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Kita-Gebührenerhöhung: CDU und GAL verlieren die Bodenhaftung

Dienstag, 27.04.2010

In der Diskussion um die Gebührenerhöhungen für die Kinderbetreuung hat die SPD-Kitaexpertin Carola Veit dem schwarz-grünen Senat „fehlende Bodenhaftung“ vorgeworfen. „CDU und GAL entfernen sich immer weiter von den Menschen in Hamburg. Anders sind die Rechtfertigungsversuche für die Gebührenerhöhungen nicht zu erklären“, sagte die SPD-Abgeordnete. „CDU und GAL können die Bürger nicht verstehen, weil sie ihnen nicht zuhören“, so Veit. Sie forderte den Senat auf, die Gebührenerhöhungen sowie den Gesetzentwurf zur Beschränkung des Rechtsanspruches auf Hortbetreuung zurückzuziehen.

 

Von den Gebührenerhöhungen und vom Abbau von Rechtsansprüchen bei der Hortbetreuung seien laut Veit weit mehr Eltern betroffen, als CDU und GAL bislang öffentlich zugegeben hatten. „Die Eltern von 70.000 Kindern sind von der Erhöhung des Essensgeldes betroffen. Selbst Eltern mit sehr geringen Einkommen und zwei Kindern im Hort zahlen monatlich 58 Euro mehr“, sagte Veit.

 

Bei Eltern mit mittleren Einkommen, die der Senat als „besser verdienend“ bezeichnet, schlage die Gebührenerhöhung ebenfalls überproportional zu Buche. „Sie zahlen künftig bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten der Kita-Plätze für ihre Kinder. Währenddessen verbreiten schwarz-grüne Politiker weiter munter das Märchen, der Staat komme für 80 Prozent der Kosten auf.“

 

Auch in der Bürgerschaft versuche der Senat das Thema herunterzuspielen: Von den geplanten Beitragserhöhungen fallen laut der ursprünglichen Senatsdrucksache bei 3900 Kindern für die Eltern Mehrbelastungen von mindestens 30 Prozent an. Diese Information aus der internen Senatsdrucksache fehle in der nun vorgelegten offiziellen Senatsmitteilung (Drs. 19/5901). Bei den Eltern mit behinderten Kindern beginnen die Erhöhungen laut Senatsdrucksache bei „Eltern mit niedrigem Einkommen“. Auch diese Information fehlt jetzt im offiziellen Dokument. „Senat, CDU und GAL spielen falsch – sie täuschen die Eltern.“

 

Die Begrenzung des Rechtsanspruches auf die Betreuung von Schulkindern – bisher gemäß Kinderbetreuungsgesetz bis 14 Jahre und künftig nur noch bis zum Abschluss der sechsten Klasse (etwa 12 Jahre) - treffe laut nun offiziell vorliegender Senatsmitteilung (Drs. 19/5901) „im Jahr 2010 voraussichtlich rund 600 Betreuungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen und –tagespflege“. Veit: „Hier geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und man fragt sich, ab welcher Fallzahl dieser Senat sich für Eltern interessiert.“ Die schwarz-grüne Politik sei „familienfeindlich und sie schadet der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. CDU und GAL sollten den Eltern zuhören, statt sie zu belehren.“