Zum Hauptinhalt springen

Mehr Demokratie für 94.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg

Dienstag, 01.07.2014

Morgen sollen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in Hamburg wieder ordentliche Mitbestimmungsrechte auf Augenhöhe erhalten: Knapp zehn Jahre nach den herben Einschnitten des allein regierenden CDU-Senats unter Ole von Beust soll die Bürgerschaft am Mittwoch auf Antrag des SPD-Senats eine Novellierung beschließen, die die Verschlechterungen korrigiert und das Hamburger Personalvertretungsrecht demokratisch weiter entwickelt. Den Anstoß für den Gesetzentwurf hatte die SPD-Fraktion gegeben; mit einem gestern beschlossenen Zusatzantrag wird nun auch der Gedanke im Gesetz verankert, dass Dienststelle und Personalräte partnerschaftlich zusammenarbeiten sollen.

 

Wolfgang Rose, Koordinator für Gewerkschaftskontakte der SPD-Fraktion, erklärt dazu: "Das Gesetz ist ein Beitrag zu mehr Demokratie in unserer Stadt. Mit der Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes erhalten die Personalräte von 94.000 Beschäftigten der Stadt, ihrer Anstalten, Stiftungen und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie ihrer LHO-Betriebe wieder erheblich verbesserte Mitbestimmungsrechte. Eine bahnbrechende Neuerung ist dabei die 'Allzuständigkeit' des Personalrats bei der Mitbestimmung über alle innerdienstlichen Maßnahmen. Außerdem sind zum Beispiel zukünftig Teilfreistellungen möglich und Personalversammlungen finden wieder halbjährlich statt. Wir wollen mit der Demokratie nicht an der Behördentür halt machen. Wir wissen: Notwendige Modernisierungen und Veränderungen können nicht gegen, sondern nur mit den Beschäftigten durchgesetzt werden. Darum wollen wir einen modernen Öffentlichen Dienst, dessen Markenzeichen nicht Misstrauen und obrigkeitsstaatliches Denken sind, sondern Vertrauen und eine ausgeprägte Beteiligungskultur. Vertrauen ist der Grundstoff einer partnerschaftlichen Mitarbeiterführung. Darum werden wir den Gesetzentwurf in der Abschlussberatung in der Bürgerschaft ergänzen um das Gebot der 'Partnerschaft' bei der Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststellenleitung. Über drei Jahre haben Senat und Gewerkschaften über die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes verhandelt und einen fairen Interessenausgleich erreicht, der beiden Seiten viel Kompromissbereitschaft abverlangt. Ich begrüße außerordentlich, dass der Senat mit diesem intensiven Beteiligungsprozess ein Signal des Vertrauens an die Personalräte und Gewerkschaften gesandt hat, und ich appelliere an beide Seiten: Ergänzen Sie das Gesetz durch eine Beteiligungskultur mit den Grundsätzen Augenhöhe, Respekt und Verantwortung."