhalten. Parallel dazu ist es deshalb auch gut und richtig, wenn wir den Einflussbereich unserer städtischen Unternehmen dazu nutzen, um einer Zunahme von Glücksspielautomaten oder Wettbüros entgegenzuwirken."